Deutsch: Geschwindigkeitsbegrenzung für Fuhrwerke auf Schrittgeschwindigkeit, Anordnung des Magistrats der Stadt Neustadt/Holstein 1838 auf Holztafel, Museum zeiTTor Neustadt/Holstein
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Kurzbeschreibungen
Geschwindigkeitsbegrenzung für Fuhrwerke auf Schrittgeschwindigkeit, Anordnung des Magistrats der Stadt Neustadt/Holstein 1838 auf Holztafel, Museum zeiTTor Neustadt/Holstein
Warnung für Fuhrleute - In der Stadt und auf der Hafenbrücke darf nur im Schritte und im kurzen Trabe gefahren werden. Das schnellere Fahren so wie das Peitschenknallen ist bey einer Geldbrüche oder Gefängnisstrafe verboten. Neustadt den 15ten März 1838 Kromund(Deutsch)
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Pferdefuhrwerke der Stadt Neustadt/Holstein aus dem Jahr 1838, Holztafel, Museum zeiTTor, Neustadt/Holstein
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