Balkonkraftwerk

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Ein Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt für einen 230 V Wechselstromkreis. Sie kann mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.

Wirtschaftlichkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland sowie in anderen Ländern wird üblicherweise keine Einspeisevergütung gezahlt. Für größere Leistungen kann beim zugehörigen Stromzähler eine Rücklaufsperre vorgeschrieben werden.[1]

Private Balkonkraftwerke sind Teil des Konzeptes der Energiewende. Der wirtschaftliche Nutzen für die Betreiber ist bei Kleinanlagen besonders hoch, da Investitionen sich rechnerisch bereits nach rund vier Jahren amortisieren.[2]

800-Watt-Begrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Wohngebäuden in Deutschland werden typischerweise Stromleitungen mit einem Kabelquerschnitt von 1,5 mm² verbaut. Eine Leitung für z. B. eine oder mehrere Steckdosen ist am Sicherungskasten mit 16 Ampere abgesichert und kann maximal 3680 Watt (230 Volt x 16 Ampere) Leistung liefern. Mit einem 800 Watt Balkonkraftwerk am gleichen Stromkreis könnte die gleiche Steckdose 3680 + 800 = 4480 Watt liefern, bis die Sicherung abschaltet. Bei einer noch höheren Leistung besteht das Risiko, dass Leitungen überlastet und heiß werden (Kabelbrand-Gefahr).

Größere Balkonkraftwerke mit z. B. der vierfachen Leistung (3200 Watt) wären problemlos möglich, wenn man einen Einspeisewächter verwendet, einen Speicher (Akku) für die überschüssige Energie einbaut oder im Stromkreis, in dem das Balkonkraftwerk eingesteckt ist, keine Verbraucher z. B. an weiteren Steckdosen zulässt.[3]

Gesetzlicher Rahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß der EU-Richtlinie 2016/613 werden Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt gemäß dem Stromnetz als nicht relevant betrachtet. Daher besteht keine Verpflichtung zu einer vorhandenen Genehmigung solcher Anlagen.

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz ist die Selbstinstallation nach Anmeldung erlaubt. In der Schweiz benachrichtigt man den Stromlieferanten. Dieser prüft dazu die Stromzähler-Tauglichkeit. In Deutschland ist der Betrieb durch eine VDE-Norm geregelt (VDE-AR-N 4105). In Österreich ist die Installation von Solarzellen durch ÖNORM (ÖNORM E 8001-4-712[23]) definiert.

Während die EU-Richtlinie in zahlreichen Ländern wie Luxemburg und Österreich bereits in Kraft trat, wurde sie in Deutschland noch nicht übernommen, da man hier der Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) (VDE) folgt. Dieser empfahl für Deutschland, die Einspeisegrenze auf 800 Watt zu erhöhen, sowie zu ermöglichen, dass Stromzähler bei Einspeisung auch rückwärts laufen dürfen.[4] Gemäß dem am 1. April 2024 veröffentlichten Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ der Bundesnetzagentur sind daher im Marktstammdatenregister nach Anlage eines Nutzerkontos der Standort der Anlage anzugeben sowie Inbetriebnahme-Datum, die Modulleistung (bis 2000 Watt) und die Wechselrichter-Leistung (bis 800 Watt). Wird auch ein Stromspeicher betrieben, sind auch dessen technische Daten zu erfassen. Eine notwendige Anmeldung ist vom lokalen Netzbetreiber abhängig. In Deutschland wird bei Wechselrichtern auch ein Netz- und Anlagenschutz benötigt, da es aufgrund fehlerhafter Geräte bereits Probleme gab.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Balkonkraftwerk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Was ist ein Balkonkraftwerk? Verbraucherzentrale Energieberatung, 10. September 2020.
  2. Miguel Sanches: Schnelles Geld auf dem Balkon Berliner Morgenpost, 17. Juli 2023.
  3. https://m.winfuture.de/news/137263
  4. VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor vde.com, 11. Januar 2023.
  5. Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen, Bundesnetzagentur, 9. Juni 2023