Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.

Keltische Frauen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Frauen bei den Kelten)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keltisches Ehepaar (Wölfnitz-Lendorf, Kärnten)

Die historische Einordnung der keltischen Frauen in soziale Positionen der antiken Gesellschaft ist aus Sicht der Geschichte und Mythologie nach heutiger Quellenlage zweideutig. Einerseits sind große weibliche keltische Persönlichkeiten bekannt, andererseits war ihre reale Stellung im eher männerdominierten keltischen Stammesgefüge sozial und rechtlich eingeschränkt.

Soziale Einordnung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die keltischen Frauen waren im Ehe- und Erbrecht teilweise etwas besser gestellt als die griechischen und römischen Frauen der Antike. Die Situation der keltischen Frauen des europäischen Festlands ist nahezu ausschließlich durch die Schriften der griechischen und römischen Autoren jener Zeit überliefert, die ihre Sicht auf ein „Barbarenvolk“ mit den dazu passenden Vorurteilen niedergeschrieben haben. Erzählungen über die Keltinnen der britischen Inseln kommen neben den antiken Reise- und Kriegsberichten vor allem in den mündlich weitergegebenen Mythen und Sagen der vorchristlichen Zeit vor. Schriftliche Aufzeichnungen dieser Mythen und der ebenfalls zu dieser Zeit festgehaltenen Sammelwerke von Rechtstexten sind erst aus dem Frühmittelalter bekannt. Die Archäologie zeigt das Bild der keltischen Frau durch Fundstücke – vor allem Grabbeigaben –, die Aufschlüsse über ihre Stellung in der Gesellschaft und die materielle Kultur geben können. Reliefs und Plastiken keltischer Frauen sind erst aus der gallo-römischen Kultur bekannt. Ein Matriarchat, das den frühen Keltinnen sowohl von romantischen Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts als auch von feministischen Autoren des 20. Jahrhunderts zugeschrieben wurde, ist nach den gesicherten Überlieferungen nicht nachweisbar.

Dauer und Ausbreitung der keltischen Kultur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verbreitung keltischer Völker und Sprachen:
  • Gebiet der Hallstatt-Kultur im 6. Jahrhundert v. Chr.
  • Größte keltische Ausdehnung, um 275 v. Chr.
  • Lusitania (keltische Besiedlung unsicher)
  • Die „sechs keltischen Nationen“, in denen es bis in die Frühe Neuzeit eine signifikante Anzahl Sprecher keltischer Sprachen gab
  • Das heutige Verbreitungsgebiet keltischer Sprachen
  • Die Kelten (altgriechisch Κέλτοι Keltoi; lateinisch Celtae, Galli, Galati) waren Stämme und Stammesverbände des antiken Europa, die seit der späten Bronzezeit und frühen Eisenzeit (der Hallstattzeit) das westliche Mitteleuropa bewohnten. In der Latènezeit breiteten sie sich durch Wanderungen und Kulturvermittlung auf die britischen Inseln, Nordspanien, den Balkan und Kleinasien aus. Bei den Griechen und Römern waren für einige Gebiete unter keltischer Herrschaft Κελτική oder Celticum gebräuchlich.[1] Sie hatten eine relativ einheitliche materielle (besonders in der Latènezeit) und immaterielle Kultur (die Gesamtheit kollektiver Gewohnheiten und Normen), die sie von den benachbarten Stämmen – wie den Italikern, Etruskern, Illyriern, Griechen, Iberern, Germanen, Thrakern und Skythen – unterschied.[2]

    Das Festlands-Celticum war ab frühestens 800 v. Chr. bis ungefähr in das 5. Jahrhundert n. Chr. (Ende der Römischen Herrschaft in den keltischen Gebieten und Christianisierung Irlands) von dieser Kultur geprägt. Annahmen einiger Keltologen, Spuren einer keltischen Kultur schon im 2. Jahrtausend v. Chr. feststellen zu können, sind umstritten. In Britannien lebte nach dem Abzug der Römer die keltische Kultur und Herrschaft neu auf und wurde dann durch die Einwanderung germanischer Stämme beendet und in Randgebiete abgedrängt. In Irland war die keltische Kultur noch längere Zeit dominierend.[2]

    Sprachlich werden die Kelten als Verwender einer dem Germanischen und Lateinischen verwandten indogermanischen Sprache eingegrenzt, die durch gewisse Merkmale definiert wird.[3]

    Die Frau in der keltischen Gesellschaft

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Aussagen über keltische Frauen sind nicht nur rar, sondern sie stammen auch, sieht man von mittelalterlichen Quellen zu den Bewohnern der Bretagne, Irlands und Schottlands ab, ausschließlich aus der Feder der Nachbarn, also von griechischen und römischen Männern. Darüber hinaus stammt der überwiegende Teil dieser Quellen aus den beiden Jahrhunderten um die Zeitenwende. Das größte Problem aber ist der Umstand, dass mit dem Begriff „Kelten“ ein enorm großer Raum überspannt wird, der von Irland bis nach Anatolien reicht, ein Raum, in dem man keine einheitliche Stellung der Frau erwarten darf. Gesicherte Aussagen können daher am ehesten durch archäologische Funde gemacht werden, die sich allerdings auf bestimmte Fragenkreise beschränken müssen.

    Archäologische Funde

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die archäologischen Funde sind fast ausschließlich Begräbnisstätten, wobei im Hallstattkreis, dem Ausbreitungsgebiet dieser Kulturstufe, vor allem auf dem Dürrnberg bei Hallein, bereits in der Hallstatt-Spätphase solche als keltisch zu sehen sind. Frauengräber mit Körperbestattung zeigen einen Kulturaustausch durch Grabbeigaben aus Südeuropa, besonders der Este- und Villanovakultur Norditaliens.[4]

    Als Erkennungshilfe für Frauenbestattungen gelten bestimmte Grabbeigaben wie Kämme, Spiegel, Toilettebestecke (Nagelschneider, Pinzette, Ohrlöffelchen[5]), Spinnwirtel (Schwungrad der Handspindel, eines Gerätes zur Garnherstellung[6]), Tongefäße, Halsketten, Ohrgehänge, Haarnadeln, Kleiderfibeln, Finger-, Arm- und Beinringe und Trachtschmuck (Spangen, Schließen, Schnallen). Eine große Mehrheit der Grabfunde zeigt jedoch keine deutlich geschlechtsspezifischen Grabbeigaben; wo die genannten gefunden wurden, betreffen sie fast ausschließlich Frauengräber.[7]

    Ein Beispiel für ein reich ausgestattetes Frauengrab ist eine Grabkammer der Nekropole (Begräbnisstätte) von Goeblange-Nospelt (Luxemburg) mit einer Fischsaucenamphore (die Fischsauce garum aus Gades (heute Cádiz) war eine verbreitete Würz-Spezialität), einer Bronze-Kasserolle mit Siebdeckel, einem Bronzekessel, zwei Becken und einem Eimer aus Bronze, einer Terra-Sigillata-Platte, mehreren Bechern und Krügen aus Ton, einem Spiegel und acht Fibeln (Spangen).[8] Die rekonstruierte Grabkammer mit den Grabbeigaben ist im Werk „Kelten - Bilder ihrer Kultur“ abgebildet.[9] Im Fürstinnengrab von Vix wurde ein bronzenes Mischgefäß gefunden, das ein Beweis für die hohe Stellung der Begrabenen ist. Es stammt aus einer griechischen Werkstatt und ist mit 1,6 m Höhe, einem Gewicht von über 200 kg und einem Fassungsvermögen von 1100 l das größte antike Metallgefäß, das bisher gefunden wurde.[10] In acht Brandgräbern der Rhein-Main-Region aus der Mittel- und Spätlatènezeit, in denen junge Mädchen bestattet waren, wurden Hundeplastiken von 2,1 bis 6,7 cm Länge vorgefunden. Die verwendeten Materialien waren Gagat, Ton, Glas und Bronze, die Bedeutung – für das Lieblingstier, als Amulett oder Votivgabe – ist nicht feststellbar.[11]

    Die Funde der Archäologie des 19. Jahrhunderts wurden dabei allzu häufig im Sinne der damaligen bürgerlichen Geschlechterkonzepte interpretiert und berücksichtigten nicht die sozialen Unterschiede zur antiken keltischen Kultur. Geschlechterrollen galten als unverrückbar, Grabbeigaben wurden demgemäß eindeutig in männlich oder weiblich eingeordnet. Erst als die anthropologische Geschlechtsbestimmung durch Untersuchung der Knochenfunde möglich wurde, hat sich diese vereinfachende Sicht der Grabfunde relativiert.[12]

    Schriftliche Quellen

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Schriftliche Zeugnisse sind zuerst von den Griechen überliefert, vom Geschichtsschreiber und Geografen Hekataios von Milet (Periegesis), dem Seefahrer und Entdecker Pytheas von Massilia (Über den Ozean) – beider Werke sind lediglich bruchstückhaft überliefert, dem Geografen und Völkerkundler Herodot (Erkundungen) und dem Universalgelehrten Poseidonios (Über den Okeanos und seine Probleme) – keines von Poseidonios' Werken ist erhalten, sie sind nur als Zitate bei anderen Autoren überliefert. So wurden Teile der Poseidonios-Texte von Gaius Iulius Caesar (Commentarii de bello Gallico) übernommen. Von den griechischen Schriftstellern sind außerdem zu erwähnen: Diodoros von Sizilien (Diodori Siculi Bibliotheca historica), der viele ältere Quellen benutzte, Plutarch (Moralia), der Stellung zur Rolle der Frauen nimmt und Strabon (Geôgraphiká), der das Werk des Polybios (Historíai) durch persönliche Reiseberichte ergänzte.

    An Werken römischer Historikern sind zu nennen: das nur in der Epitome des Marcus Iunianus Iustinus (Historiarum Philippicarum libri XLIV) erhaltene Geschichtswerk von Pompeius Trogus (Historiae Philippicae), der als gebürtiger Gallier (er gehörte dem Stamme der Vocontier an) vieles aus erster Hand überliefert hatte.[2] Publius Cornelius Tacitus (Annales) beschrieb Britannien und die römischen Eroberungsfeldzüge, Ammianus Marcellinus (Res gestae) hatte als Soldat in Gallien gedient, Titus Livius (Ab urbe condita libri CXLII) berichtete über die Keltenzüge, Gaius Suetonius Tranquillus (De vita Caesarum), der auch Verwaltungsbeamter war, schilderte Caesars Gallienfeldzug und der Senator und Konsul Lucius Cassius Dio Cocceianus (Römische Geschichte) berichtete vom Feldzug gegen die britannische Fürstin Boudicca. Der bereits genannte Feldherr und Politiker Caesar hat in seinem Bellum Gallicum ein vor allem für seine innenpolitischen Zwecke entworfenes Keltenbild dargestellt. Dennoch ist es der umfangreichste Bericht über die gallischen und britannischen Kelten.[13]

    Als späterer Historiker ist noch der einer walisisch-normannischen Familie entstammende Giraldus Cambrensis aus dem 12. Jahrhundert zu nennen, der einige wichtige Berichte über Geschichte und Land der britischen Inseln verfasste.

    Gesellschaftliche Situation

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    is ó mhnáibh do gabar rath nó amhrath (Die Frauen sind es, von denen man Glück oder Unglück empfängt.)“

    Irisches Sprichwort: aus Acallam na Senórach („Die Unterredung mit den Alten“)[14]
    Fürstinnengrab von Reinheim

    Frauen in weltlichen und spirituellen Führungspositionen

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die gesellschaftliche Position der Frau war regional und zeitbezogen unterschiedlich. Die festlandkeltischen „Fürstinnen“-Gräber von Bad Dürkheim[15], Reinheim[16], Waldalgesheim[17] und Vix zeigen, dass Frauen hohe gesellschaftliche Stellungen einnehmen konnten; inwieweit dies von der Position des Gatten abhing, ist ungeklärt – sie werden deshalb hilfsweise als „Dame“ oder „Fürstin“ bezeichnet.[18] Der in Mitterkirchen im Machland aufgefundene Prunkwagen im Grab einer hochgestellten weiblichen Person ist wie die oben genannten von wertvollen Grabbeigaben begleitet.[19] Bei Plutarch[20] werden die Frauen der cisalpinischen Gallier als wichtige Schiedsrichterinnen bei Streitfällen mit Hannibal genannt, bei Diodor[21] ihre aktive Teilnahme an Kämpfen erwähnt. Caesar[22] betont die Gewalt des Gatten über Leben und Tod von Frau und Kindern. Strabon (Geôgraphiká III 3, 7) erwähnt einen Keltenstamm, bei dem Männer und Frauen gemeinsam tanzen, indem sie sich an den Händen halten, was bei Mittelmeervölkern unüblich war. Die Stellung der Geschlechter zueinander nennt er andersherum […] als bei uns. (Geôgraphiká IV 4, 3). Ammianus Marcellinus (Res gestae XV 12, 1) beschreibt den – erst neuzeitlich so genannten[23]furor heroicus („heldenhaften Wahnsinn“) der Gallierinnen, die sich groß wie Männer, mit blitzenden Augen und gebleckten Zähnen in die Schlacht stürzen.[24] Um die Aussage richtig zu deuten, muss man wissen, dass Römer zu dieser Zeit im Durchschnitt eine Körpergröße von 1,50 m hatten, während keltische Frauen zu Zeiten Caesars etwa 1,55 m groß waren. Sie waren also aus Sicht der antiken Chronisten tatsächlich groß wie (römische) Männer. Die Richtigkeit all dieser Angaben ist nach neuen Forschungen nicht gesichert.[25] Die Stellung der keltischen Frau sollte sich besonders unter römischem Einfluss und Gesetz wandeln, die ja den Mann als Dominus und Patriarch der Familie ansah.[26]

    Britannische Herrscherinnen wie Boudicca und Cartimandua werden als Ausnahmeerscheinungen gesehen, die Position des Königs (keltisch *rig-s) – in Gallien schon in vorcaesarianischer Zeit durch meist zwei gewählte Stammesführer abgelöst[27] – war üblicherweise eine männliche Domäne.[28] Eine allgemeine Zustimmung erreichten weibliche Stammesführer nicht immer:

    So sollen sich nach Tacitus die Briganten „angestachelt durch die Schmach, von einer Frau unterjocht zu werden“[29] gegen Cartimandua empört haben; ihr Ehestreit mit dem Gatten Venutius und ihre dabei empfangene Unterstützung durch die Römer dürften dabei eher die maßgebliche Rolle gespielt haben. Dagegen werden Boudicca vor der Entscheidungsschlacht die Worte in den Mund gelegt:

