Diskussion:Österreichische Staatsbürgerschaft

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Benatrevqre in Abschnitt Wahlrecht
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US-Staatsburgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Kann ein US Büger(34J.) der seit geburt an in deutschland Lebtund jetzt die chance hat in östereich arbeit zu bekommen und dort zu wohnen gleich die östereichische staatsbügerschat zu bekommen

In jedem Fall ist Voraussetzung die Aufgabe der US Staatsburgerschaft. Dann noch 10 Jahre Wohnsitz in Osterreich. Nicht einfach.

Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft? Ist dies überhaupt möglich?Und wenn es nicht möglich ist ist er dann vom erhalt der össterreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen? Und dann noch eine Frage: Verlust der Staatbürgerschaft durch den Verzicht und durch Entziehung ist möglich wird hier gesagt. Ist dies auch der Fall wenn man in die Staatenlosigkeit fällt? MfG--JagielloXXwieku 19:02, 29. Sep 2006 (CEST)

Aktualität des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe aktuelle RIS- und HELP- und Stadt Wien-Weblinks eingefügt plus einen Absatz zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Aus meiner Sicht stellt der Artikel trotzdem nicht die aktuelle Situation richtig dar, denn ich habe eben das Aufgeführte nur ergänzt und den Rest unangetastet gelassen. Die alte Situation ist also nach wie vor dargestellt, und zwar ohne Hinweis wann das so war oder dass die Darstellung veraltet ist. Weiters steht da nach wie vor ein Abschnitt "Momentane Entwicklungen". Der ist sicher inhaltlich gerechtfertigt, leider aber ohne Einzelnachweis und Datum. So etwas (Darstellung verschiedenen rechtlicher Situationen entlang der Zeitachse) gehört nach meiner Auffassung immer in Artikel zu Rechtsquellen, aber unter eine Überschrift "Entwicklung" oder "Geschichte", und mit Datum und Einzelnachweis versehen. Insbesondere wenn es im Nationalrat diskutiert wird sollten Einzelnachweise mit Datum kein Problem sein. -- Lx 20:24, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Deutsche Staatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Wg. diesem EditWar: "Siehe auch" ist eine Notlösung dafür, dass hier überhaupt kein Geschichte-Abschnitt vorhanden ist. Vielleicht wäre es sinnvoller, solch einen Abschnitt mal grob zu erstellen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 22:20, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, dass du's begriffen hast. --Mannerheim 11:22, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich zumindest hab ja schon Wikipedia:Sei mutig! gelesen ;-) --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:36, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
War mal mutig und habe Geschichte-Abschnitt grob erstellt. Verbesserungen und Erweiterungen erwünscht! --Atlasowa 14:39, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Erwerb der Staatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

zu den konkreten Erfordernissen der Staatsbürgerschaft (allgemeine Voraussetzungen) gehören (Stand 2013):

Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Erstellung eines Lebenslaufes
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland
  • Sämtliche Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde in übersetzter, von der Botschaft beglaubigter Form
  • Inländisches pol. Führungszeugnis
  • Sämtliche Pässe und Visa
  • Nachweis aller Mietverträge im Inland
  • Nachweis aller Arbeitverhältnisse bzw. Einkommen
  • Nachweis sämtlicher Sozialversicherungsabgaben (lückenlos)
  • Ausschluß von Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren
  • Nachweis vom Kreditschutzverband
  • Nachweis der Unbedenklichkeit (Pfändungen, Exekutionen etc.) vom Bezirksgericht
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, wenn der Bewerber gewerblich aktiv ist oder einen Firmenanteil besitzt
  • bei Rechtsanspruch nach 6 jähriger Ehe sind diese Bestätigungen auch vom Ehemann beizubringen
  • Deutschprüfung
  • Prüfung der demokratischen Ordnung und der Geschichte österreichs sowie der Landesgeschichte
  • da sich das Verfahren über Jahre ziehen kann, sind die Bestätigungen, zum Teil in aktueller Fassung wiederholt einzuholen
  • zumindest 1.000.- Euro für die Bearbeitung

Da steht als letzter Punkt:

  • einjähriger Hauptwohnsitz, sofern man durch mindestens zehn Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft ununterbrochen besessen hat.

