Diskussion:Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 91.66.93.97 in Abschnitt Unbelegter Satz
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Unbelegter Satz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben die Sätze "Auch haben sich die Fristen zur Abgabe dieser Stellungnahmen für die Verbände verkürzt. Dies stellt die fast ausschließlich ehrenamtliche Arbeit an Stellungnahmen vor große Herausforderungen." aus dem "Kritik"-Abschnitt entfernt, weil ich im Gesetz keine Verkürzung der Fristen finden konnte. Sollte es dazu eine Gesetzesfundstelle für die Aussagen geben, bitte mit dieser wieder einfügen. --91.66.93.97 22:52, 27. Mai 2016 (CEST)Beantworten