Benutzer:Owltom/Screenshots

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verwendung von Screenshots in Artikeln über Computerspiele

Grundlage der Diskussion

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ich möchte hier nicht diskutieren, ob Computerspiele überhaupt artikelwürdig sind, oder ob man freie Software oder 'unfreie' Software nutzen sollte. NPOV ist zu keinem Zeitpunkt der Diskussion in Frage gestellt! Es dreht sich ganz speziell nur um die Verwendung von Screenshots in Artikeln über Computerspiele.


Problematik speziell bei Computerspielen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ich sehe mich als Autor nur schwer in der Lage, den Lesern der Wikipedia die Entwicklung der Computerspiele nahezubringen, wenn ich davon abgehalten werde, diese Entwicklung anhand von Screenshots zu verdeutlichen.
Pong
Pong
Zwischen dem linken Screenshot zu Pong und dem rechten Screenshot zu Far Cry liegen knapp 30 Jahre Videospielgeschichte, und anhand der Spielegrafik ist nur schwer abzustreiten, welche Evolution die Spiele gerade in grafischer Hinsicht durchgemacht haben.


Schreiben an die Publisher

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mehrheitlicher Tenor in der deutschen Wikipedia ist es, das auch die Verwendung selbst erstellter Screenshots eine potenzielle Urheberrechtsverletzung ist, da die Computerspiele selbst ja urheberrechtlich geschützt sind.
Aus der oben geschilderten Problematik heraus, habe ich mich diesbezüglich an die Publisher von Computerspielen gewendet, um die Frage der URV zu klären.


Antworten von Publishern

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als erste Antwort erhielt ich von Microsoft (Xbox):
From: "Xbox Customer Care" <supxbde@xbox.com>
To: <XXXXX@XXXXX.de>
Subject: RE: Re: CST151868629ID -
RE:Urheberrecht + Verwendung von  Screenshots
Date: Tue, 23 Mar 2004 07:30:04 -0800
Hallo Herr XXXXXX,
Es ist nicht verboten Screenshots zu benutzen! 
Somit hoffe ich, das Sie Ihre Arbeit ohne Probleme weiterfuehren
koennen! 
Und wuensche Ihnen viel Glueck mit der Seite! 
(...)
Zwar ist eine Antwort noch lange nicht repräsentativ, jedoch hätte Microsoft sich sicher anders ausgedrückt, wenn es generell ein URV-Problem bei der Verwendung von Screenshots geben würde, sie jedoch eine Ausnahme machen würden.

Trotz Erlaubnis Urheberrechtsverletzung?

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mit der Frage, wohin mit den Antworten der Publisher, habe ich mich in den Chat begeben.
Ziemlich rasch wurde mir mitgeteilt, das eine Erlaubnis zur Nutzung der Screenshots nicht reichen würde, da die „ GFDL“-Lizenz unter der hier alle Artikel veröffentlicht werden, es erlauben würde, das jemand sich z.B. einen abgebildeten Spielecharakter aus einem Screenshot herauskopiert, und ihn dann in ein eigenes Spiel integriert, womit es wiederum zu einer Urheberrechtsverletzung käme.
Dazu äussert sich Microsoft wie folgt: Hallo Herr XXXXX, vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Generell ziehen wir unsere Zustimmung nicht zurueck, es bleibt unseres Wissens nach dabei, dass die Verwendung von Screenshots gestattet ist. Durchaus denkbar ist eine unsachgemaesse Verwendung dieser Screenshots, wie von Ihnen beschrieben, dies beeinflusst die generelle Verwendung jedoch nicht. Wir hoffen Ihnen somit geholfen zu haben! --Owltom 18:34, 24. Mär 2004 (CET)

Wen es interessiert, hier der Auszug aus dem Chat, ansonsten geht es hier weiter.

Chat (Auszug aus Diskussion vom 24. März 2004

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

02:10

Owltom : Screenshots von Computerspielen. Ich habe bei den Publishern nachgefragt, was die allgemeine Nutzung von Screenshots betrifft. Die Antwort(en) knall ich erstmal auf meine Benutzerseite. Wo päckte ich das den hin, wenn mir von allen eine Antwort vorliegt? Damit diesbezüglich mal Klarheit herrscht?

