Diskussion:Altersvermögensgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Tinne in Abschnitt To-Do-Liste
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im Artikel steht, das AVmG würde die private Vorsorge fördern. Das stimmt, aber darüber hinaus fördert es auch die betriebliche Altersvorsorge. Es sind z.B. auch Pensionsfonds förderungsfähig (§82 EStG), im Artikel werden jedoch nur die klassischen privaten Vorsorgemöglichkeiten (Banksparplan usw.) genannt. Ich denke das sollte verbessert werden, oder irre ich mich? --Buck McCoy 00:42, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Überarbeitungswürdig[Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich behandelt dieser Artikel die riester-rente und nicht das AVmG. So ist er nur eine (noch dazu schlechte) Variante des Riester-Rente-Artikels. Sprachlich lässt er ebenso zu wünsche übrig: Bsp: "Das Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau in den nächsten Jahren bzw. der Versorgungslücke im Alter vorbeugen." ??? Das gesetz beugt was vor? Habe daher erstmal den Baustein gesetzt. Grüße --Bojar (Diskussion) 19:50, 14. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Zulagenrückforderung: Beamte ,die die Einwilligungserklärung nicht in der 2 Jahresfrist abgeben gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. (Urteil des Bundesfinanzhof X R 18/14). Mit erheblichen finanziellen Rückforderungen (Zulagen und Sonderausgabenabzug) ist zu rechnen. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.45 (Diskussion) 11:57, 3. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Ich gebe der geäußerten Kritik völlig Recht. Das ist ein allein auf die Riesterförderung fokussierter Artikel, der sich mit lediglich einem Merkmal, das durch das AVmG verfolgt wurde, beschäftigt. Ich setze daher weitere AVmG-Aspekte in den Artikel ein, die dann gegebenenfalls ausgebaut werden können, allerdings in gebotener Prägnanz.--Stephan Klage (Diskussion) 16:25, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Lieber Stephan,
ich habe mir dies nun angesehen und würde folgende Passagen ändern:
  1. In der Einleitung den Satz "Mittels des Gesetzes sollte einerseits dem sinkenden Rentenniveau begegnet werden und gleichzeitig dessen langfristige Stabilisierung gewährleistet werden, damit drohenden Versorgungslücken im Alter vorgebeugt werden kann." Dieser stimmt nicht. Zweck des GEsetzes ist es, einen Beitragssatzanstieg auf 24 bis 26 % bis 2030 (ausweißlich der Begründung/Problemschilderung des GE) zu vermeiden. Dazu wird eine modifzierte Rentenanpassung eingeführt, welche ein absenken des Rentenniveaus von 70 auf etwa 64 Prozent vorsieht (netto). Dies war auch der im erstensatz erwähnte Paradigmenwechsel: von einem Leistungsorientierten System (70 % Rentenniveau) zu einem Beitragssatzdeckel max. 20/22 %) und der folge eines sinkenden Rentenniveaus (oder der damals noch nicht erwogenen weiteren verkürzung der Rentenbezugsdauer - Rente 67). Zum Ausgleich (da passt dann der folgende Satz weitgehend) soll dann privat vorgesorgt werden.
  2. aus 1. folgend einfügung eines Abschnitts "Beitragssatzziel" oder so als ersten Abschnitt. Dort Erläuterung des paradigmenwechsels und seiner folgen sowie den 154 abs. 3 (beitragssatzdeckel und entsprechende Maßnahmen wenn dieser in den hochrechnungen überschritten würde). Denn dies ist m.E. der Ausgangspunkt.
  3. Abschnitt "Riesterförderung" klarer bezeichnen, in richtung: "staatlich geförderte Vorsorge". Und dann anschluss an den "Paradigmenwechsel", welcher ein zusätzliche Vorsorge notwendig macht. Dann zwei unterkapitel (Riester und Entgeltumwandlung). dort dann Zulagen/Steuer bzw. Beitragsfreiheit/Steuer erwähnen und auf Hauptartikel verweisen
  4. Abschnitt "Zertifizierung als unterkapitel bei Riester, dort gehört es ja hin...
  5. Dann Abschnitt Renteninformation klarstellen: und nach Rentenauskunft und Renteninformation differenzieren
  6. bei Grusi noch kurz Einführungsgrund einfügen (verschämte altersarmut) und als folge die spezifischen unterschiede zur "Sozialhilfe"
  7. AVmEG: m.E. war das AVmEG der "Bundesrats-zustimmungsfreie" Teil der Reformen, während im AVmG die zustimmungspflichtigen Maßnahmen gebündelt waren. So jedenfalls meine ich. Die Änderungswünsche des Bundesrates bezogen sich dann lediglich auf die Hinterbliebenen Renten... In diesem Sinne müsste das verfiziert werden und dann in der Einleitung deutlich gemacht werden, dass dies ein Gesetzespaket war, welches aus zustimmungstechnischen Gründen aufgesplittet wurde. Dann entfällt in der Folge der gesamte Abschnitt AVmEG...
Soweit meine Ersten Sichtungsergebnisse. Da ist wohl noch was zu tun :)
Grüße Bojar (Diskussion) 18:53, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hi Bojar, das ist jetzt etwas verwirrend. Würde Dir vorschlagen, erst einmal selbst bei Gelegenheit zu ändern. Du weißt ja: actio = reactio und umgekehrt. ;-) Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 20:50, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Sorry, war nur eine schnelle zusammenstellung, zum einen dir zKK zum anderen für mich, damit ich sie abarbeiten kann. Wollte dies schon selbst machen :) und dann darfst du gerne reagieren --Bojar (Diskussion) 07:41, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber Stephan, nun habe ich erste Änderungen vorgenommen. Ich habe auf der Disk-Seite noch einen neuen Abschnitt "To-Do-Liste" eingefügt, mit meiner ursprünglichen Liste. Dort "durchstreichen", wenn etwas aufgenommen. Ansosnten sind die Überarbeiteung des Texttes erstmal Eckpunkte und begrenzt wohlfeil formuliert. Da besteht noch Anpassungsbedarf. Darfst gerne drüber gehen, aber dem Grunde nach würde ich das Schritt für Schritt machen. Und dann folgt des RV-NachhaltigkeitsGE... Die Arbeitsliste, damit wird ein wenig systematisch vorgehen. Gerne also ergänzen, streichen abändern.... auch für andere als Stephan Grüße Bojar (Diskussion) 19:46, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber Stephan, dank Dir. Habe nun den bearbeiten Baustein entfernt, denn nun ist es guter Artikel, auch wenn er sicherlich noch optimierbar ist... Grüße Bojar (Diskussion) 11:46, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

To-Do-Liste[Quelltext bearbeiten]

Dies ist eine To-DO-Liste. Bitte ergänzen, abändern und durchstreichen wenn erledigt.

  1. In der Einleitung den Satz "Mittels des Gesetzes sollte einerseits dem sinkenden Rentenniveau begegnet werden und gleichzeitig dessen langfristige Stabilisierung gewährleistet werden, damit drohenden Versorgungslücken im Alter vorgebeugt werden kann." Dieser stimmt nicht. Zweck des GEsetzes ist es, einen Beitragssatzanstieg auf 24 bis 26 % bis 2030 (ausweißlich der Begründung/Problemschilderung des GE) zu vermeiden. Dazu wird eine modifzierte Rentenanpassung eingeführt, welche ein absenken des Rentenniveaus von 70 auf etwa 64 Prozent vorsieht (netto). Dies war auch der im erstensatz erwähnte Paradigmenwechsel: von einem Leistungsorientierten System (70 % Rentenniveau) zu einem Beitragssatzdeckel max. 20/22 %) und der folge eines sinkenden Rentenniveaus (oder der damals noch nicht erwogenen weiteren verkürzung der Rentenbezugsdauer - Rente 67). Zum Ausgleich (da passt dann der folgende Satz weitgehend) soll dann privat vorgesorgt werden.
  2. aus 1. folgend einfügung eines Abschnitts "Beitragssatzziel" oder so als ersten Abschnitt. Dort Erläuterung des paradigmenwechsels und seiner folgen sowie den 154 abs. 3 (beitragssatzdeckel und entsprechende Maßnahmen wenn dieser in den hochrechnungen überschritten würde). Denn dies ist m.E. der Ausgangspunkt.
  3. Abschnitt "Riesterförderung" klarer bezeichnen, in richtung: "staatlich geförderte Vorsorge". Und dann anschluss an den "Paradigmenwechsel", welcher ein zusätzliche Vorsorge notwendig macht. Dann zwei unterkapitel (Riester und Entgeltumwandlung). dort dann Zulagen/Steuer bzw. Beitragsfreiheit/Steuer erwähnen und auf Hauptartikel verweisen
  4. Abschnitt "Zertifizierung als unterkapitel bei Riester, dort gehört es ja hin...
  5. Dann Abschnitt Renteninformation klarstellen: und nach Rentenauskunft und Renteninformation differenzieren
  6. bei Grusi noch kurz Einführungsgrund einfügen (verschämte altersarmut) und als folge die spezifischen unterschiede zur "Sozialhilfe"
  7. AVmEG: m.E. war das AVmEG der "Bundesrats-zustimmungsfreie" Teil der Reformen, während im AVmG die zustimmungspflichtigen Maßnahmen gebündelt waren. So jedenfalls meine ich. Die Änderungswünsche des Bundesrates bezogen sich dann lediglich auf die Hinterbliebenen Renten... In diesem Sinne müsste das verfiziert werden und dann in der Einleitung deutlich gemacht werden, dass dies ein Gesetzespaket war, welches aus zustimmungstechnischen Gründen aufgesplittet wurde. Dann entfällt in der Folge der gesamte Abschnitt AVmEG...

--Bojar (Diskussion) 19:48, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

  1. Einzelnachweise 2 und 3 korrigieren - sind infolge einer Übernahme defekt.

--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 23:45, 29. Aug. 2019 (CEST)Beantworten