Das scheint nicht klar zu sein, denn wenn ich sie ja schon 10 Jahre habe, brauche ich sie ja nicht - oder gilt das nur auf den Rechtsanspruch? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:02, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wenn man irgendwann im Leben die Staatsbürgerschaft schon einmal länger als 10 Jahre gehabt hat, dann in die Heimat zurück kommt, hat man nach einem Jahr wieder einen Rechtsanspruch drauf. Zum Beispiel wenn's dem Arnold Schwarzenegger in den USA nicht mehr gefällt, oder er sein Vermögen verspekuliert und deswegen wieder heim kommt, dann wäre das so ein Fall. Da könnte ihn auch die Fekter nicht abschieben, selbst wenn er dem Staat auf der Tasche läge, von der Sozialhilfe leben würde und in Graz am Hauptbahnhof Touristen anpöbeln würde. --El bes 03:10, 14. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Sonderfall Südtirol[Quelltext bearbeiten]

Der Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder strebt eine Doppelstaatsbürgerschaft Österreich/Italien für die in Italien lebende österreichische Minderheit an. (nicht signierter Beitrag von 188.23.49.52 (Diskussion) 18:06, 14. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler wird bald im Österreichischen Parlament behandelt, sollte es zu einer Verfassungsänderung kommen, müsste der Artikel dementsprechend bearbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 93.82.82.38 (Diskussion) 17:07, 6. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Natürlich. Aber das ist eher unwahrscheinlich. --pep. 17:21, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Deutsche Minderheiten in Altösterreich[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für deutschsprachige Marburger oder Sudetendeutsche, oder Ödenburger die ö. Staatsbürgerschaft zu anderen Bedingungen? Daher eventuell so wie in Ungarn, wo hietzt ein neues Gesetz verabschiedet wurde? (nicht signierter Beitrag von 91.113.78.127 (Diskussion) 16:35, 2. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Nein. --pep. 16:53, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Genau aus dem Grund sind etwa nach 1989 fast alle Landler aus Rumänien nach Deutschland ausgewandert und nicht nach Österreich, wo sie ursprünglich herkommen. --El bes 14:40, 11. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Anzahl[Quelltext bearbeiten]