02:11

Sloyment : Was war denn die Antwort?

Owltom : Microsoft sagt generell ja zur Nutzung von Screenshots

02:12

Sloyment : Wie generell? Kann ich die Figuren ausschnippeln und in einem eigenen Spiel einsetzen?

02:13

Owltom : Es geht darum, ob wir die hier in die Artikel packen können, ohne das es ne URV ist!

Sloyment : Nicht nur.

02:14

Sloyment : Sie muessen auch GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei sein.

Sloyment : Und das bedeutet, dass ich die Figuren ausschnippeln und in einem eigenen Spiel einsetzen kann

02:15

Head_ : http://news.independent.co.uk/digital/features/story.jsp?story=504287

02:16

Owltom : Och Mann, muss denn alles so kompliziert sein? Ich hab denen zwar in der Anfrage alles erklärt, aber an sowas haben die bestimmt auch nicht gedacht ...

02:17

Sloyment : Die deutsche Wikipedia will nur freie Bilder. Darueber gab es eine Abstimmung 02:20

Owltom : Man kanns sich auch kompliziert machen. Es ist ja auch so schön einfach, die Evolution der Computerspiele (Grafik) darzustellen, wenn man komplett auf Screenshots verzichten muss. Da schreibt man sich nen Wolf ...

02:21

Sloyment : Willst du echt meine Meinung dazu hoeren? o)

02:22

Owltom : Wenn Du mir schon so kommst, dann nicht

Sloyment : Hehe o)

02:23

Owltom : Nu weiss ich jedenfalls, womit ich mich die nächsten Tage auseinandersetzen kann, und dann trifft man sich bei der nächsten Abstimmung ...

02:24

Sloyment : Die Wikipedia ist doch eine freie Enzyklopaedie, oder?

Sloyment : Und die Spiele, um die es geht, sind unfrei.

02:25

Owltom : Haarspalterei

Sloyment : Neee...

Sloyment : :o)

Sloyment : Ich frag mich, ob sie ueberhaupt Artikel wert sind.


Schlussfolgerung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wenn mich mein unbürokratischer gesunder Menschenverstand nicht täuscht, sieht es so aus:
Ein GFDL-kompatibel lizensiertes oder gemeinfreies Bild bedeutet nicht, das auch die auf dem Bild abgebildeten Dinge, Personen usw. als GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei gelten. Wäre ja auch zu schön, wenn man mit allem, was auf gemeinfreien Bildern abgebildet ist machen dürfte, was man will. Ein gemeinfreies Bild hebelt ja nicht automatisch alle anderen geltenden Rechte aus. Oder würde ein von mir hier eingestelltes gemeinfreies Foto meiner Mutter bedeuten, das automatisch meine Mutter als gemeinfrei gilt???
In Bezug auf Screenshots heißt das für mein Verständnis:
Ein GFDL-kompatibel lizensierter oder gemeinfreier Screenshot ändert nichts an der Tatsache, dass die ihm zugrunde liegende Software (also das Spiel an sich) weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Nur weil ein Screenshot GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei ist, heisst das nicht, dass ich mit dem auf dem Screenshot abgebildeten machen kann was ich will (z.B. urheberrechtlich geschützte Charaktere für eigene Spiele kopieren).
Wie schaut es nun aus, wenn uns die Hersteller die Nutzung von Screenshots erlauben? Begehen wir eine Urheberrechtsverletzung, wenn irgendwer die Screenshots wie im obigen Beispiel geschildert benutzt? Oder tritt der Hersteller mit der Erlaubnis für die Screenshotnutzung auch gleich alle anderen Rechte an seiner Software ab?
Oder ist es nicht einfach so, das die Lizenz nur für den Screenshot als Screenshot gilt, und niemand das Recht hat, das darauf abgebildete in einem anderen Zusammenhang als eben einem Screenshot zu nutzen, da er ansonsten die Urheberrechte der dem Screenshot zugrunde liegenden Spielesoftware verletzen könnte (was aber nicht unser Problem ist)?
Meinungen bitte. Danke,Owltom 05:19, 24. Mär 2004 (CET)

Wenn auf dem Bild noch mehr zu sehen ist als der pure Screenshot, dürfte es keine Probleme geben. Siehe auch Beispielbild bei Screenshot. The weaver 10:18, 24. Mär 2004 (CET)

Das wäre doch einfach nur ein Umgehen und keine Klärung. Durch das "anderes Zeug drauf machen", wird die Qualität der Bilder leiden. Sollte der Screenshot das dominierende Element des Bildes sein (was er ja für uns sein sollte), wird es vor Gericht vermutlich so liegen, als ob es der Screenshot allein wäre. Also nix gewonnen. Ich stimme Owltom in seiner Schlussfolgerung aber zu. Ich muss die GFDL nochmal lesen, nehme aber nicht an, dass sie Rechte Dritter belangen kann. Schließlich würde es bedeuten, dass durch Zitate (Ausschnitte aus einem Werk) auch das Werk an sich unter die GFDL gestellt werden würde. Genauso sehe ich es bei Screenshots - eine Freigabe des Bildes bewirkt keine Freigabe des Spieles. Natürlich kann man aus dem Bild etwas ausschneiden und verwenden. Aber das still stehende Bild reicht ja nicht um eine Figur zu erzeugen. Die erstellte Figur würde dann u.U. gegen das Urheberrecht verstoßen - aber nicht der Ausschnitt aus dem Screenshot. Alles ohne Gewähr weil Rechtsthema und ich kein Jurist *G* --FabGuy 13:03, 24. Mär 2004 (CET)

Ohne Screenshots sind 99% der Artikel zu Computerprogrammen etc. nahezu überflüssig. Ich stimme jetzt Owltom mal einfach in seiner Schlußfolgerung oben zu, obwohl natürlich IANAL gilt. Man lese dazu auch [1]. Notfalls ließe sich nach deutschem Recht ein Screenshot wahrscheinlich immer noch mittels des Zitatrechts legalisieren. Screenshots auf jeden Fall drin lassen! Meine 2 Cent. -- fab 15:25, 24. Mär 2004 (CET)

Ein GFDL-kompatibel lizensierter oder gemeinfreier Screenshot ändert nichts an der Tatsache, dass die ihm zugrunde liegende Software (also das Spiel an sich) weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Nur weil ein Screenshot GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei ist, heisst das nicht, dass ich mit dem auf dem Screenshot abgebildeten machen kann was ich will (z.B. urheberrechtlich geschützte Charaktere für eigene Spiele kopieren). - Das ist eben die allesentscheidende Frage. Einerseits ist wohl kaum etwas gegen die Verwendung von Screenshots einzuwenden, andererseits wäre die Verwendung von abgebildeten "Dingen" in anderen Spielen eine Urheberrechtsverletzung. Meiner Meinung nach ist das eine ohne tiefergreifende Rechtskenntnisse nicht zu beantwortende Frage und wir sollten jemanden konsultieren, der sich damit wirklich auskennt (Rechtsanwalt). -- Spassiger 15:52, 24. Mär 2004 (CET)

Ich habe die GFDL nochmal gelesen und bin keinen Schritt weiter gekommen, da sie sich nicht über den Ursprung auslässt (muss sie ja auch nicht). Ich stimmte grundsätzlich mit Spassiger überein, dass wir jemanden konsultieren sollten. Letztlich bin ich aber der Meinung, dass eine URV Dritter nicht auf die Wikipedia zurückgeführt werden kann. Die Aussagen von Microsoft sehe ich aber mit gemischten Gefühlen, da die Hotline-Mitarbeiter selten mit IP-Anwälten in einem Raum sitzen. :) --FabGuy 19:17, 24. Mär 2004 (CET)

