Diskussion:Überkompensation

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 178.27.180.152 in Abschnitt Steuern
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Mal abgesehen von der mangelnden Qualität....[Quelltext bearbeiten]

gehört hier wohl eine BKS hin, da hauptsächlich in der Psychologie verwandt evtl auch mit entsprechenden BKH-Hinweis. Vgl etwa Kompensation--in dubio Zweifel? 23:28, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Steuern[Quelltext bearbeiten]

Eine Überkompensation im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer gibt es seit 15 Jahren nicht mehr - vgl. die Abzugsbeschränkung gem. § 35 Abs. 1 S. 5 EStG (weitere Quellen dazu: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gewerbesteueranrechnung-steuerermaessigung-bei-gewerblich-2-charakteristik-der-steuerermaessigung_idesk_PI20354_HI2179472.html und https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/steuerermaessigung-bei-einkuenften-aus-gewerbebetrieb/ ). Der Abschnitt sollte daher m.E. gelöscht werden. --178.27.180.152 11:09, 5. Nov. 2023 (CET)Beantworten