Diskussion:Beamtenrechtsrahmengesetz

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 212.95.117.54
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Dieser Abschnitt hatte wohl fälschlicher Weise hierher gefunden:

Zweck der Verordnung soll es sein, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

Eine Neuzuordnung ist mir nicht möglich.

Mgloede 09:05, 2. Aug 2004 (CEST)

Wie schaut es aus? Gibt es das Gesetz noch oder gibt es schon das Beamtenstatusgesetz? --212.95.117.54 14:01, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten