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Datei:1948bahawalpur10rupees.jpg

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1948bahawalpur10rupees.jpg(620 × 428 Pixel, Dateigröße: 152 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
English: Stamp of Bahawalpur, 1948, 10 rupees.
Datum
Quelle own collection
Urheber Bahawalpur Post
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.


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Public domain
This Pakistani work is now in the public domain because its term of copyright has expired according to the Copyright Ordinance, 1962 as amended by Copyright (Amendment) Ordinance, 2000 (details).
The works meets one of the following criteria:
  • it is a photograph, a cinematographic work or a sound recording and at least 50 years have passed since the end of the year of its publication (or since the year of creation for photographs from before independence in 1947, as per the Copyright Act 1911).
  • it is a governmental or anonymous work and at least 50 years have passed since the end of the year of its publication.
To the uploader: Please provide all relevant authorship and publication details.
In den USA urheberrechtlich geschützt Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht gemeinfrei, weil es in den USA durch das Gesetz Uruguay Round Agreements Act erneut geschützt wurde. Dies geschah dann, wenn es in seinem Ursprungsland (Pakistan) am URAA-Datum (1. Januar 1996) noch urheberrechtlich geschützt war. In den meisten Fällen ist es in den USA für einen Zeitraum von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt. (Eine Ausnahme sind nach 1977 veröffentlichte Werke; siehe Commons:Hirtle chart).

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Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

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aktuell04:07, 2. Nov. 2014Vorschaubild der Version vom 04:07, 2. Nov. 2014620 × 428 (152 KB)Nickpo{{Information |Description ={{en|1=Stamp of Bahawalpur, 1948, 10 rupees.}} |Source =own collection |Author =Bahawalpur Post |Date =1948 |Permission ={{PD-India}}{{PD-Pakistan}} |other_versions = }} [[Category:1948 stam...

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