In der englischen Wikipedia sind recht viele Screenshots eingebaut. Evtl. sollte sich mal ein Botschafter mit den dort zuständigen Leuten in Verbindung setzen. Vielleicht haben die dort schon eine Lösung für das Problem gefunden oder aber noch gar kein Problem gefunden ;-) Gruß --TiAdiMundo 19:24, 24. Mär 2004 (CET)

Nette Idee, aber die Amis haben nunmal ein anderes Rechtssystem. Da können wir uns die Flugkosten für den botschafter sparen ;) --Owltom 20:01, 24. Mär 2004 (CET)

Das läßt sich so schön weiterspinnen: Was ist denn mit Bildern von anderen Programmen oder Betriebssystemoberflächen? Oder einem Foto von einem Computer? Möglicherweise unterliegt die Tastatur einem Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz, oder der Monitor oder vielleicht sogar der Tisch auf dem die Geräte stehen. Was ist mit dem Foto einer Volksmenge? An sich harmlos, aber wenn jemand eine einzelne Person daraus vergrößert, würde er wahrscheinlich ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Oder das Euro Symbol dessen Copyright bei der EZB liegt, wenn ich es hier verwende darf dann jeder damit machen was er will? - Fragen über Fragen ;) -- Schnargel 00:11, 27. Mär 2004 (CET)

Also wenn es einer weiss, dann sind das sicher die Computerspiel-Maganzine, wie z.B. GameStar. Die würd ich mal fragen ... --brunft 23:30, 7. Apr 2004 (CEST)

Das glaube ich weniger, da solche Magazine ja die ausdrückliche Erlaubnis zum Abdruck der Screenshots haben. Hier geht es ja um eine Veröffentlichung unter GNU. Versuchen kann man's natürlich trotzdem... -- Spassiger 08:10, 8. Apr 2004 (CEST)
Wenn ich so bei Microsoft nachlese, darf man Screenshots ja verwerten - ausnahme wäre es in Verbindung mit einer herabsetzung von MS oder MS-Produkten. Jetzt kann ich mich z.b. an den Test von Zoo Tycoon 2 errinnern - das Spiel ist das recht schlecht wegekommen. PC Games "Na ja. Wenn schon zoo, dann doch lieber 'Wir Kinder vom Bahnhof Zoo'", GameStar: "Wenn ich mich langweilen will, gucke ich lieber meiner Schildkröte beim Treppensteigen zu - das kostet wenigstens nichts", "Verschlafen wie ein Koala" - die passende PC Player müsste ich auch hier liegen haben, find se gerade nur nicht - die PCP ist vom Tonfall her etwas "aggressiver" ... bei allen Tests sind Screenshots dabei => Ich glaube nicht das die Gamestar bei MS angefragt hat "wir haben euer Game getestet - grottenschlechte 54% bekommts, dürfen wir trotzdem die Screenshots nutzen?" ... diese Zitierten Sätze sind zwar nicht eine enorme herabsetzung des Produktes - aber bei so meinungsbildenen Zeitschriften dürfte sich aufgrund dieses Tests (insbesondere der Kommentare), der ein oder andere überlegt haben sich das Spiel zu kaufen oder nicht ... ich habs nicht gekauft - bin SPIELE-Technisch von MS besseres gewohnt.
Daher find ich den Vorschlag von brunft grundsätzlich nicht schlecht - aber: gibt es nicht einen Interessenverband der Spieleindustrie? (wie es sie z.b. bei der Film- und Musikindustrie gibt?) Die könnten das doch ggf. unter ihren Mitgliedern klären und veröffentlichen ... ihr Schaden solls bestimmt nicht sein. Wie ich hier lese, gibt es da doch eine menge Rechts-Unsicherheit - wenn das von jemand "Verantwortlichen" geklärt wäre, würde es sicherlich mehr Seiten geben wo man Screenshots bewundern kann und sich besser entscheiden können (ich kaufe nach Test UND Screenshots ... und mittlerweile nach verhalten des Supports in offiziellen Foren => Siedler 5 ist für mich leider gestorben ... Grafik und Test gut, interesse da, Support [Kopierschutz-Problematiken etc.] absolut negativ). --Wuppi 18:32, 1. Mär 2005 (CET)