    „[Die Britannier] machten keinen Unterschied des Geschlechts beim Oberbefehl.“

    Tacitus: Agricola 16

    Ob es eine keltische Fürstin Onomaris (Ονομαριξ) tatsächlich gab, wie in einem anonymen Tractatus de Mulieribus Claris in bello („Traktat über berühmte Kriegerinnen“) angegeben wird, ist unsicher. Als sich bei einer Hungersnot kein Mann fand, der die Führung übernehmen wollte, soll sie ihren Stamm aus der alten Heimat über die Donau nach Südosteuropa geführt haben.[30]

    In späterer Zeit hat es Kultfunktionärinnen gegeben, wie die der Etymologie ihres Namens[31] nach keltisch/germanische Seherin Veleda (die von einigen Keltologen als Druidin gesehen wird[32]). Keltische Druidinnen, die den römischen Kaisern Alexander Severus, Aurelian und Diokletian weissagten, erfreuten sich eines hohen Ansehens bei den Römern.[33]

    Auf der bleiernen Fluchtafel von Larzac (um 100 n. Chr.), mit über 1000 Buchstaben dem längsten bisher gefundenen Text in gallischer Sprache, werden Gemeinschaften von Magierinnen genannt, bei denen eine spirituelle Verwandtschaft zwischen der Lehrerin (der „Mutter“, matīr) und der Initiandin (der „Tochter“, duxtīr) angegeben wird.[34]

    Sklavinnen waren meist Kriegsbeute, weibliche Angehörige zahlungsunfähiger Schuldner[35], oder landfremde Gefangene und wurden entweder im eigenen Haushalt eingesetzt oder verkauft. Als Sklavinnen hatten Frauen neben ihrer Arbeitskraft eine wichtige wirtschaftliche Funktion, so war beispielsweise in Irland das Wort cumal („Sklavin“, altkymrisch aghell und caethverched) gleichzeitig die Bezeichnung für eine gängige Währungseinheit (ein cumal = zehn sét [„Kuh“]).[36]

    Nach Caesar (De bello Gallico 6,19) wurden Lieblings-Sklaven und -Sklavinnen auf den Scheiterhaufen ihres toten Gebieters geworfen und mit seiner Leiche zusammen verbrannt.[37]

    Kindererziehung

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Dass die Erziehung der Kinder im eigenen Haushalt Sache der Frauen war, wurde von antiken Autoren bestätigt. Daneben gab es bei sozial höher stehenden Familien die Institution der Zieheltern (altirisch aite, „Ziehvater“ und muimme, „Ziehmutter“, vergleiche gotisch atta, „lieber Vater“ und deutsch „Mama“, englisch „mummy“), wobei die Mädchen der Frau des Hauses übergeben wurden. Die Kosten, die von den leiblichen Eltern den Zieheltern erstattet werden mussten, waren bei Mädchen höher als bei Knaben, denn hier galt die Beaufsichtigung als aufwändiger. Eine kostenlose Ziehelternschaft, um die Bindungen zwischen zwei Familien zu festigen, gab es allerdings ebenfalls.[38]

    Antike Hinweise
    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Sowohl die mythischen Herrscherinnen in den inselkeltischen Legenden (siehe Kapitel Frauen in der keltischen Mythologie) als auch die historischen Fürstinnen Boudicca, Cartimandua und vielleicht auch Onomaris können nur als Einzelbeispiele innerhalb einer bestimmten Situation, jedoch nicht als Beweis eines Matriarchats bei den Kelten gesehen werden. Die überlieferten Texte vorchristlicher Sagen und antiker Autoren sprechen eher gegen sein Vorhandensein.[25]

    Literatur des 18. bis 20. Jahrhunderts
    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Erst im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte sich im Gefolge der romantischen Idee vom „Edlen Wilden“ die Annahme eines keltischen Matriarchats. Nach dem Evolutionismus des 19. Jahrhunderts soll zuerst eine allgemeine Promiskuität (sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern oder mit mehreren Partnern gleichzeitig), dann das Matriarchat und schließlich das Patriarchat geherrscht haben.[39] Heinrich Zimmers „Das Mutterrecht bei den Pikten und Skoten“ (1894) beschreibt ein angebliches Matriarchat für Nordirland und Schottland.[40] Hintergrund waren die genannten inselkeltischen Sagen über große Königinnen und Kämpferinnen. Der Inhalt dieser Sagen wurde fälschlicherweise auf die Realität des damaligen Zusammenlebens der Geschlechter übertragen.[25]

    Josef Weisweiler hat 1938 in seinem Werk „Die Stellung der Frau bei den Kelten und das Problem des keltischen Mutterrechts“ auf diese Fehlinterpretation hingewiesen:

    „Über die Gesellschaftsstruktur der vorindogermanischen Bewohner Britanniens und Irlands wissen wir also ebenso wenig wie über die Zustände bei der vorkeltischen Bevölkerung des späteren Gallien. […] Es ist also ungenau und irreführend, von einem Mutterrecht der Kelten zu sprechen; denn ein wesentlicher Teil dieses Volkes war nach sicheren Zeugnissen von jeher und stets vaterrechtlich organisiert.“

    Josef Weisweiler: Die Stellung der Frau bei den Kelten. S. 272.

    Heide Göttner-Abendroth setzt in „Die Göttin und ihr Heros“ (1980) ein keltisches Matriarchat voraus, seine Existenz bleibt jedoch unbelegt. Marion Zimmer Bradley legt in ihrem Artus-Roman Die Nebel von Avalon (1987) eine matriarchalische Umdeutung der Artus-, Lancelot- und Gralssage dar, die von den Frauenfiguren dominiert wird. Sie verwendet die Auseinandersetzung zwischen der keltischen Matriarchatskultur und dem Christentum als Tenor der Handlung.[40] Ingeborg Clarus versucht in ihrem Buch „Keltische Mythen“ (1991), die inselkeltischen Sagen teilweise auf den Geschlechterkampf im Zuge ihrer Theorie von der Ablösung des Matriarchats durch das Patriarchat bei den Kelten zu reduzieren. Sie steht damit in der Tradition der Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts. Das Matriarchat nennt sie vorkeltisches Erbe in Irland, die genannte Entwicklung soll im 1. Jahrhundert n. Chr. zur Zeit des Königs Conchobar mac Nessa von Ulster erfolgt sein.[41]

    Matrilinearität

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auch die Matrilinearität (Vermittlung der Verwandtschaft über die mütterliche Linie) ist bei den Kelten eher kaum vorhanden gewesen. Kinder gelten in einer matrilinearen Gesellschaftsordnung nur mit der Familie der Mutter, nicht jedoch mit der des Vaters verwandt. Eine Situation wie bei den (nichtkeltischen) Pikten, wo nach einigen Überlieferungen die Königsherrschaft über die mütterliche Linie vererbt wurde, was jedoch keine weibliche Herrschaft bedeutete,[42] war bei den Inselkelten jedoch nicht gegeben. Die irische Sippe (fine; verwandt mit dem althochdeutschen Wort wini, „Freund“[43]) war patrilinear gestaltet, die Verwandten der Mutter hatten lediglich bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern.[44] So erhielten sie den siebenten Teil des Sühnegeldes, wenn ein Kind getötet wurde, und die männlichen Verwandten hatten die Rachepflicht für die Tat.[45]

    Über die Keltenexpansion in den Süden und Südosten Europas wird bei Livius[1] von den auf etwa 600 v. Chr. datierten beiden Heerführern Bellovesus und Segovesus berichtet, sie seien die Söhne der Schwester des Biturigen-Königs Ambicatus gewesen, der sie zu Heerführern der beiden Auswandererkolonnen erwählt habe. Hier kann eventuell eine Matrilinearität bei der Wahl der Anführer (Könige?) angenommen werden, ein möglicher anderer Grund dafür ist jedoch nicht mit Sicherheit auszuschließen.[46]

    Bei den iberischen Gallaeci hatten die Frauen trotz betonter Macht der männlichen Krieger eine wichtige Rolle in der Familie und im Clan, was sich in der dort üblichen matrilinearen Erbfolge zeigte.[47]

    Rechtliche Situation

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nahezu alle der folgenden Rechtsbestimmungen sind in ähnlicher Form, wenn auch mit regionalen Unterschieden, bei Festland- und Inselkelten vorzufinden.

    Allgemeine Rechtsbestimmungen

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Eine generelle rechtliche Gleichstellung – nicht nur zwischen Mann und Frau – war bei den Kelten unüblich; lediglich innerhalb derselben gesellschaftlichen und geschlechtsdefinierten Ebene war sie möglich. Die Keltin war als Zeugin vor Gericht ursprünglich nicht zugelassen und konnte keine Verträge ohne Zustimmung des Mannes abschließen. In den Rechtstexten und Spruchsammlungen Críth Gablach („Der gegabelte Kauf“) und Bretha Crólige („Die Entscheidungen betreffs Blutvergießen“) wurde das Wergeld (Sühnezahlung) genau für Männer und Frauen – abhängig von ihrer jeweiligen Gesellschaftsposition – aufgeschlüsselt, wobei den Frauen oder ihren Rechtsnachfolgern im Todesfall eine wesentlich kleinere Entschädigung zustand, üblicherweise die Hälfte der Taxen für Männer.[48]

    Im inselkeltischen Recht hatte die Frau in mancher Hinsicht (Beispiel Eherecht) eine bessere Stellung als bei den Griechen oder Römern.[24] Nach dem irischen und walisischen Recht, aufgezeichnet ab dem Frühmittelalter, war die Frau dem Mann untergeordnet, zuerst dem Vater, dann dem Ehegatten, als Witwe schließlich dem Sohn. Ihren Besitz an Gütern konnte sie normalerweise nicht ohne deren Zustimmung weitergeben oder vererben. Ihre Ehe wurde von den männlichen Verwandten arrangiert, Ehescheidung und Polygynie (Zusammenleben des Mannes mit mehreren Frauen) waren genau geregelt; Polyandrie (Zusammenleben der Frau mit mehreren Männern) war unüblich, auch wenn manche Keltologen aus der irischen Sage Longas mac nUislenn („Das Exil der Söhne Uislius“) eine derartige Situation herauslesen wollen.[25]

    Caesar bringt ein Beispiel für die untergeordnete Position der Frau: Ihm zufolge hätten die Männer gegenüber ihren Frauen ebenso wie gegenüber ihren Kindern Gewalt über Leben und Tod, vergleichbar dem römischen Familienrecht. Wenn das Oberhaupt einer ranghohen Familie gestorben sei, versammeln sich seine Verwandten und verhören die Ehefrauen wie die Sklaven, falls an dem Tod etwas Verdacht erregte. Stellte sich der Verdacht als begründet heraus, würden sie die Frauen verbrennen, nachdem sie sie auf alle mögliche Art gefoltert hätten. Er beschreibt jedoch die finanzielle Rolle der Ehefrau als bemerkenswert selbständig.[49]

    Ebenfalls bei Caesar (De bello Gallico 5, 14) ist zu lesen, bei den Britanniern hätten bis zu einem Dutzend Männer – Väter, Söhne und Brüder – ihre Frauen gemeinsam besessen. Die dabei entsprossenen Kinder wären demjenigen zugeordnet worden, der die jeweilige Mutter als Jungfrau geheiratet habe; dies wird heute als gängiges Klischee der antiken Barbaren-Ethnographie und als innenpolitische Propaganda zur „moralischen“ Rechtfertigung seiner Feldzüge angesehen.[50]

    Im Allgemeinen war die Einehe gebräuchlich. Mehrere rechtmäßige Gattinnen zu haben, war den höheren Gesellschaftsschichten vorbehalten.[51] Da die Ehe als normaler Vertrag zwischen zwei Personen galt (Cain Lanamna, „Regelung der Paare“), konnte sie von beiden Partnern aufgelöst werden. Eine „Ehe auf Zeit“ war ebenfalls möglich. Die Stellung der Ehefrau (irisch cét-muinter, „Erste im Haushalt“, auch prím-ben, „Hauptfrau“) wurde je nach dem von ihr eingebrachten Heiratsgut bewertet. Es gab die Ehe, in der die Frau mehr einbrachte als der Mann, diejenige, wo beide gleich viel einbrachten und schließlich die, in der die Frau weniger einbrachte. Wenn der Mann ein offenkundig unkluges Geschäft abschließen wollte, besaß die Gattin eine Art Vetorecht. Bei einer Scheidung verfügte die Gattin in den meisten Fällen frei über ihre Mitgift. Die Nebenfrau (irisch adaltrach, vom lateinischen adultera, „Ehebrecherin“) hatte weitaus geringere Rechte und war der Hauptfrau untergeordnet. Sie hatte einen Ehrenpreis (lóg n-enech) an die erste Frau wegen deren Kränkung zu leisten und konnte von ihr außerdem straffrei innerhalb der ersten drei Tage nach ihrer Eheschließung tätlich angegriffen und verletzt werden, durfte sich dagegen nur sehr eingeschränkt wehren (an den Haaren ziehen, kratzen und zurückschlagen). Nach dieser Frist galten für beide die üblichen Strafen bei Verletzungen oder gar Tötung.[52]

    Ein Ehebruch der Gattin war im Gegensatz zu dem des Mannes nicht durch Bußgeld legitimierbar. Eine Eheauflösung wegen Ehebruch konnte zwar von beiden verlangt werden, war jedoch der Frau nicht erlaubt, solange der Gatte mit ihr den intimen Verkehr aufrechterhielt. Wenn sie von ihrem Mann schwanger war, durfte sie als von ihm Verstoßene vor der Geburt des Kindes keinen Verkehr mit anderen Männern haben. Diese Regeln waren für adelige Damen bindend, für Keltinnen aus dem einfachen Volk können sie nicht belegt werden.[42] In Wales durfte die Gattin ihren Mann nach dreimaligem Ehebruch, wegen Impotenz und wegen schlechten Mundgeruchs unter Mitnahme ihres in die Ehe eingebrachten und dazuerworbenen Vermögens verlassen. Eine Vergewaltigung musste vom Täter mit der Übergabe der bei einer Hochzeit üblichen Gaben und einem Bußgeld gesühnt werden, da dies als „vorübergehende“ eheliche Verbindung eingestuft wurde.[45]

    Zum „Recht auf die erste Nacht“ (ius primae noctis) des Herrschers siehe Kapitel „Sexualität“.

    Was das Erbrecht der Inselkelten anbelangt, waren Frauen, speziell Töchter, im Vergleich zum Eherecht benachteiligt. Lediglich wenn es um das Erbe der Mutter ging oder wenn die Töchter aus der letzten Ehe des Mannes und die Söhne aus einer früheren stammten, waren sie diesen gleichgestellt.

    „Eine Tochter erbt kein Land von ihrem Vater, außer wenn sie keine Brüder hat, wenn sie eine Erbtochter (ban-chomarba, „Frau-Erbe“) ist, und auch dann nur auf Lebenszeit.“

    Josef Weisweiler: Die Stellung der Frau bei den Kelten. S. 227 f.

    Danach fällt das Erbgut an die väterliche Sippe zurück (fine). Diese Institution der „Erbtochter“ hat eine Parallele im altindischen Recht, wo ein Vater ohne Söhne eine Tochter zur putrikā („Sohn-artige Tochter“) bestimmen konnte.[34]

    Witwen (altirisch fedb, kymrisch gweddwn, kornisch gwedeu, bretonisch intañvez) erbten nach gallischem Recht das gesamte hinterlassene Gut des Gatten. Sie dürften darüber auch die freie Verfügung gehabt haben, im Gegensatz zum altirischen Recht, wo die Witwe den Söhnen unterstand. Lediglich ein Schenkungsrecht und eine eingeschränkte Verfügungsgewalt verblieb ihnen, was an der Bezeichnung bantrebthach („Frauen-Haushalter“) zu erkennen war. Das Schenkungsrecht betraf lediglich die Weitergabe innerhalb der Familie. Die Erbberechtigung der walisischen Frauen wurde erst von König Heinrich II. von England (1133–1189) eingeführt.[53]

    Cáin Adomnáin

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Abt und Heilige Adomnan von Iona verfasste auf Drängen seiner Mutter das Gesetzeswerk Cáin Adomnáin („Der Canon Adomnans“) oder Lex Innocentium („Das Gesetz der Unschuldigen“) zum Schutz der Frauen – speziell der Mütter – und Kinder. Er beschrieb die bisherige Lage der Frauen bewusst übertreibend als cumalacht („Sklavinnenhaftigkeit“), um seine Leistung besonders hervorzuheben. Adomnan berichtet, dass eine Frau

    „[…] in einem Erdloch zu stecken hatte, so tief, dass ihre Genitalien verborgen waren, und einen Spieß so lange über dem Feuer halten musste, bis der Braten gar war, ferner hatte sie bis zur Schlafenszeit als Kerzenhalter zu dienen. Im Kampf schleppte sie auf der einen Schulter ihre Lebensmittel, auf der anderen ihr kleines Kind. Auf dem Rücken trug sie einen 30 Fuß langen Stab mit einem Eisenhaken, mit dem sie in den feindlichen Scharen eine Gegnerin beim Zopf packen sollte. Hinter ihr kam der Mann, der sie mit Zaunstangen zum Kampf antrieb. Als Trophäen nahm man den Kopf oder die Brüste der Frauen.“

    Adomnan: Cáin Adomnáin[24]

    Der Legende nach soll ein Erlebnis Adomnans und seiner Mutter der Anstoß für diesen Gesetzestext gewesen sein. Der Anblick einer erschlagenen Keltin und ihres Kindes – „von Blut und Milch der Mutter überströmt“ – auf dem Schlachtfeld erschütterte die Mutter so sehr, dass sie ihren Sohn durch Fasten zwang, dieses Gesetz zu verfassen und bei den Fürsten durchzusetzen.[54]

    In den trencheng breth féne („Die Triaden der irischen Urteilsfindung“) werden als dreimal drei Tugenden einer Frau genannt:

    • Jungfräulichkeit bei der Verehelichung, Leidensbereitschaft, Fleiß bei der Versorgung von Mann und Kindern
    • stete Zunge, stete Tugend, stete hausfrauliche Fertigkeiten
    • Sexualität, Schönheit, Fruchtbarkeit.[55]

    Die antiken Autoren beschrieben die keltischen Frauen übereinstimmend als groß, kräftig, mutig und schön. Diodor war erstaunt, dass die Kelten ihre schönen Frauen so wenig schätzten und homosexuelle Beziehungen vorzogen.[24] Vor allem Diodor und Sueton beschrieben die sexuelle Freizügigkeit der keltischen Frauen. Nach Suetons Bericht gab Caesar viel Geld für seine sexuellen Erlebnisse in Gallien aus. Seine Legionäre sangen beim Triumphzug, er habe eine Unzahl von Gallierinnen verführt; sie nannten ihn deshalb einen „kahlen Hurenbock“, wie Sueton in De vita Caesarum berichtete.[56]

    Die Keltinnen werden als fruchtbar, gebärfreudig und gut stillend beschrieben. Dies alles zählt zu den Klischeevorstellungen der Griechen und Römer von „barbarischen“ Völkern.[57] Giraldus Cambrensis (Descriptio Cambriae I, 10) berichtete, dass die Iren „die eifersüchtigsten Leute der Welt“ seien, den Walisern dagegen jegliche Eifersucht fehle und dass die Gastfreundschaftsprostitution alltäglich sei.[58] In der irischen Sage wird dem König – bei Conchobar mac Nessa beschrieben – das Recht auf die erste Nacht mit jedem mannbaren Mädchen und den Beischlaf mit der Frau seines jeweiligen Gastgebers zugestanden. Dies wird als geis (Pflicht, Tabu) des Königs bezeichnet.[59] Dass bei den Kelten dieses Recht tatsächlich bestand und ausgeübt wurde, ist allerdings außerhalb der Sagen unbelegt.[60] In der Sage Immram Curaig Maíle Dúin („Die Fahrt des Bootes von Máel Dúin“) wird über die Zeugung des Titelhelden berichtet, ein zufällig Reisender habe mit der Nonne eines Klosters geschlafen. Diese sagt vor dem Akt: „Nicht segensreich ist unser Tun, denn es ist jetzt die Zeit der Empfängnis für mich!“ Die daraus abgeleitete Vermutung, die Irinnen hätten dieses Wissen für Geburtenregelung eingesetzt, könnte durch den bei den antiken Autoren erwähnten Kinderreichtum[61] der Kelten als fraglich angesehen werden.[62]

    Die Behauptung von Giraldus Cambrensis, Inzest habe auf den britischen Inseln eine große Bedeutung gehabt (Descriptio Cambriae II, 6), ist nach heutiger Sicht falsch, denn er beklagt lediglich, dass ein Mann seine Kusine fünften, vierten oder dritten Grades heiraten könne.[63] Inzest spielt in den inselkeltischen Mythen eine gelegentliche Rolle, siehe Tochmarc Étaíne („Das Werben um Étaín“) – ebenso wie in anderen antiken Kulturen, beispielsweise im Alten Ägypten (Geschwisterehe der Pharaonen) oder im klassischen Hellas das Götterpaar Zeus und Hera sowie die Ödipussage – im realen gesellschaftlichen Leben kann allerdings eine nennenswerte Bedeutung nicht festgestellt werden.[64]

    Gesundheitliche Situation

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Paläopathologische Forschungen belegen anhand des Knochenzustands und noch besser bei mumifiziertem Körpergewebe einige Krankheiten der alten Kelten. Schädelerkrankungen an Stirn- und Kieferhöhlen, an der Hirnhaut sowie Zahnkaries hinterlassen typische Spuren. An den Langknochen sind Wachstumsstörungen und Vitaminmangel ablesbar. Koprolithe (fossile Exkremente, Kot) zeigen hygienebedingten starken Wurmbefall. Das Gesamtbild zeigt eine Gesellschaft, die auf Grund hygienischer Mängel und einseitiger Ernährung ein schwaches Immunsystem und damit eine hohe Krankheitsanfälligkeit hatte – bei Frauen noch stärker ausgeprägt als bei Männern. Dies ist ein für Völker dieser Zeit und Situation im Wesentlichen allgemein zutreffender Befund. Bei den Keltinnen waren besonders degenerative Schäden an Gelenken und Wirbelsäule wegen der hohen körperlichen Belastungen feststellbar. Traumatische Schäden durch Gewalteinwirkung waren bei Männern häufiger anzutreffen. Eine Differenzierung durch die gesellschaftliche Position ist kaum feststellbar. Die oben genannte „Dame von Vix“ war eine junge Keltin in hoher Stellung, die an einem Hypophysenadenom und an einer Mittelohrentzündung litt.[65]

    Nach den Skelettfunden in Gräbern ergibt sich folgende Altersstatistik für die antiken Kelten: Das Durchschnittsalter betrug 35 Jahre, Männer starben mit 38, Frauen mit 31 Jahren.[66]

    „Die durchschnittliche Lebensdauer der Männer betrug 35 bis 40 Jahre, die der Frauen nur 30 bis 35 Jahre. Die häufigen Kämpfe der Männer untereinander waren also offenbar weniger gefährlich als die Geburt der Kinder!“

    Ingeborg Clarus: Keltische Mythen. Der Mensch und seine Anderswelt. S. 18.

    Erscheinungsbild der Keltinnen

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    Keltische Bäuerin (Gurk, Kärnten)

    Aufgrund der fehlenden Haltbarkeit des verwendeten Materials (Stoff, Leder) für Kleidung gibt es nur wenige archäologische Funde; auch zeitgenössische Abbildungen sind selten. Von antiken Autoren sind eher allgemeine Beschreibungen überliefert; lediglich Diodoros[67] berichtet etwas ausführlicher. Nach seiner Aussage besteht bei den Kelten die übliche Kleidung der Männer und Frauen aus auffallend bunten Stoffen, die bei der Oberschicht oft goldbestickt waren und von goldenen Fibeln gehalten wurden.[68]

    Die Tunika der Frauen war länger als die der Männer; in der Mitte wurde sie durch Gürtel aus Leder oder Metall, manchmal durch Ketten zusammengehalten. Die regionalspezifische Tracht – dazu noch nach Alter und Stand differenziert – war bei den Keltinnen aufwändiger als die einfache Tunika. Die großgemusterten Kleider, die auf Vasen aus Sopron in Pannonien zu sehen sind, waren nach Art einer knielangen Umstandsmode geschnitten, aus steifem Stoff, mit Glöckchen und Fransen besetzt. Daneben sind Glockenröcke in Krinolinenform mit enger Taille dargestellt. Ein an beiden Schultern mit Fibeln fixiertes Oberkleid mit V-förmigem Ausschnitt wurde in Noricum getragen.[69] Die Hüftketten trugen Haken zur Längenverstellung, der überhängende Kettenteil wurde als „Schlaufe“ an einem Kettenglied eingehängt. Die Glieder dieser Kettengürtel konnten ringförmig, achterförmig, mit kreuzförmigen oder flachen Zwischengliedern, zweifach, dreifach und manchmal mit Emaileinlagen (siehe Blutemail) versehen sein. Der sogenannte norisch-pannonische Gürtel aus römischer Zeit war mit durchbrochen gearbeiteten Beschlägen verziert. Am Gürtel wurde oft an der rechten Seite ein Beutel getragen.[70]

    In der Eisenzeit der britischen Inseln wurden an Stelle der Fibeln häufig Ringkopfnadeln an den Kleidern und für die Fixierung der Frisur oder Kopfbedeckung verwendet. Dies ist aus den unterschiedlichen Positionen der Nadeln bei Gräberfunden zu erkennen.[71]

    Auf einem keltischen Grabstein aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. in Wölfnitz (Klagenfurt am Wörthersee) ist ein Mädchen in norischer Tracht dargestellt. Es trägt ein glattes Unterkleid (Peplos), das bis zu den Knöcheln reicht, darüber ein unter den Knien bauschig gerafftes Überkleid, das an den Schultern mit großen Fibeln gehalten wird. Ein Gürtel mit zwei vorne herabhängenden Zierbändern hält die Kleidung zusammen. In der rechten Hand trägt es einen Korb, mit der linken hält es sich einen Spiegel vor das Gesicht. An den Füßen sind Schnürschuhe zu erkennen. Die Haare sind offenbar glatt nach hinten frisiert.[72]

    Im Alltag trug die Keltin Holz- oder Ledersandalen mit schmalen Riemen (gallisch gallica, „gallischer Schuh“, daraus lateinisch caliga oder caligula).[69] Bundschuhe aus gegerbtem Leder sind wegen der Vergänglichkeit des Materials oft nur mehr an den metallenen Ösen und Verschlüssen in Grabstätten zu erkennen, die bei den Füßen der Bestatteten liegen.[73]

    Drei Figurinen mit rekonstruierter helvetisch/keltischer Frauentracht waren in der Ausstellung „Gold der Helvetier - Keltische Kostbarkeiten aus der Schweiz“ im Schweizerischen Landesmuseum, Zürich 1991 zu sehen.[74]

    Grabbeigaben, Bernstein und Gold (Rain, Schweiz)

    Goldschmuck (Halsketten, Armreife, Fingerringe) war als Abzeichen des sozialen Ranges weit verbreitet und von hoher handwerklicher und künstlerischer Qualität. Mädchen der Hallstatt- und Frühlatènezeit trugen Bernsteinketten und -amulette als einreihige Ketten oder mehrreihige Colliers; die Colliers hatten bis zu neun Stränge mit über hundert Bernsteinperlen.[75] Amulette wurden sowohl als Schmuck als auch als apotropäische (Schadenzauber abwehrende) Schutzmittel getragen. Sie wurden vermutlich zum Schutz der Lebenden auch durch Gewaltanwendung verstorbenen Frauen ins Grab mitgegeben.[76] Torques (Halsringe) wurden nach den aufgefundenen Grabbeigaben bis um 350 v. Chr. von bedeutenden Männern und Frauen, danach offenbar nur mehr von Männern getragen.[77] Die „Dame“ aus dem Grab von Vix bekam als Grabbeigabe einen Torques in den Schoß gelegt, im Grab von Reinheim trug ihn die Beigesetzte um den Hals. Die britannische Icener-Königin Boudicca wird für die Zeit um 60 n. Chr. noch als Torques-Trägerin beschrieben, was entweder die Ausnahme für eine Heerführerin oder eine Ausschmückung des römischen Chronisten sein könnte.[78]

    „Über einem bunten Hemd trug sie einen gedrehten Goldtorques und darüber einen dicken, durch eine Fibel zusammengehaltenen Mantel.“

    Cassius Dio: Römische Geschichte 62,2,4

    Die am Eingang des Grabes der „Dame von Vix“ aufgefundene Kalksteinstatue einer Keltin aus der Hallstattzeit zeigt diese mit einem Torques und auf einem Thron sitzend.[79]

    Norische Frauenhaube (Modiusmütze) (Wölfnitz-Lendorf, Kärnten)

