Benutzer:Herr Andrax/UR0007

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No Go Area Politik in den Kolonialplänen der Nazis

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Die Kolonialpolitik der Nazis beinhaltet in ihren Plänen eine nach der "Rassenlehre" von "Herrenmenschen" und "Untermenschen" ausgerichtete No-Go-Area-Politik: "Die "Rassenhygiene" verlangte strenge Segregation in Wohngebieten und allen öffentlichen und privaten Bereichen. Die afrikanischen Arbeiter sollten sich nur zum Arbeiten in die Nähe von Europäern begeben dürfen, keine europäische Sprache lernen und die "Widernatürlich" gebildeten Schwarzen, zum Beispiel die "Zivilisationskaffern" Südafrikas, "die zu unangemessenem Eigendünkel und sogar blasierter Geringschätzung des Weißen gelangt sind" wenn möglich "beseitigt" werden." [1] Die No-Go-Area-Regelungen der Praxis des wilhelminischen Imperialismus und Kolonialismus entnommen und fortgesetzt. Auch dort wurden "Deutsche in den Kolonien getrennt von Schwarzen angesiedelt." Dabei ließen die Deutschen die Einheimischen "zwangsweise für sich arbeiten". NS-Juristen entwarfen das Kolonialblutschutzgesetz, das unter Androhung der Todesstrafe für die Einheimischen die "Eheschließungen Deutscher oder Fremder" mit "Eingeborenen", "Angehörigen der farbigen bodenstämmigen Bevölkerung aus den nicht deutschen Gebieten" und "Mischlingen" verbietet. [2]

Einzelnachweise

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  1. Rheinisches JournalistInnenbüro / Recherche International e.V. (Hg.) (2005): „Unsere Opfer zählen nicht“. Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg. Assoziation A, Berlin/ Hamburg. Seite 39
  2. Rheinisches JournalistInnenbüro / Recherche International e.V. (Hg.) (2005): „Unsere Opfer zählen nicht“. Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg. Assoziation A, Berlin/ Hamburg. Seite 39

Bibliographische Angaben zur Quelle (vgl. Einzelnachweise)

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  • Rheinisches JournalistInnenbüro / Recherche International e.V. (Hg.) (2005): „Unsere Opfer zählen nicht“. Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg. Assoziation A, Berlin/ Hamburg ISBN 3-935936-26-5


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--andrax

Datum

--andrax 00:54, 6. Mär. 2008 (CET)

Genehmigung

--andrax 00:54, 6. Mär. 2008 (CET)

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