Was im Artikel fehlt, ist die Anzahl der österreichischen Staatsbürger. --26er (Diskussion) 12:48, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Nachdem die Registrierung als Auslandsösterreicher freiwillig ist, gibt es dazu nur Schätzungen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:53, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Laut Statistik Austria lebten am 1.1.2012 7.472.477 österreichische Staatsbürger in Österreich. Diese Zahl könnte man einbringen und einen zusätzlichen Hinweis darauf, dass eine exakte Angabe der Anzahl der Auslandsösterreicher aufgrund der fehlenden Registrierungspflicht nicht möglich ist, dass aber ca. 330.000 registriert sind und gesamt 497.000 Auslandsösterreicher geschätzt werden. --Azby (Diskussion) 17:12, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
und die illegal (nicht registrierte) in Österreich lenbenden werrden laut Presse auf bis zu 100.000 geschätztBis zu 100000 Illegale in Österreich. --Jonny Brazil (Diskussion) 17:44, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich halte nicht sonderlich viel von Spekulationen und eigenen Kalkulationen - sollte schon irgendwo erwähnt sein ;-) --Braveheart Welcome to Project Mayhem 17:54, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Das ist keine eigene Kalkulation sondern eher vorsichtig geschätzt. Ich kenne schon mehrere hier in Wien und wenn du das auslaenderforum verfolgst wirst du vielleicht dahinterkommen dass es mehr als nur die Votivkirchenbesetzer gibt. Gehst du mal zum Busterminal in Wien und schau wieviele Frauen die Heimreise in die Ukraine mit einem Ersatzpass antreten weil das Verlieren des Reisedokuments zur gängigen Praxis gehört. --Jonny Brazil (Diskussion) 18:05, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Was hat das mit Illegalen zu tun? Es geht doch nur um die Staatsbürger. Man kann doch im Artikel angeben, wieviele Österreicher (=Staatsbürger) in Österreich gemeldet sind und wieviele gemeldeten Auslandsösterreicher (im Ausland lebende Staatsbürger) es gibt. Diese beiden Zahlenangaben kann man belegen, da es hierfür öffentliche Zahlen gibt. Man kann/muss dann natürlich die Information hinzufügen, dass die Statistiken zu den Auslandsösterreichern aufgrund der Freiwilligkeit der Meldung nicht vollständig sind und eine gewisse Zahl an ungemeldeten Auslandsösterreichern geschätzt wird. Solange man deutlich kennzeichnet, welche Zahlen auf nachvollziehbaren Fakten beruhen und welche nur geschätzt sind (weil sie eben nur geschätzt werden können), handelt es sich nicht um Theoriefindung. --Azby (Diskussion) 18:57, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Den Vorschlag von Azby finde ich gut, anzugeben wieviele Österreicher (=Staatsbürger) in Österreich gemeldet sind und wieviele gemeldeten Auslandsösterreicher (im Ausland lebende Staatsbürger) es gibt. Das kann man auch belegen und ist keine Theoriefindung. --26er (Diskussion) 20:54, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Das fänd ich auch ok. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:48, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Doppelstaatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Obwohl eine Doppelstaatsbürgerschaft ausgeschlossen ist, gibt es eine Menge von Doppelstaatsbürgern; z.B. netrebkow, udo Jürgens und meine ex. Auch viele Türken besitzen beide Staatsbürgerschaften. Das sollte auch einer Erwähnung wert sein. --Jonny Brazil 11:02, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Steht schon im Artikel - wie kommst du eigentlich auf "vielen Türken besitzen beide Staatsbürgerschaften"? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:44, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Siehe hier --K@rl 14:34, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Aja, also illegale Doppelstaatsbürgerschaften und nicht geduldete, wie Jonny vorher suggeriert hat.--Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:02, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
oder da, die Presse ist natürlich auch verdächtig [1] und was hab ich "suggeriert" ??? --Jonny Brazil 12:09, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Wie willst du das eigentlich in den Artikel einbauen? Wär das nicht vielmehr etwas für Türken in Österreich? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:47, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich kenne aber auch persönlich nach wie vor Doppelstaatsbürgerschaften - wie Brasilien (nach dem Geburtsort) und Österreich nach dem Vater - Da muss sich der Staatsbürger erst mit der Großjährigkeit, vor allem mit dem Militärdienst entscheiden, welche er annimmt. --K@rl 12:54, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Klar, in anderen Ländern wird das auch anders gehandhabt, für Österreich gibts diese Regelung nicht, oder haben wir einen Gesetzestext übersehen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Das heißt es muss in Österreich noch selbst Möglcihkeiten geben, wie etwa vielleicht für Kinder und Jugendliche --K@rl 15:23, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Das mit den Türken ist eine Sache, aber die von staatswegen angebotenen Doppelstaatsbürgerschaften für Künstler, Sportler u.Ä. sind eigentlich gegen die Gleichberechtigung der Bürger. Da brauchts keine Suggestion dazu, das ist Tatsache. --Jonny Brazil 18:54, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
