Diskussion:Anspruchsgrundlage

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt neue Eingangsdefinition
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neue Eingangsdefinition[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige ist zu unklar. Wenn die neue nicht gefällt: halt wieder löschen.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:13, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten