Datei Diskussion:Prokudin-Gorskii-39.jpg
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.166.161.50 in Abschnitt Urherberrecht
Urherberrecht[Quelltext bearbeiten]
Es ist völlig irrelevant, wann der Photograph verstorben ist. 1910 betrug die Schutzdauer gerade mal 10 Jahre, bzw. 25 Jahre nach dem Tod, falls bis dahin nicht veröffentlicht.
Auch nach den später gültigen Gesetzen wäre es längst abgelaufen -spätestens 1969 und was einmal gemeinfrei war, das bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit gemeinfrei.--84.166.161.50 01:37, 18. Apr. 2010 (CEST)