@Johnny: ich fühle mich in keinster Weise dadurch diskriminiert, dass manchen Künstlern und Sportlern ohne viel Trara eine Doppelstaatsbürgerschaft angeboten wird. Da habe ich ja überhaupt keinen Nachteil dadurch. Und da ich selbst schon mehrere Jahre im Ausland gelebt habe, weiß ich auch, dass ich auch eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen hätte können, wenn mir das nur wichtig genug gewesen wäre. Man muss es vor den österr. Behörden nur gut begründen, dann bekommt man auch die Erlaubnis dazu. Aber dies hätte für mich überhaupt keine Vorteile gehabt, da ich in einem anderen EU-Land gelebt habe, wo mir als EU-Bürger rechtlich nichts verwehrt wurde (Immobilienbesitz möglich, Auto anmelden möglich, arbeiten möglich, Firma gründen, Daueraufenthalt möglich, etc.). Lediglich für eine Politkarriere dort wäre die Staatsbürgerschaft Bedingung gewesen, sonst hätte es eher nur Nachteile gehabt diese zu besitzen (mieses Gesundheitssystem, mieses Pensionssystem, mieser Strafvollzug, mehr Visa-Vorschriften in Drittländern, etc.; alles in Österreich viel, viel besser). --El bes (Diskussion) 10:27, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die Aussage, dies sei in Österreich viel besser belustigt mich dann doch. Das Sozialsystem in Österreich ist mies, Behörden, wei BHs und Polizei führen sich wie Götter auf und die Einheimischen fühlen sich in ihrem Duckmäusertum gegenüber der Obrigkeit auch noch wohl. --Label5 (Kaffeehaus) 22:27, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Es kommt immer darauf an, mit was du deine Vergleiche machst (was Freundlichkeit, Bürokratismus, etc. betrifft). Die Aussage, das Sozialsystem in Österreich wäre mies, halte ich aber für einen ausgemachten Blödsinn. Was bitte ist in deinem Heimatland besser? Hartz IV vielleicht? Das Rentensystem? Die privatisierten gewinnorientierten Krankenversicherungen? Der Nummeus Clausus an den Unis, die Pflichtschulen, die Spitäler, die Altenheime? Also wirklich, nichts davon ist dort besser, höchstens etwa gleich gut. Dass du vielleicht mit dem kakanischen Beamtenschmäh kulturell nicht klar kommst, steht vielleicht auf einem anderen Blatt, aber deswegen ist das Sozialsystem hier nicht mies. --El bes (Diskussion) 20:28, 1. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Du kennst Hartz IV aus persönlicher Erfahrung? Du kennst das deutsche Rentensystem persönlich? Es unterscheidet sich übrigens nur marginal vom österreichischen, aber das nur am Rande. In Deutschland gibt es Pflichtschulen? Interessant, was soll das sein? Die Krankenhäuser in Österreich sind besser als in Deutschland? Also wenn ich mir das AKH anschaue, dann darf ich das anzweifeln. In einem Sozialsystem wo ich den Arzt vorab fragen muss ob er überhaupt über die gesetzliche Kasse abrechnet, 9 von 10 Zahnärzten in meiner Umgebung grundsätzlich nur privat abrechnen, nunja da muss ich mich schon wundern wenn man mir versucht zu erklären dass wäre besser als in Deutschland. Ach ja, wer glaubt dass die Gebietskrankenkassen nicht gewinnorientiert arbeiten, der scheint auch zu glauben, dass der Weihnachtshase in Schlaraffenland lebt. --Label5 (Kaffeehaus) 17:52, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Auch wenn die Diskussion schön langsam offtopic ist: ich sage nicht, dass die Situation in Deutschland schlecht ist, oder im Vergleich zu Österreich schlechter, besser ist es aber auch nicht. Besser ist es auch nicht in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Japan, Spanien, Großbritannien oder sonstwo, höchstens noch in reichen Kleinstaaten wie Liechtenstein oder Luxemburg. Sonst ist das Sozialsystem nirgends auf der Welt besser, wie bei uns in Westmitteleuropa. Wer das nicht zugeben bereit ist, war noch nie woanders. Ich habe rumänische Krankenhäuser mehrmals von Innen gesehen, auch Altenheime die eigentlich Sterbeanstalten sind, auch katastrophale Behinderteneinrichtungen und ich habe auch die bittere Armut vieler Pensionisten dort hautnah miterlebt durch meinen Auslandszivildienst dort. Und Rumänien ist nicht Dritte Welt und sogar EU-Mitglied und von Brüssel fließt viel Geld dahin, auch unser Steuergeld. Außerhalb der EU, etwa in der Ukraine oder Moldawien ist es noch schlimmer, in Afrika, Indien, Peru, Thailand oder sonstwo erst recht. Bei uns ist nicht alles perfekt, aber doch extrem gut, im Vergleich zu anderen Weltregionen. Übrigens ist das Sozialsystem nicht einmal in der Schweiz oder in Norwegen besser als in Österreich, eher auf sehr ähnlich hohem Niveau. --El bes (Diskussion) 19:29, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich glaube Dir als Österreicher aufs Wort dass Du das glaubst. Genauso wie, eine Kibera hat immer recht und was Behörden anordnen wird nicht angezweifelt. Diese Obrigkeitshörigkeit ist Euch Österreichern angeboren und konnte auch nicht durch das Adelsverbot erschüttert werden. Da habt ihr Euch eben andere Titel gesucht, welche vor dem Knicks verwendet werden. --Label5 (Kaffeehaus) 15:55, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
@El Bes wenn du glaubst man kann eine Doppelstaatsbürgerschaft in Wien beim Magistrat durch eine gute Begründung erhalten dann ist das extrem Weltfremd. --Jonny Brazil 20:09, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Jo, das ist leider wahr. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 20:25, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich würd's ja auch niemals beim Wiener Magistrat versuchen. --El bes (Diskussion) 13:52, 4. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:23, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Generisches Maskulinum nicht gut[Quelltext bearbeiten]

Die Verständigungsprobleme mit dem generischen Maskulinum lassen sich im WP-Lemma dazu im Detail nachlesen. Ich halte die soeben erfolgte Streichung der weiblichen Formen daher für keine gute Idee. Der deutsche Gesetzgeber hat soeben divers als Geschlechtsangabe jenseits von männlich und weiblich akzeptiert. WP sollte da nicht in der Gegenrichtung unterwegs sein. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:56, 15. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Illegale Doppelstaatsbürger"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade diese Änderung vorgenommen, um im genannten Abschnitt zu verdeutlichen, dass es sich um Feststellungsbescheide handelt. Nach § 27 StbG verliert die Staatsbürgerschaft ex lege, wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern ihm nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt worden ist. Das ist bei diesen „illegalen Doppelstaatsbürgern“, bei denen der Verlust mit Feststellungsbescheid rechtskräftig festgestellt wurde, der Fall. In den Medien wird immer wieder von „Doppelstaatsbürgern“ gesprochen, obwohl dieser Begriff rechtlich verfehlt ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ja bereits mit dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft verloren (was die österreichischen Behörden zu diesem Zeitpunkt zwar nicht wissen, an der rechtlichen Lage aber nichts ändert). Der von der FPÖ im verlinkten Presseartikel verwendete Begriff „Scheinstaatsbürger“ ist in rechtlicher Hinsicht näher an der Realität, weil die Staatsbürgerschaft schon verloren (nicht mehr existent) ist, diese Personen bis zur Aufdeckung dieses Umstandes aber von den österreichischen Behörden (aufgrund des Nichtwissens) nach wie vor als Staatsbürger behandelt wurden. Der Begriff ist aber mMn durch die FPÖ politisch belegt. Mir wäre eine neutrale Alternative lieber, nur mangelt es mir momentan selbst an Einfällen. --Azby (Diskussion) 17:55, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt ist aus mehreren Gründen Makulatur:
  1. Zunächst müsste die legal vorgesehene doppelte Staatsbürgerschaft im Lemma behandelt werden, bevor man zu angeblichen illegalen Dingen übergeht.
  2. "Türken mit österreichischem Pass" da sind wohl eher türkischstämmige Staatsangehörige Österreichs gemeint. Oder was ist mit Personen, die nur einen österreichischen Ausweis oder nicht einmal den haben?
  3. "wollten aufscheinen", da ist unklar woher man wissen will, dass diese Personen das wollten! Tatsache ist, dass Personenangaben österreichischer Staatsbürger auf den türkischen Wahllisten auftauchten. Warum sie dort auftauchten ist zumindest spekulativ Türkei-Wählerlisten: Angst vor Konsequenzen so ORF am 22. April. Es könnte also durchaus sein, dass von einem gewissen Herrn Strache 20.000 Österreichische Staatsbürger zu unrecht diskreditiert worden sind und um ihre Staatsangehörigkeit fürchten mussten.
Doppelte Staatsbürgerschaft ist also dringend überarbeitungsbedürftig.--5gloggerDisk 06:34, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Es sind Türken mit österreichischem Pass, weil sie sich als ethnische Türken sehen. Sie möchten schließlich in türkischen Wählerverzeichnissen gelistet werden. --Benatrevqre …?! 09:44, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Das ORF behauptete am 22.4.2017 „Türkischstämmige Österreicher, die die türkische Staatsbürgerschaft längst zurückgelegt haben, scheinen zu deren eigener Überraschung auf Wählerverzeichnissen für das Türkei-Referendum auf. Viele befürchten jetzt ungerechtfertigte Konsequenzen.“ Es geht hier nicht um Ethnie (Türke, Armenier, Kurde, Jude etc.) zu der sich jemand angeblich zugehörig fühlt, sondern um Staatsangehörigkeit und deren Aberkennung.--5gloggerDisk 10:06, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Stellt sich diese Frage überhaupt, sprich könnte die Staatsbürgerschaft nach österr. Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt aberkannt werden? --Benatrevqre …?! 11:36, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Azby hat eingangs schon die österreichische Rechtslage erklärt. Weiterhin ist zu beachten dass gemäß Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit völkerrechtliche Pflichten bestehen. Der Österreichische Staat ist dabei in der Beweispflicht. Von daher sind Formulierungen wie "Illegal, "Türke" etc. etwas voreilig. Gemäß SZ ist eher Herr Strache in die Kritik geraten: Wie die FPÖ Tausende Austrotürken in Angst versetzt. Auf jeden Fall kann der Abschnitt nicht so stehen bleiben und er ist auch keinesfalle eine "Rechtshistorische Entwicklung".--5gloggerDisk 18:54, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Aus Azbys Anmerkung folgt allerdings keine Aberkennung(!) der österr. Staatsangehörigkeit. --Benatrevqre …?! 22:58, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Logik[Quelltext bearbeiten]

