Kreis Rummelsburg

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Das Kreisgebiet 1905
Kreisgebiet auf einer Landkarte von 1915

Der Kreis Rummelsburg war ein preußischer Landkreis in Pommern, der zwischen 1724 und 1945 bestand. Er umfasste am 1. Januar 1945 die Stadt Rummelsburg i. Pom. und 73 weitere Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

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Das Gebiet des späteren Kreises Rummelsburg gehörte bis 1724 zu der Landvogtei Stolp-Schlawe. Doch bereits während des Dreißigjährigen Krieges, noch im Herzogtum Pommern, wurde diese Landvogtei in drei Bezirke zur Steuererhebung, so genannte Quartiere, untergliedert. Diese Quartiere wurden von Landräten geleitet. Im Süden der Landvogtei wurde das Rummelsburgsche Quartier gebildet, aus dem sich später der Kreis Rummelsburg entwickelte. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam Hinterpommern an Preußen; die innere Verwaltungseinteilung blieb zunächst unberührt.

Im Jahr 1724 nahm König Friedrich Wilhelm I. von Preußen eine neue Kreiseinteilung für Hinterpommern vor. Es wurden 12 Kreise unter 13 Landräten gebildet. Einen Sonderfall bildete der Schlawe-Rummelsburgsche Kreis, der zwei Landräte erhielt. Später wurde dieser Kreis aufgeteilt; dadurch entstand der Rummelsburgsche Kreis.

Der 1815 begonnene Versuch einer Neuorganisation der Kreisgliederung im Regierungsbezirk Köslin scheiterte am Widerstand der Einwohner. Durch Königliche Ordre vom 25. Januar 1817 wurde daher bestimmt, dass die Kreiseinteilung unverändert bleiben sollte.

Das landrätliche Büro, also das Landratsamt, befand sich erst ab 1843 in der Kreisstadt Rummelsburg. Zuvor befand es sich an dem Wohnsitz des jeweiligen Landrates, zuletzt unter dem Landrat Johann Adolph August Wilhelm von Puttkamer von 1824 bis 1842 auf dessen Gut Bartin im Norden des Kreises.

Als Teil Preußens gehörte der Kreis Rummelsburg ab dem 1. Juli 1867 zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 10. August 1876 fanden folgende Veränderungen des Kreisgebiets statt:[1]

Am 28. März 1878 wurden die Landgemeinden Beßwitz, Varzin, Wendisch Puddiger und Wussow sowie die Gutsbezirke Beßwitz, Misdow B, Techlipp, Varzin und Wendisch Puddiger vom Kreis Schlawe in den Kreis Rummelsburg umgegliedert.

Zum 1. Oktober 1932 wurden Landgemeinden Groß Karzenburg, Hölkewiese und Klein Karzenburg aus dem aufgelösten Kreis Bublitz in den Kreis Rummelsburg i. Pom. eingegliedert.

Im Frühjahr 1945 besetzte die Roten Armee das Gebiet des Kreises Rummelsburg. Nach Beendigung der Kampfhandlungen wurde das Kreisgebiet mit Ausnahme militärischer Sperrzonen seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Die polnische Administration vertrieb in der Folgezeit die einheimische Bevölkerung aus dem Kreisgebiet und besiedelte es mit Polen.

Einwohnerentwicklung

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Jahr Einwohner Quelle
1797 10.772 [2]
1816 12.247 [3]
1846 24.427 [4]
1871 32.952 [5]
1890 32.976 [6]
1900 33.785 [6]
1910 35.814 [6]
1925 38.698 [6]
1933 40.329 [6]
1939 40.174 [6]
Wappen des Kreises Rummelsburg von 1932 bis 1945

Das Wappen des Kreises Rummelsburg wurde durch den Münchener Heraldiker Otto Hupp entworfen und 1932 durch Erlass des Preußischen Staatsministeriums genehmigt. Es zeigt auf silbernem Grund einen oberhalben, golden bewehrten roten Greifen, in den Fängen eine golden gestielte blaue Sense, darunter einen roten Wellenbalken.[7]

Der rote Wellenbalken ist aus dem Wappen der Stadt Rummelsburg i. Pom. entnommen, wobei das Stadtwappen zwei Wellenbalken aufweist. Das Stadtwappen wiederum dürfte auf das Wappen des Adelsgeschlechts Massow zurückzuführen sein, das zwei rote Querbalken im silbernen Schild zeigt. Der Greif stellt den pommerschen Greifen dar. Die Sense soll den landwirtschaftlichen Charakter des Kreises darstellen.[7]

Im Jahr 1932 gab es im Kreis Rummelsburg 17 Amtsbezirke:

  1. Barnow
  2. Bartin
  3. Beßwitz
  4. Falkenhagen
  5. Groß Karzenburg
  6. Groß Schwirsen
  7. Groß Volz
  8. Gumenz
  9. Lubben
  10. Ponickel
  11. Pritzig
  12. Reinwasser
  13. Rohr
  14. Treblin
  15. Treten
  16. Varzin
  17. Zettin

Kreisangehörige Gemeinden

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Der Kreis Rummelsburg i. Pom. gliederte sich in die Stadtgemeinde Rummelsburg i. Pom., in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung 1928 – in selbstständige Gutsbezirke.

Es fand eine Änderung des Namens einer kreisangehörigen Gemeinde statt:

  • 29. Dezember 1937: Wendisch Puddiger in Puddiger

Eingemeindungen

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  • 1928: Gebietsreform, entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen, bei der durch Gesetz vom 27. Dezember 1927 die 62 bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden
  • ca. 1928: Eingemeindung der Gemeinde Altschäferei in die Gemeinde Treblin
  • 1. April 1936: Eingemeindung der Gemeinde Vangerin in die Gemeinde Börnen
  • 1. Oktober 1937: Eingemeindung der Gemeinde Puppendorf in die Gemeinde Kremerbruch
  • 1. April 1938: Eingemeindung der Gemeinde Hanswalde in die Stadt Rummelsburg
  • 1. Oktober 1938: Eingemeindung der Gemeinde Reddies in die Gemeinde Alt Kolziglow

Gemeinden, Stand 1939

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Dem Kreis Rummelsburg i. Pom. gehörten im Jahre 1939 die folgenden Gemeinden an:

Der Kreis Rummelsburg wurde erst im Jahre 1878 durch die Preußische Ostbahn mit der Strecke Neustettin–Rummelsburg–Zollbrück erschlossen, die sich hier nach Stolp und Schlawe gabelte. Vom Bahnknoten Zollbrück führte die Preußische Staatsbahn 1883/84 weiter durch den Norden des Kreises nach Bütow. Nach der Jahrhundertwende kamen im Süden folgende Strecken hinzu:

Als letzte Netzergänzung kam 1921 – also schon zu Zeiten der Deutschen Reichsbahn – die Verbindung Zollbrück–Bublitz zustande.

  • Gustav Neumann: Geographie des Preußischen Staats. 2. Auflage, Band 2, Berlin 1874, S. 132, Ziffer 11.
  • Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt. Berlin 1874, S. 142–149.
  • Königliches Finanzministerium: Die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveranlagung im Regierungsbezirk Köslin: 8. Kreis Rummelsburg. Berlin 1866, S. 1–27 (Online).
  • Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil II, 2. Band : Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landescollegien in Cößlin gehörigen Hinterpommerschen Kreise. Stettin 1784, S. 779–816.
  • Wilhelm Schumacher: Beiträge zur geographischen Heimatkunde des Kreises Rummelsburg i. Pom. Otto Hasert, Rummelsburg i. Pom. 1920, urn:nbn:de:gbv:9-g-5272795.
  • Der Kreis Rummelsburg. Ein Heimatbuch. Pommerscher Buchversand, Hamburg 1979.
  • Hans-Ulrich Kuchenbäcker (Bearb.): Der Kreis Rummelsburg. Ein Schicksalsbuch. Pommerscher Zentralverband, Lübeck 1985.
  • Michael Rademacher: Provinz Pommern – Landkreis Rummelsburg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  • Gunthard Stübs und Pommersche Forschungsgemeinschaft: Der Kreis Rummelsburg in der ehemaligen Provinz Pommern (2011).
Commons: Landkreis Rummelsburg i. Pom. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Amtsblatt der Regierung Köslin 1876, S. 149
  2. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 44 (Digitalisat).
  3. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Cöslin, S. 233 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
  4. Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. S. 316 (Digitalisat).
  5. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung 1871
  6. a b c d e f Michael Rademacher: Kreis Rummelsburg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. a b Hans Ulrich Kuchenbäcker: Die Wappen der Stadt und des Kreises Rummelsburg. In: Hans-Ulrich Kuchenbäcker (Bearb.): Der Kreis Rummelsburg. Ein Schicksalsbuch. Pommerscher Zentralverband, Lübeck 1985, S. 3–6.