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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (umgangs­sprach­lich auch deut­sches Grund­gesetz; all­gemein abge­kürzt GG, sel­tener auch GrundG) ist die Verfas­sung Deutsch­lands. Beson­dere Bedeu­tung haben aufgrund der Erfah­rungen aus dem natio­nalsozia­listi­schen Un­rechts­staat die im Grund­gesetz veran­kerten Grund­rechte. Sie binden alle Staats­gewalt als unmit­telbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konsti­tutive Fest­legung sind die Grund­rechte also nicht nur bloße Staats­zielbestim­mungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner recht­sprechen­den Instanz zu ihrer Wahr­nehmung und die Gesetz­gebung, voll­ziehen­de Gewalt und Recht­sprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grund­satz ab, dass die Grund­rechte in erster Linie als Abwehr­rechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objek­tive Wertord­nung verkör­pern, die als verfas­sungsrecht­liche Grund­entschei­dung für alle Bereiche des Rechts gilt. – Zum Artikel …



Vorschlag für Donnerstag, 23. Mai 2024: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (umgangs­sprach­lich auch deut­sches Grund­gesetz; all­gemein abge­kürzt GG, sel­tener auch GrundG) ist die Verfas­sung Deutsch­lands. Beson­dere Bedeu­tung haben aufgrund der Erfah­rungen aus dem natio­nalsozia­listi­schen Un­rechts­staat die im Grund­gesetz veran­kerten Grund­rechte. Sie binden alle Staats­gewalt als unmit­telbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konsti­tutive Fest­legung sind die Grund­rechte also nicht nur bloße Staats­zielbestim­mungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner recht­sprechen­den Instanz zu ihrer Wahr­nehmung und die Gesetz­gebung, voll­ziehen­de Gewalt und Recht­sprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grund­satz ab, dass die Grund­rechte in erster Linie als Abwehr­rechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objek­tive Wertord­nung verkör­pern, die als verfas­sungsrecht­liche Grund­entschei­dung für alle Bereiche des Rechts gilt. – Zum Artikel …
Wikidata-Kurzbeschreibung für Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
(west-)deutsche Verfassung von 1949, seit 1990 in ganz Deutschland gültig (Bearbeiten)
Überraschungsbild des Tages
Schon gewusst?
Ein aufgeklappter Baukasten, unten liegen einige Bauteile, an der Innenseite des Deckels die Zeichnung eines Jungen vor einer zusammengesetzten Apparatur und der Aufschrift englisch „Atomic Energy Lab“
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