Infektionsschutz

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Unter Infektionsschutz, genannt auch Seuchenprävention und Seuchenhygiene, werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Übertragung oder Verbreitung eines Infektionserregers verhindern oder die Übertragungswahrscheinlichkeit oder die Schwere und Häufigkeit des Ausbruchs einer Infektionskrankheit reduzieren sollen. Der Infektionsschutz umfasst individuelle Schutzmaßnahmen und alle Möglichkeiten der sogenannten Infektionsprävention, die das Auftreten und Verbreiten von Infektionskrankheiten innerhalb einer bestimmten Gruppe oder der Gesamtbevölkerung reduzieren oder verhindern können.

Bezüglich der Art der Maßnahmen wird unterschieden in Expositionsprophylaxe (beispielsweise mechanische Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz usw.), Dispositionsprophylaxe (Erhöhung der Krankheitsabwehr, z. B. durch Impfungen), und Maßnahmen zur Erregerentfernung und -inaktivierung (Desinfektion, Sterilisation). Zudem gehören zum Infektionsschutz alle gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeige- und Mitteilungspflicht von Infektionskrankheiten und zur Verhinderung und Eindämmung von epidemischen Ereignissen (Infektionskontrolle).

Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (früher: Seuchenschutz[1]) dient ebenfalls der Verhinderung des Fortschreitens einer Krise auf die Stufe eines Katastrophenfalls. Zu den Aufgaben, die unter Beteiligung der örtlichen Gesundheitsämter bzw. der Kreisverwaltungsbehörden oder Ordnungsämter verrichtet werden, zählen insbesondere das Management von Kontaktpersonen sowie Maßnahmen wie die Schließung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Badeanstalten, die Untersagung von Großveranstaltungen, die Stilllegung des öffentlichen Nahverkehrs, Einreiseverbote und die Anordnung häuslicher und stationärer Isolierung bzw. Quarantäne.[2] Seit Eintreten der Corona-Pandemie haben neben staatlich vorgegebenen Maßnahmen auch privatwirtschaftliche Präventionsvorkehrungen zugenommen.[3]

Gesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz

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Bestimmungen enthalten hauptsächlich das mit dem Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20. Juli 2000 eingeführte[4] Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)[5] und für das Tierseuchenrecht das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)[6].

Weitere Regelungen finden sich im Abfallrecht mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)[7] oder dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), im Lebensmittelrecht insbesondere mit dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)[8] oder der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), in der Gefahrstoffverordnung, im Arbeitsschutzgesetz[9], im Transplantationsgesetz[10], der Biostoffverordnung[11], Trinkwasserverordnung (TrinkwV)[12] und in weiteren Hygieneverordnungen des Bundes oder der Länder.

Darüber hinaus haben technische Regeln zum Infektionsschutz praktische Bedeutung, indem polizeiliche Regelungen der vorgenannten Art oder auch Verträge auf darin abgebildete Erkenntnisse der Fachleute verweisen können und die Regelungswerke Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzten oder technisch möglichen Standards geben. Zu solchen Regelungswerken zählten etwa die DIN 1946 (Teil 4 zu Raumlufttechnischen Anlagen in Krankenhäusern) und DIN 19643 (Anforderungen an die Badewasserqualität von Beckenbädern).

In Österreich gilt für den Infektionsschutz bei Tieren das österreichische Tierseuchengesetz[13], das Zoonosengesetz[14] und die Tierseuchen-Anzeigepflichtverordnung[15].

Für den Infektionsschutz beim Menschen gelten das Epidemiegesetz[16], die Verordnung zur Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, das AIDS-Gesetz,[17] das Geschlechtskrankheitengesetz[18] und das Tuberkulosegesetz,[19] außerdem die Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.[20]

In der Schweiz gelten das schweizerische Tierseuchengesetz[21] und die Tierseuchenverordnung[22], für den Menschen das Epidemiengesetz (EpG)[23] und verschiedene Verordnungen des Bundesrates sowie des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) wie die VO über die Prävention der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder die EDI-VO über die Verhinderung der Einschleppung von neu aufgetretenen Infektionskrankheiten.[24]

Einzelnachweise

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  1. Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie. Fachwörter – Definitionen – Interpretationen. In: rki.de. Robert Koch-Institut, abgerufen am 23. Februar 2020. S. 74 u. S. 119.
  2. Katastrophenschutz und zivile Verteidigung. In: landkreis-fuerth.de. Abgerufen am 23. Februar 2020.
  3. Präventive Infektionsschutzberatung. In: Kloepfel HR Solutions. Abgerufen am 18. August 2020 (deutsch).
  4. Art. 1, BGBl.I 2000, S. 1045
  5. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (PDF; 194 kB)
  6. Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen, Inhaltsübersicht mit Links
  7. Inhaltsübersicht des KrWG mit Links, so etwa § 12 Abs. 3 Ziff. 2 zur seuchenhygienischen Unbedenklichkeit von Klärschlamm
  8. Inhaltsübersicht des LFGB mit Links
  9. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (PDF; 87 kB)
  10. Transplantationsgesetz
  11. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (PDF; 135 kB)
  12. Trinkwasserverordnung (Memento vom 12. Mai 2013 im Internet Archive) (PDF; 61 kB)
  13. Tierseuchengesetz (Österreich)
  14. Zoonosengesetz (Österreich)
  15. Tierseuchen-Anzeigepflichtverordnung (Österreich) (Memento vom 2. Juli 2013 im Internet Archive)
  16. Epidemiegesetz (Österreich)
  17. AIDS-Gesetz (Österreich)
  18. Geschlechtskrankheitengesetz (Österreich)
  19. Tuberkulosegesetz (Österreich)
  20. Rechtliche Grundlagen und Meldung übertragbarer Krankheiten Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, abgerufen am 22. März 2020.
  21. Tierseuchengesetz (Schweiz) (PDF; 169 kB)
  22. Tierseuchenverordnung (Schweiz) (PDF; 768 kB)
  23. Epidemiengesetz (Schweiz)
  24. Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG) Bundesamt für Gesundheit, abgerufen am 22. März 2020.