Umwerfende Logik: „Mit dem Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist eine Person Staatsbürger der Republik Österreich.“ Mein Verbesserungsvorschlag: Mit der Staatsbürgerschaft der Republik Österreich (neuer Text). Mit der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden ist die ergänzende Unionsbürgerschaft.--Autoraloys (Diskussion) 16:44, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Einleitung entsprechend geändert. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:13, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 17:55, 1. Apr. 2019 (CEST)

Wahlrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Staatsbürgerschaft ist mir Rechten und Pflichten verbunden. Heute ist das Wahlrecht ab einem Mindestalter unabhängig von Geschlecht und Einkommen selbstverständlich. Davor gab es aber Staatsangehörige, die nicht als mündige Bürger (im Sinne von citoyen) wählen durften, sondern Untertanen waren. Es gab allerdings auf der Pflichtenseite auch nie eine "gendergerechte" weibliche Wehr- und Kriegsdienstpflicht. Diese fundamentale Rechtsungleichheit von Staatsbürgern bezüglich Wahlrecht, gehört nach meiner Meinung zumindest erwähnt (bzw. die Änderungen in der Ungleichbehandlung). Goesseln hat den Absatz zu 1906 (allgemeines Männerwahlrecht) begründet entfernt aber es wird derzeit noch mehrmals im Artikel beschrieben (1867 Männer mit Besitz; 1918 allgemeines Männer- und Frauenwahlrecht; Wahlrecht der Auslandsösterreicher). Wir sollten das ausdiskutieren und dann einheitlich handhaben.

--5gloggerDisk 15:38, 24. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Ja, bitte entsprechend einen Passus einfügen. --Benatrevqre …?! 19:49, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten