Brückenherr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Brückenherr oder auch Brückenwächter ist eine Bezeichnung für ein Mitglied einer historischen Behörde, die die Aufsicht über den ordnungsgemäßen Zustand einer Brücke in einer Gemeinde oder Stadt innehatte. Damit eingeschlossen ist etwa die Instandhaltung. Er war berechtigt, einen Brückenzoll zu erheben.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Karlheinz Blaschke: Nikolaikirchen und Stadtentstehung in Europa: Von der Kaufmannssiedlung zur Stadt. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 3-05-005951-6, S. 151