    Kopfbedeckung und Haartracht

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Da aus der Latènezeit nahezu keine Frauendarstellungen überliefert sind, muss sich die Archäologie mit provinzialrömischen Bildsteinen begnügen. Allerdings werden Frauen dabei selten barhäuptig gezeigt, so dass eher die Kopfbedeckung und weniger die Haartracht erkennbar ist. Als Kopfbedeckung trug die Keltin dieser Zeit Flügelhauben, Filzbarette in der Form von umgedrehten Trichtern mit Schleier, Pelzhauben in Zylinderform, Bronzestirnreifen oder Stirnbänder. Die Modiusmütze war eine steife sich nach oben erweiternde Haube und wurde besonders im Raum Virunum in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr. getragen. Sie war mit Schleier und reichem Schmuck verziert und Frauen der oberen Gesellschaftsschicht vorbehalten. Die über der Haube getragenen Schleier waren manchmal so lang, dass sie den ganzen Körper verhüllen konnten. In Nord-Pannonien trugen die Frauen dieser Zeit einen Pelzhut, dessen Krempe nach den Seiten zu spitz ausläuft, eine Schleierhaube, ähnlich der norischen und in späterer Zeit eine turbanartige Kopfbedeckung mit Schleier.[80] Bei den Keltibererinnen war ein Gestell in Mode, das aus einem Halsreif mit bis über den Kopf reichenden Stäben bestand, über die ein schattenspendender Schleier gespannt war.[81]

    Die Haare wurden manchmal über der eingeölten Stirn ausrasiert. In Hallstatt wurden Haarnetze gefunden; in Beschreibungen werden einzelne, betont abstehende Haarsträhnen (meist drei) erwähnt, meist jedoch der geflochtene Zopf. Die Haare wurden häufig rot oder blond gefärbt.[82] Die Seherin Fedelm wird in der irischen Sage mit drei Haarsträhnen beschrieben, wovon zwei um den Kopf gewickelt sind und die dritte vom Hinterkopf bis zu den Waden herabhängt.[80] Im Gegensatz zu den verheirateten Frauen trugen die unverheirateten ihr Haar meist offen und ohne Kopfbedeckung.[83]

    Haarnadeln zur Fixierung von Hauben und Frisuren sind häufige Grabfunde aus der Späthallstattzeit. Sie haben kugelige Köpfe, die in einzelnen Regionen reich verziert sein können. Aus der Latènezeit sind solche Nadelfunde nur mehr selten bekannt.[84]

    Frauen in der keltischen Mythologie

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    Matrona (National Archaeology Museum, England)

    Im festlandkeltischen Bereich ist eine große Anzahl von Göttinnen überliefert; sie treten mangels politischer Einheit der Keltenstämme als Regionalgottheiten auf. Im Gegensatz zur griechisch-römischen Antike gab es bei den Kelten deshalb nie ein Götter-Pantheon; erst die Römer versuchten in der Interpretatio Romana eine Zusammenfassung nach den Funktionen. Die auf den ersten Blick stammesübergreifenden Muttergottheiten, die in der keltischen Religion eine große Bedeutung hatten, wurden ebenfalls auf diese Weise unter dem Oberbegriff Matronae/Matres vereint.[83]

    In der Mythologie der Inselkelten sind nahezu keine Göttinnen mehr vorzufinden, da hier eine andere Entwicklung stattgefunden hatte. Die in den lokalen irischen Sagen genannten Frauengestalten haben ihren Ursprung meist in den weiblichen Figuren der historisch unbelegten Einwanderungswellen, die im Lebor Gabála Érenn („Buch der Landnahmen Irlands“) genannt werden. Sie wurden ursprünglich als mythische Personen beschrieben, verwandelten sich nach ihrer jeweiligen Vertreibung durch die nachkommenden Einwanderer in Gottheiten und später in Dämonen – meist solche der Anderswelt. Eine Aufzählung der berühmtesten Frauengestalten der – nicht ausschließlich irischen – Geschichte findet sich in den Bansenchas genannten Aufzeichnungen des Dichters Gilla Mo-Dutu Ó Caiside (verfasst 1147 nach unbelegter Angabe).

    Eine ähnliche Entwicklung gab es in Britannien, insbesondere in Wales. Sehr oft verkörperten diese mythischen Frauengestalten die Oberhoheit des Landes oder das Land selbst (siehe Hieros gamos).[85] Beispiele für Irland sind Macha und Medb, für Wales Rhiannon. Der Streit zwischen Medb und ihrem Gatten Ailill mac Máta um das von den beiden in die Ehe eingebrachte Vermögen ist der indirekte Auslöser der Táin Bó Cuailnge („Der Rinderraub von Cooley“).

    Die rechtliche Situation rund um die Ehe wird in den inselkeltischen Mythen in allen Variationen beschrieben: Die Verheiratung der Schwester durch den Bruder (Branwen ferch Llŷr, „Branwen, die Tochter Llŷrs“); der verwitweten Mutter durch den Sohn (Manawydan fab Llŷr, „Manawydan, der Sohn Llŷrs“); Vergewaltigung und Ehebruch (Math fab Mathonwy, „Math, der Sohn Mathonwys“); Werbung um ein Mädchen gegen den Willen des Vaters (Mal y kavas Kulhwch Olwen, „Wie Kulhwch Olwen errungen hat“). Wenn das Mädchen gegen die Verheiratung Einwände hatte, blieb ihm nur die Selbsthilfe: das Stellen nahezu unmöglich zu lösender Aufgaben (Tochmarc Emire, „Das Werben um Emer“); die Flucht mit einem selbstgewählten Bräutigam (Tóraigheacht Dhiarmada agus Ghráinne, „Das Davonlaufen von Diarmuid und Gráinne“); nach vergeblicher Flucht der Selbstmord, um den aufgezwungenen Gatten nicht ehelichen zu müssen (Longas mac nUislenn, „Das Exil der Söhne Uislius“).

    Die bereits genannte Königin von Connacht, Medb, brach mit allen Konventionen und wählte sich selbst nacheinander einige Ehemänner, die sie wieder verstieß, wenn es ihr passte. Jedem Krieger, von dem sie sich Unterstützung erwartete, versprach sie die Gunst ihrer Schenkel (Zitat aus dem Lebor Gabála Érenn) und sogar die Ehe mit ihrer Tochter Findabair – als Findabair dies erfuhr, nahm sie sich aus Scham das Leben.

    Als Wetter-„Hexen“ sind die Cailleach (irisch „Nonne“, „Hexe“, „Die Verhüllte“ oder „Alte Frau“) Schottlands und Irlands zu sehen, wunderschöne Verführerinnen sind die sirenenähnlichen Korriganen der Bretagne, Todeskünderinnen sind die irischen Banshee („Frau aus dem Feenreich“), Kampflehrerinnen die schottischen Sagenfiguren Scáthach, Uathach und Aoife, dazu noch einige andere weibliche Mythengestalten. Eine groteske Frauenfigur war die Sheela-na-Gig, eine Skulptur, die unzweideutig ihre Vulva präsentiert. Ihre Bedeutung – eventuell als Fruchtbarkeitssymbol – ist umstritten und ihre zeitliche Einordnung gibt Rätsel auf.[86] Eine weitere mögliche Deutung wäre ein Schadens-Abwehrzauber durch die Enthüllung der weiblichen Scham – hier ist an die irische Legende zu denken, in der die Frauen von Ulster unter der Führung von König Conchobar mac Nessas Gattin Mugain Scham und Brüste zeigen, um die Zerstörung von Emain Macha durch den rasend gewordenen Cú Chulainn zu verhindern.[87]

    Zu den Kelten allgemein

    Zu spezielleren Aspekten der keltischen Kultur

    • Helmut Birkhan: Nachantike Keltenrezeption. Praesens Verlag, Wien 2009, ISBN 978-3-7069-0541-1.
    • David Rankin: Celts and the Classic World. Croom Helm Ltd. 1987, Paperback 1996 bei Routledge, London/New York, ISBN 0-415-15090-6.
    • Ingeborg Clarus: Keltische Mythen. Der Mensch und seine Anderswelt. Walter Verlag, Freiburg im Breisgau 1991 (Patmos Verlag, Düsseldorf, 2000, 2. Auflage) ISBN 3-491-69109-5.

    Nachschlagewerke zu den Kelten

    Zu matriarchalen Religionen

    • Die Keltinnen. Regie: Sabine Bier. ZDF, Deutschland, 53 Minuten, 2022

    Einzelnachweise

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    1. a b Titus Livius, Ab urbe condita libri CXLII 5,34
    2. a b c Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 32 ff.
    3. Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 187, 295 f.
    4. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 43, 307 f.
    5. Helmut Birkhan: Kelten. Bilder ihrer Kultur. S. 351, Bild 658.
    6. Da der Spindel-Holzkörper kaum erhalten blieb, ist die tönerne Wirtel der übliche Grabfund; vergleichbare Funde sind die steinernen Gewichte des hölzernen Webstuhls
    7. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 78, 149, 387, 633, 1849 f.
    8. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 650.
    9. Helmut Birkhan: Kelten. Bilder ihrer Kultur. S. 323, Bild 567.
    10. Arnulf Krause: Die Welt der Kelten, S. 131 f.
    11. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 810.
    12. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 632 f.
    13. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 181.
    14. Übersetzung von Josef Weisweiler: Die Stellung der Frau bei den Kelten. S. 233.
    15. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 102 f.
    16. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1570 f.
    17. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1971.
    18. Alexander Demandt: Die Kelten, S. 50; Bernhard Maier: Geschichte und Kultur der Kelten. S. 142.
    19. Helmut Birkhan: Kelten. Bilder ihrer Kultur. S. 320, Bild 561, 562.
    20. Plutarch: Mulierum virtutes 6.
    21. Diodorus Siculus: Bibliotheca historica V 32.
    22. Caesar: De bello Gallico 6,19: … vitae necisque potestatem.
    23. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 577. Furor heroicus nach dem Vorbild des furor Teutonicus bei Marcus Annaeus Lucanus Bellum civile I, 255 f.
    24. a b c d Helmut Birkhan: Nachantike Keltenrezeption. S. 598 f.
    25. a b c d Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 132 f.
    26. Frank Siegmund im SWR-Interview aus der Reihe Die Kelten: Die Frauen, das Essen und der Luxus der Kelten, online
    27. Caesar: De bello Gallico 1,16 und 7,33.
    28. Wolfgang Meid: Die Kelten. S. 96 f.
    29. Tacitus, Annales 12,40.
    30. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 337, 1024; John T. Koch (Hrsg.): Celtic culture: a historical encyclopedia. Bände 1-5. ABC-CLIO, Santa Barbara 2006, ISBN 1-85109-440-7, S. 1396 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).; David Rankin: Celts and the Classic World, S. 248 f.
    31. Vom keltischen banfili abzuleiten; (altkeltisch *ṷelī-s zu fili, kymrisch gweled, „sehen“, lateinisch vultus, „Angesicht“). Bei: Helmut Birkhan: Nachantike Keltenrezeption. S. 487 f.
    32. Johannes Hoops: Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Band 32, Walter de Gruyter, 2006, S. 111.
    33. Bernhard Maier: Die Religion der Kelten. Götter, Mythen, Weltbild. S. 158 f.
    34. a b Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 530 f.
    35. Arnulf Krause: Die Welt der Kelten, S. 70.
    36. Wolfgang Meid: Die Kelten. S. 107; Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 989 f.
    37. Arnulf Krause: Die Welt der Kelten, S. 171 f.
    38. Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 342 f.
    39. Helmut Birkhan: Nachantike Keltenrezeption. S. 1022 f.
    40. a b Helmut Birkhan: Nachantike Keltenrezeption. S. 592 f.
    41. Ingeborg Clarus: Keltische Mythen. Der Mensch und seine Anderswelt. S. 61, 109, 118 f.
    42. a b David Rankin: Celts and the Classic World, S. 248 f.
    43. Wolfgang Meid: Die Kelten. S. 105.
    44. Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 227.
    45. a b Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 1032 f.
    46. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 91 f.
    47. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 588 f.
    48. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 989 f.
    49. Arnulf Krause: Die Welt der Kelten, S. 131 f.; David Rankin: Celts and the Classic World, S. 131.
    50. Bernhard Maier: Geschichte und Kultur der Kelten. S. 228; David Rankin: Celts and the Classic World, S. 248 f.
    51. Alexander Demandt: Die Kelten, S. 49.
    52. Wolfgang Meid: Die Kelten. S. 111 f.; Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1562 f.
    53. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 2014.
    54. David Rankin: Celts and the Classic World, S. 254 ff. (für den gesamten Absatz Cáin Adomnáin).
    55. Lisa Bitel: Land of Women: Tales of Sex and Gender from Early Ireland. S. 23.
    56. Sueton, Divus Iulius 51.
    57. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 23 f.
    58. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 983.
    59. Rudolf Thurneysen: Die irischen Helden- und Königssage bis zum 17. Jahrhundert. Halle 1921, S. 394, 525.
    60. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 1091.
    61. bei Strabon (Γεωγραφικά IV 4, 3), Livius (Ab urbe condita libri XXXVIII 16, 13), Marcus Iunianus Iustinus (Historiarum Philippicarum libri XXV 2, 8)
    62. Wolfgang Meid: Die Kelten. S. 117.
    63. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 872.
    64. Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 180.
    65. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 967 f., 1438 f.
    66. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 339.
    67. Diodorus Siculus: Bibliotheca historica V 30.
    68. Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 194.
    69. a b Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 163, 1076 ff.
    70. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 702, 927.
    71. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1593.
    72. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 930, Abb. h.
    73. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1147.
    74. Helmut Birkhan: Kelten. Bilder ihrer Kultur. S. 355, Bilder 667, 668.
    75. Sylvia und Paul F. Botheroyd: Lexikon der keltischen Mythologie. S. 40 f., 144 f.
    76. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 57 f., 71.
    77. Ingeborg Clarus: Keltische Mythen. Der Mensch und seine Anderswelt. S. 20 f.
    78. Sylvia und Paul F. Botheroyd: Lexikon der keltischen Mythologie. S. 331.
    79. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1955 f.
    80. a b Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 715 f., 950 f.
    81. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 163.
    82. Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. S. 163, 1067 f.
    83. a b Bernhard Maier: Lexikon der keltischen Religion und Kultur. S. 228.
    84. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 1343 f., 71.
    85. Sylvia und Paul F. Botheroyd: Lexikon der keltischen Mythologie. S. 257.
    86. Sylvia und Paul F. Botheroyd: Lexikon der keltischen Mythologie. S. 294 f.
    87. Sievers/Urban/Ramsl: Lexikon zur Keltischen Archäologie. A–K und L–Z, S. 72.