Diskussion:Amtseid

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:F7:AF1F:8700:39D5:E656:9551:35D2 in Abschnitt Rechtsfolgen
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Info[Quelltext bearbeiten]

Bevor hier wieder ein nichtregistrierter User seinen Senf in den Artikel schreibt, daß Mitarbeiter des DBT oder sonstige Staatsbeamte den Artikel geschönt hätten, will ich offenlegen, daß ich KEIN Mitarbeiter des DBT oder ein Staatsbeamter bin, aber gewisse Sachverhalte zu dem Amtseid eingefügt hatte (z.B. die Geschichte des Amtseids, bzw. die Randbemerkungen aus Maunz/Dürig/Herzog/Scholz). Es wäre sehr schön, wenn solche Unterstellungen aufhören und der Artikel inhaltlich angepaßt würde (wenn es jemand für nötig hält), statt irgendwelchen Blödsinn in den Artikel zu schreiben. Persönliche Meinungen haben in dem Artikel nichts zu suchen - wegen mir kann das hier auf der Diskussionsseite eingestellt werden. Danke! --Iovialis 09:58, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Deutschland entlastet[Quelltext bearbeiten]

Gestern hatte ich den Artikel umgeschrieben, um ihn damit auf allgemeines Niveau zu bringen und das "deutschland-lastig" entfernt. Eigentlich hatte ich hier einen Kommentar hinterlassen (wollen), aber wohl vergessen, diesen abzuspeichern - deshalb jetzt nochmals: Sollte etwas inhaltlich nicht stimmig sein, bitte ich darum, dies anzupassen; außerdem wäre es prima, wenn noch mehr Amtseide aus anderen Ländern eingefügt werden (wie ich gesehen habe, ist das z.B. für die Türkei geschehen - danke!). Die englische WikiPedia gibt dafür auch einiges her, wobei ich gerade keine Zeit habe, das zu übersetzten. --Iovialis 06:42, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Amtseid und Diensteid[Quelltext bearbeiten]

Die Gegenüberstellung der beiden Eidesfiormeln und der Hinweis auf die fehlende Strafbewehrung werden im Zusammenhang mit dem Amtspflichten und den entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches nachgetragen. Die separate Behandlung von Amtseid und Diensteid in zwei Texten ohne jeden Verweis und ohne Hinweis auf das Strafgesetzbuch entspringt mutmaßlich einem beamteten Bürokratenhirn.Drahtloser 14:25, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Der Diensteid (eines Beamten) hat mit dem Amtseid (von Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesministern) nur wenig gemeinsam. Der Amtseid enthält in den meisten Verfassungen "höhere Ziele" incl. der Vereidigung auf die Verfassung; der Diensteid hingegen verweist eigentlich nur auf die Verfassung. Die "Amtseid-Leistenden" können im Gegensatz zu den "Diensteid-Leistenden" die Verfassung ändern. Eine Trennung und separate Behandlung ist deshalb sinnig. Weitere Ausführungen zum Diensteid können dort vorgenommen werden. --Iovialis 09:47, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Richtereid in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Nach § 38 DRiG muss jeder Richter einen Eid ablegen. Ist das auch ein Amtseid? Wenn ja, sollte dies hier erwähnt werden, denke ich. -- PsychoKim 19:10, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich denke, daß man diesen Eid bei Diensteid einfügt. Begründung siehe ein Punkt weiter oben. --Iovialis 10:44, 8. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Nach Sichtung des Artikels Diensteid und dannach Öffentliches Amt komme ich doch zu dem Schluß, daß man eine Weiterleitung des Diensteids auf Amtseid machen sollte und den Beamteneid, bzw. Richtereid hier einträgt. Hab' nur gerade keine Zeit, das zu machen :-( --Iovialis 11:00, 8. Mär. 2009 (CET)Beantworten

3. Reich[Quelltext bearbeiten]

die Beamten und damit auch die kirchlichen Beamten leisteten den Eid auf den Führer. Einige wenige lehnten das ab. Das Eid-Problem (20. Juli 1944) war nicht nur ein Problem der Soldaten (Fahneneid). --Goesseln 22:53, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Dort steht "beobachten", ist nicht eher "beachten" gemeint??? -- Nadine Erler 19:38, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Das ist halt Österreich und nicht Deutschland. Die Bedeutung ist dieselbe, nur der Sprachgebrauch ein anderer. -- Holger Engelke 13:43, 30. Jun. 2010 (CEST)

Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Ist in RP der Gottesbezug wirklich Pflicht? Gab es deswegen schon Konflikte? --StYxXx 03:08, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Die Bestimmung des Eids ist verlinkt (Landesrecht Rheinland-Pfalz Artikel 100), wo dann auf Art. 8 Abs. 3 Satz 2 verwiesen wird. Dort heißt es: "Die Benutzung einer religiösen Eidesformel steht jedem frei." (Landesrecht Rheinland-Pfalz Artikel 8). Kannst ja das reinschreiben, wenn es Dir wichtig ist. --Iovialis (Diskussion) 14:57, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Staatsanwälte[Quelltext bearbeiten]

Staatsanwälte schwören den Richtereid und nicht den für sie vorgesehenen Beamteneid. Warum ist das so und weshalb findet das hier keine Erwähnung? zwoologe (nicht signierter Beitrag von 89.247.53.159 (Diskussion) 14:18, 2. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Bundesrepublik Deutschland: rechtliche Auswirkungen des Amtseides?[Quelltext bearbeiten]

Ist der Amtseid in Deutschland nur ein so daher gesagter Satz ohne weitere Bedeutung, oder kann der den Eid Leistende bei Zuwiderhandlung rechtlich irgendwie belangt werden? --Simified (Diskussion) 13:50, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Steht eigentlich [im Text] mit Quellen. Es handelt sich um ein "Versprechen" (promissorischer Eid), das nicht als Meineid bestraft wird. --Iovialis (Diskussion) 09:05, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bayern: Eidesformal doppelt?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt über Bayern sind zwei Eidesformeln aufgeführt, ich kann aber keinen Unterschied erkennen.

Religiöse Formel[Quelltext bearbeiten]

Natürlich MUSS es möglich sein, bei Eiden die religiöse Formel wegzulassen. Denn schließlich sind Staat und Kirche getrennt ... Müsste es nicht (gerade deswegen) eigentlich genau anders herum sein, nämlich dass die "Standard-Formel" den religiösen Zusatz NICHT enthält und quasi auf Wunsch hinzugefügt werden kann? Nur mal so als Gedankenspiel. --212.8.208.204 11:56, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ich schwöre dass / daß ...[Quelltext bearbeiten]

Ich hab jetzt nicht alle Formeln mit "daß" überprüft, aber es scheint seltsamerweise tatsächlich noch Gesetzestexte mit der alten Rechtschreibung zu geben. 46.114.141.187 12:39, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Rechtsfolgen[Quelltext bearbeiten]

Was hier fehlt - und das soll kein Vorwurf sein, sondern eine Anregung! - sind die Rechtsfolgen, wenn jemand entgegen dem Eid handelt. Anlass ist die Causa Scheuer, der laut Eid den Nutzen mehren und Schaden abwenden sollte. Stattdessen wurde DE die Zahlung von 243 Mio Euro auferlegt. Kann man Scheuer deswegen verklagen, denn er hat vorsätzlich gehandelt (gegen den Rat vieler). Es geht mir hier ums Prinzip, nicht die Person! --2003:F7:AF1F:8700:39D5:E656:9551:35D2 14:14, 9. Jul. 2023 (CEST)Beantworten