Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan

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Die Verfassung Afghanistans, offiziell Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan (Dari:قانون اساسی جمهوری اسلامی افغانستان), legt die politische und rechtliche Grundordnung der Islamischen Republik Afghanistan fest. Sie ist das Grundgesetz des Landes und sieht ein Präsidialsystem mit einem Zweikammerparlament vor.[1][2][3]

Obwohl Afghanistan (Afghanisches Reich) 1747 von Ahmad Shah Durrani zum Staat ernannt wurde,[4] wurde die früheste afghanische Verfassung während der Regierungszeit von Emir Abdur Rahman Khan in den 1890er Jahren geschrieben, gefolgt von der Version von 1923.[5][6] Die Verfassung Afghanistans von 1964 verwandelte Afghanistan in eine moderne Demokratie.[7]

Die derzeitige afghanische Verfassung wurde nach der Loja Dschirga 2003 im Januar 2004 im Konsens gebilligt.[3] Die Verfassung besteht aus 162 Artikeln und wurde am 26. Januar 2004 von Präsident Hamid Karzai offiziell unterzeichnet.[1][2] Sie entstand aus der durch die Afghanistan-Konferenz beauftragten afghanischen Verfassungskommission und sieht einen gewählten Präsidenten und eine Nationalversammlung vor. Die Übergangsregierung von Interimspräsident Hamid Karzai wurde nach der Loja Dschirga im Juni 2002 eingesetzt. Die ersten Präsidentschaftswahlen nach Inkrafttreten der neuen Verfassung fanden im Oktober 2004 statt, und Karzai wurde für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die erste Wahl zur Nationalversammlung wurde bis September 2005 verschoben.

Artikel 62 der Verfassung von Afghanistan von 2004 besagt, dass ein Kandidat für das Amt des Präsidenten:[8] Ein muslimischer Staatsbürger Afghanistans sein muss, der von afghanischen Eltern geboren wurde; nicht auch Staatsbürger eines anderen Landes sein darf; mindestens vierzig Jahre alt sein muss und nicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einer sonstigen Straftat seine Bürgerrechte abgesprochen bekommen hat sowie zuvor nicht mehr als zwei Amtszeiten als Präsident amtiert haben darf.

Die Nationalversammlung Afghanistans besteht aus zwei Kammern: dem Wolesi Dschirga (Haus des Volkes, Unterhaus) und dem Meshrano Dschirga (Haus der Ältesten, Oberhaus).

Das Wolesi Dschirga, die mächtigere Kammer, besteht aus maximal 250 Abgeordneten, die direkt nach dem System der nicht übertragbaren Einzelstimme gewählt werden. Die Mitglieder werden in den Provinzen gewählt. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Mindestens 64 Abgeordnete müssen Frauen sein, zehn Abgeordnete der Gruppe der Kutschinomaden angehören. Die Wolesi Dschirga hat die Hauptverantwortung für die Ausarbeitung und Ratifizierung von Gesetzen und die Genehmigung der Handlungen des Präsidenten und verfügt über ein beträchtliches Vetorecht bei Ernennungen von Führungskräften.

Die Meschrano Dschirga besteht aus einer nicht festgelegten Anzahl lokaler Würdenträger und Experten, die von Provinzräten, Bezirksräten und dem Präsidenten ernannt werden. Der Präsident ernennt auch zwei Vertreter körperbehinderter Menschen. Das Oberhaus verabschiedet Gesetze, genehmigt Budgets und ratifiziert Verträge – all dies erfordert eine spätere Genehmigung durch den Meshrano Dschirga.

Der oberste Gerichtshof ist das Stera Mahkama. Seine Mitglieder werden vom Präsidenten für eine Amtszeit von 10 Jahren ernannt. Es gibt auch Obergerichte, Berufungsgerichte sowie lokale und Bezirksgerichte. Richter können entweder in islamischer Rechtsprechung oder im weltlichen Recht ausgebildet sein.

Gerichte dürfen die islamische Rechtsprechung gemäß der hanafitischen Rechtsschule des Islam in Situationen anwenden, in denen die Verfassung keine Bestimmungen enthält.

Das derzeitige Kabinett besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Vizepräsidenten und 25 Ministern. Die Minister werden vom Präsidenten ernannt, benötigen jedoch die Bestätigung der Wolesi Dschirga (Unterhaus).

Provinzen und Bezirke

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Die Verfassung teilt Afghanistan in 34 Provinzen ein. Jede Provinz wird von einem Provinzrat regiert, dessen Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Provinzgouverneure werden vom Präsidenten ernannt. Provinzen sind in Bezirke unterteilt, die Dörfer und Städte enthalten. Jedes Dorf und jede Stadt verfügt über einen Rat, dessen Mitglieder drei Jahre im Amt sind.

Die Verfassung beschreibt den Islam als heiliges Gesetz und den am häufigsten praktizierten Glauben in Afghanistan. Anhänger anderer Religionen sind gemäß der Verfassung „frei, ihren Glauben auszuüben und ihre religiösen Riten durchzuführen“, dies jedoch innerhalb der Grenzen des Gesetzes. Gedankenfreiheit und Abfall vom Islam werden nicht erwähnt.

Bürger- und Menschenrechte

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Den afghanischen Bürgern wird das Recht auf Leben und Freiheit, auf Privatsphäre, auf friedliche Versammlung, sowie auf Ausdruck und Sprache garantiert. Wenn die Bürger eines Verbrechens beschuldigt werden, haben sie das Recht, über die Anklage informiert zu werden, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen und es wird bis zu einer Verurteilung die Unschuld vermutet. In Artikel 34 heißt es: „Die Meinungsfreiheit ist unantastbar. Jeder Afghane hat das Recht, Gedanken durch Reden, Schreiben, Illustrationen und andere Mittel gemäß den Bestimmungen dieser Verfassung auszudrücken. Jeder Afghane hat das Recht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Drucken und Veröffentlichen von Themen ohne vorherige Vorlage bei staatlichen Behörden. Richtlinien in Bezug auf Presse, Radio und Fernsehen sowie Veröffentlichungen und andere Massenmedien sind gesetzlich geregelt.“

Es sollen gemäß Verfassung Vorkehrungen getroffen werde, um allen Bürgern eine kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Einzelnachweise

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  1. a b The Constitution of Afghanistan –January 3, 2004. (PDF) 3. Januar 2004, archiviert vom Original am 31. Mai 2011; abgerufen am 22. März 2021 (englisch).
  2. a b Constitution. In: Islamic Republic of Afghanistan, Office of the president. Archiviert vom Original am 27. November 2010; abgerufen am 22. März 2021 (englisch).
  3. a b Constitution. In: The Embassy of Afghanistan, Washington D.C. 2006, archiviert vom Original am 12. Februar 2012; abgerufen am 22. März 2021 (englisch).
  4. Afghan Kings Since 1747. In: The Embassy of Afghanistan in Tokyo. Abgerufen am 19. März 2021 (englisch).
  5. Constitutional History of Afghanistan. In: Encyclopædia Iranica. 28. Oktober 2011, abgerufen am 19. März 2021 (englisch).
  6. Constitutions of the Past (1923) – The Constitution of Afghanistan April 9, 1923. In: Afghanistan Online. 26. Februar 2015, archiviert vom Original am 26. Februar 2015; abgerufen am 19. März 2021 (englisch).
  7. Profile: Ex-king Zahir Shah. In: BBC News. BBC, 1. Oktober 2001, abgerufen am 19. März 2021 (englisch).
  8. The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan. In: Islamic Republic of Afghanistan – Office of the President. 5. März 2009, archiviert vom Original am 5. März 2009; abgerufen am 19. März 2021 (englisch).