Diskussion:Amtsgericht Groß-Salze

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Bindestrich ?
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Bindestrich ?[Quelltext bearbeiten]

Sicher, dass bei der Bezeichnung des Amtsgerichts ein Bindestrich verwendet wurde ? Er war im preuß. Bereich eher unüblich und taucht nicht mal im Ortsnamen selbst auf - vgl. Groß Salze (?) --2001:A61:556:9B01:70BC:B35:BDC2:F4A9 11:51, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich hatte mich an der Schreibweise in der "Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 479" orientiert, wo ein Bindestrich verwendet wird. Die Logik der AG-Beezichnungen lautet aber durchgängig ""Amtsgericht"&<Ortsname>. Damit ist es plausibel, dass auch Amtsgericht Groß Salze verwendet wurde. Was häufiger genutzt wurde, kann ich nicht beurteilen, auf jeden Fall ist die Doppelnennung im Intro sinnvoll.--Karsten11 (Diskussion) 10:29, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten