Diskussion:Bahnfrevel

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Öasterreichlastig?
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Keine gesetzgeberische Verwendung...[Quelltext bearbeiten]

Weiter oben wird erwähnt, dass der Begriff im österreichischen Recht enthalten ist, weiter unten wird behauptet, er fände heute keine gesetzgeberische Verwendung. Offensichtlich ist der untere Satz daher nur auf Deutschland bezogen. Ich habe daher "in Deutschland" von "in Deutschland strafbar" nach "in Deutschland keine gesetzgeberische Verwendung" verschoben. --80.120.60.130 13:49, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Öasterreichlastig?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Bahnfrevel" scheint mir österreichlastig: In Deutschland wurde - soweit ich weiß - rechtlich die Formulierung "gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr" verwendet. Ich kann's im Moment nicht nachprüfen, versuche es aber bei Gelegenheit mal. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 19:36, 17. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Die Terminologie / Situation in Deutschland stellt „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ dar. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:05, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten