Diskussion:Beamter (Deutschland)/Archiv

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Justiz- und Beamtenapparat

Die personelle Kontinuität zum Nazifaschismus zeigt sich nirgends so vollständig und in einem solchen Ausmaß wie im Justiz- und Beamtenapparat des westdeutschen und deutschen Imperialismus. Schon wenige Jahre nach der Niederlage des Nazifaschismus war ein großer Teil des Nazi-Justiz-Personals wieder in Amt und Würden So waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazis, was 81% entspricht.

  • Uber 90% der 1945 entlassenen Nazi-Beamten wurden rasch wieder in den Staatsapparat des westdeutschen Imperialismus integriert. Noch 1968 waren 520 Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Dienst beschäftigt. (3)"

aus: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html (nicht signierter Beitrag von 212.82.249.134 (Diskussion) 17:32, 28. Mär. 2004 )

Etwas sachlicher wäre sicher der Diskussion zuträglicher.(nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 14:54, 6. Apr. 2004 )

Außerdem: Wen hätte man sonst einstellen sollen? Man kann ja schlecht die "halbe Bevölkerung" austauschen. Und wer damals 20 war und als ehemaliger Nazi wieder eingestellt wurde, ist heute längst pensioniert bzw. gestorben. Der Vorwurf der Kontinuität ist auch insofern zweifelhaft, als dass die BRD ja tatsächlich Rechtsnachfolgerin des erloschenen Deutschen Reiches ist - aber durch Demokratisierung und Entnazifizierung auf einen völlig anderen rechtlichen und politischen Basis.(nicht signierter Beitrag von 217.2.148.11 (Diskussion) 17:16, 25. Jun. 2004 )

Zumal ist noch zu sagen, das sich das wie eine Propaganda der DDR handelt. "Nur" weil man Beamter zu dieser Zeit war, heißt das doch noch lange nicht, dass man auch ein Nazi war. So ziemlich jeder hätte doch seine Arbeit nicht einfach so niedergelegt, dass ist viel zu leicht im nachhinen zu behaupten. Es wäre so wie wenn die hälfte der jetztigen Beamten austreten würden, weil Sie z.B. nicht der CDU gut gesind sind und diese aber die Regierung formt.

Kana(nicht signierter Beitrag von 213.23.184.42 (Diskussion) 17:46, 8. Mär. 2007 )

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

Arbeitslose und Außenstehende

Nicht nur Angesichts von Millionen von Arbeitslosen und Hunderttausenden von noch Beschäftigen, die täglich mit dem Verlust ihrers Arbeitsplatzes in D. rechnen müssen, halte ich diesen Abschnitt für überarbeitungswürdig, da er auf "Aussenstehenden" schlicht unverständlich wirkt:

Der Beamtenstatus ist aufgrund der ständig verschlechterten Bezahlung sowie zahlreicher weiterer Einschnitte (teils bis auf 42 Wochenstunden verlängerte Dienstzeiten, Pensionsabbau, Personalabbau bei gleichzeitiger Zunahme der Aufgaben) unter Druck geraten. Insbesondere die relativ schlecht bezahlten Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes werden durch die nachfolgenden Laufbahnen ersetzt. So werden beispielsweise bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen die Beamten des mittleren Dienstes nach Durchlaufen ihrer mittleren Laufbahn in den gehobenen Dienst übergeleitet. Darüber hinaus sind dort aber auch Beamte des gehobenen Dienstes eingesetzt, die über eine entsprechende Laufbahnausbildung (Fachhochschulstudium) und Examina verfügen. Weiterhin steht diesen Beamten und Juristen mit dem II. Juristischen Staatsexamen die Laufbahn des höheren Dienstes offen.


... Hafenbar 01:01, 23. Jun 2004 (CEST)

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Doppelt gemoppelt?

Beamte vs. Beamter — Irgendwie schon, oder?

Franz(nicht signierter Beitrag von 84.151.249.116 (Diskussion) 19:12, 27. Jun. 2005 )

Hi Franz
das ist schonn OK so, der Artiekl ist Beamter, und der Wikipedia:Redirect führt von Beamte dahin. greetz vanGore 21:17, 27. Jun 2005 (CEST)
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Arbeitszeit

"wodurch die Arbeitszeit im Jahr 2004 z.T historische Höchststände erreicht hat". Der Begriff historisch ist hier zu ungenau. Er ist dann vielleicht richtig, wenn wir unter historisch die letzten 20 Jahre meinen. Wenn man historisch aber als den Zeitraum definiert, seit dem es Beamte gibt, dann passt es nicht mehr. Bitte konkretisieren. --Pelz 19:18, 10. Jul 2005 (CEST)

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Beamte in ehemaligen Staatsbetrieben

Eine Frage hätte ich mal. Ein Bekannter meinte neulich zu mir, daß in ehemaligen Staatsbetrieben, wie z.b. der Telekom(?) oder der Deutschen Bahn es auch heute noch unkündbare Beamte gäbe. Ich hielt dies für Quatsch, konnte meine Meinung aber nicht sachlich begründen. Kennt sich jemand damit aus? --D-Generated 18:50, 26. Nov 2005 (CET)

Es gibt noch Beamte bei den Firmen. Die Beamte sind Bundesbeamte, bei den ehemaligen Postbeamten ist der Dienstvorgesetze der Vorstand des Unternehmens bzw. die mitwirkende Bundesanstalt Deutsche Bundespost. Diese Beamten sind regulär den ehemaligen Zweigen der Bundespost zugeordnet. Bei den Bahnbeamten sieht es etwas anders aus. Diese gehören formell zum Bundeseisenbahnvermögen und sind zur Deutschen Bahn abgeordnet.--HolgerB 11:03, 27. Nov 2005 (CET)
Kann ich bestätigen: nach Privatisierung dieser Bereiche (Post, Postbank, Telekom, Bahn, usw.) sind ja nicht sofort alle Beamte dort verschwunden und haben sich in Luft aufgelöst. Sie wurden weiterbeschäftigt, sind normal unkündbar, sind angestellt beim Staat aber arbeiten bei (z.B.) der Telekom. Es gibt gewisse "Auffanggesellschaften", die eine Art Personalpool bilden (glaube ich), wie z.B. Vivento. Viele wurden und werden (so sie gewisse Voraussetzungen erfüllen) auch von anderen Verwaltungen übernommen, wie beispielsweise von der Bundeszollverwaltung, die ihre Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufstockt; siehe auch: [1]. --Rollo rueckwaerts 21:37, 17. Aug 2006 (CEST)
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"dank des ..." oder "dank dem besonderen Treueverhältnis"

Habe mal im Duden nachgeschaut: Es geht beides, Dativ oder Genitiv. Doch die Genitv-Fassung gefällt mir besser (war überrascht, dass auch der Dativ erlaubt ist) (übrigens: "danken dem Vater" ist etwas anderes -> Verb! :))) --Wangen 21:40, 30. Jan 2006 (CET)

Gewiß, beides ist erlaubt. Es ging mir um die Herleitung, die den Dativ nahelegt. Danke für die Kompromißfähigkeit.- Übrigens, ich weiß ja: "der Dativ ist dem Genitiv sein Tod". Tasächlich scheint mir das Problem eher anders zu liegen. Der Genitiv genießt eine Bevorzugung um beinahe jeden Preis. Das ist noch ganz harmlos bei "trotz des schlechten Wetters", wo das "trotzdem" locker ignoriert wird. Es wird erst spannend, wenn auch der Akkusativ dem Genitiv geopfert wird: "Wider besseren Wissens" - bis hinein in die FAZ. Das tut dann schon weh. Viel Freude mit der deutschen Sprache - bei Wikipedia und anderswo.--Ulula 00:24, 31. Jan 2006 (CET)

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Bürokratie- und Beamtendichte

Ich möchte einen Link zu einem Artikel namens "Bürokratie- und Beamtendichte"!

?? Versteh ich nicht. Wo soll der Artikel stehen? Beamtendichte? Beamter je Quatratmeter? Gibt´s den Artikel oder soll der entstehen? Nur bei bestimmten typischen Berufsfeldern wie Lehrer, Polizisten evt. analog Soldaten und Richter haben wir einen hohen Beamtenanteil, das ist bewusst vom Gesetzgeber so gewollt. Die meisten "Bürokraten" z.B. in einer Stadtverwaltung oder einem Landratsamt sind keine Beamte, sondern Angestellte. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer? --Wangen 12:04, 13. Okt. 2006 (CEST)
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Bundesdeutschlandlastig

Nicht einmal erwähnt wird, dass die Paragrafen bundesdeutsche Paragrafen sind. Es könnten ja auch österreichische, liechtensteinische, schweizer oder luxemburgische Paragrafen sein. Der Artikel ist sinnlos bundesdeutschlandlastig. Nationaldadaistische Angestellten- und Beamtenpartei 19:51, 2. Dez. 2006 (CET)

Dann solltest Du den Hinweis "deutschlandlastig" anbringen, statt hier zu lamentieren. Habe ich jetzt für Dich erledigt.

HDeinert2002 20:14, 2. Dez. 2006 (CET)

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Bundeskanzler, Bundespräsident

Ich habe jetzt darauf hingewiesen, wer nicht Beamter ist, wie z.B. die Minister. Ebenfalls keine Beamten sind m.E. Bundeskanzler und Bundespräsident. Nur wo steht's? --JotW 19:57, 19. Aug. 2007 (CEST)

Einen Teil der Antwort habe ich selbst gefunden: §§ 1, 18 I BMinG gelten für Bundeskanzler und Bundesminister.

Ich denke, meine Frage hat sich nach meinen Recherchen nunmehr ERLEDIGT. --JotW 22:38, 4. Sep. 2007 (CEST)

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Entwicklung der Beamtenzahl?

Der Abschnitt "Entwicklung der Beamtenzahl" ist Inhaltlich falsch, denn es wird dort nicht die Entwicklung der Beamtenzahl sondern (wie das dort verwendete Zitat auch explizit aussagt) die Entwicklung der Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst angegeben, d.h. die Entwicklung der Zahl aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst (also: Beamte, Angestellte, Arbeiter).

Das es sich bei der genannten Zahl von 3,9 Millionen nicht um die Zahl der Beamten handeln kann, geht auch schon aus der Tabelle im Abschnitt "Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse" hervor. Eine Addition der Zahlen der vier Laufbahngruppen ergibt eine Zahl von ca. 1.65 Millionen Beamte für 2004.

Da somit tatsächlich keine Zahlen über die Entwicklung der Zahl der Beamten vorliegt, lösche ich diesen Abschnitt.

Grüße, --TA 19:25, 16. Okt. 2007 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

450 bis 500 m

Hallo habe heute im Radio gehört, dass der durchscnittliche dt. Beamte diese Gesamtwegstecke pro Tag zurücklegt...find die Quelle nicht...--Bene16 21:30, 5. Apr. 2008 (CEST)

Ob es nun stimmt oder nicht -> Was soll daran der wissenswerte Inhalt sein? Außerdem würde ein Vergleich mit den Angestellten im öffentlichen Dienst und zudem mit den vergleichbaren Angestellten in der freien Wirtschaft fehlen. Außerdem halte ich das für wenig glaubwürdig, dass ein durchschnittlicher Mensch in 24 Stunden nur 0,5 km zurücklegt. --Wangen 11:25, 6. Apr. 2008 (CEST)

Ergänzung: Welcher Beamter arbeitet denn 24 Stunden am Tag? Das tu ich nicht mal als Software-Ingenieur!

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

SBZ/DDR

Die ganze Substanz des Absatzes besteht in der Information, dass es in der DDR keine Beamten gab. Über DDR-Ehrentitel wird bei Wikipedia an anderer Stelle bestens informiert. Was soll die SBZ-Hervorhebung, wenn die Allierten die gesamte (Nazi-)Beamtenschaft kontrollierten bzw. absetzten?(nicht signierter Beitrag von 84.181.60.157 (Diskussion) 10:24, 19. Dez. 2008 )

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

Bitte um Mitteilung über die Situation in anderen Ländern

Welcher Witzbold ist denn auf die Idee gekommen? Deutsche Politiker und Beamte sind doch immer so stolz darauf, daß das Beamtentum nur in deutschsprachigen Ländern existiert! Als Beweis dafür kann ich erst einmal nur die umwerfende Anzahl der Übersetzungen(?) bzw. Mitteilungen bei Wikipedia zum Thema in anderen Sprachen verweisen. --[benutzer:Dagmar61]20:59, 16. Mai 2010

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

Vorurteil od. kein Vorurteil

Beamten wird ja gemein hin nachgesagt, sie erfüllen stupide Ihre Arbeitsabläufe ohne in der Lage zu sein sich flexibel auf neue Situationen einzustellen und sie effizient zu lösen? Wieso besteht dieses Vorurteil? (nicht signierter Beitrag von 178.25.70.71 (Diskussion) 11:41, 10. Jun. 2010 (CEST))

Wenn du mir sagen kannst, inwiefern eine Antwort auf diese Frage zu einer Verbesserung des Artikels führt, versuche ich mich gerne an einer Antwort. --Wangen 22:28, 10. Jun. 2010 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. BSI 01:06, 28. Feb. 2011 (CET)

Weblinks

Den Link "Judith Mathes" habe ich entfernt, weil er ins Leere geht. --Pelz 00:21, 4. Apr 2005 (CEST)

Ich habe die Links zu: http://www.beamten-informationen.de Beamten-Informationen http://www.beamten-online.de Beamten-Online entfernt, da diese Seiten meiner Meinung nach nur Werbung für Buchabbos etc. enthalten.(nicht signierter Beitrag von 84.57.34.86 (Diskussion) 14:31, 5. Mai 2007 (CEST))

Was ist mit Kirchenbeamten?

Ich denke, diesem Artikel sollte ein Absatz über Kirchenbeamte hinzugefügt werden. Wenn ich davon hinreichend Ahnung hätte, würd ich's machen, hab ich aber leider nicht. 212.202.2.165 22:08, 12. Apr 2005 (CEST)

Aber zumindest heute gilt, dass Kirchenbeamte keine Beamte im rechtlichen Sinne sind. --Wangen 21:17, 23. Dez 2005 (CET)

Sie sind Beamte im weitern Sinne, da die Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit sind. Sie sind also in etwa mit Gemeindebeamten zu vergleichen.--HolgerB 11:38, 24. Dez 2005 (CET)

Juristisch falsch, HolgerB

Lösungsvorschlag: Der Beamte ist definiert (siehe hier), aber es steht dem nichts im Wege einen Artikel Beamter (Kirche) oder eben Kirchenbeamter zu erstellen. Schließlich gibt es ja auch die Kategorie Begriffsklärung wenn es nötig ist auf die Artikel zu verzweigen. Aber wie vermerkt die Kirche mag Personen mit einem Amt beamten, nur Beamter ist eben eine behördliche Kategorie des Gesetzgebers. Wenn der Bedarf nach solch'Artikel besteht wird sich auch ein Autor finden. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 17:02, 16. Mai 2008 (CEST)

Und diese behördliche Kategorie des Gesetzgebers schließt die Kirchenbeamten ein! Daß sie von Staats wegen nicht unter die staatlichen Beamtengesetze fallen (außer wenn sie die Kirche ihnen unterstellt, was übrigens in weiten Teilbereichen wohl der Fall ist dann wieder eine andere Frage.--84.154.91.37 13:18, 14. Feb. 2010 (CET)
Hast du eine verlinkbare Quelle dafür, dass "KIrchenbeamte" in eine behördliche Kategorie des Gesetzgebers fallen? --Wangen 14:45, 14. Feb. 2010 (CET)

Statistik

Hat jemand irgendwelche relevante Statistik - Anzahl von Beamtern, Gehälter, etc.

Martin.(nicht signierter Beitrag von 194.138.39.54 (Diskussion) 07:17, 6. Jun. 2005 (CEST))

Die Bull-Kommission zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes bietet ein paar Zahlen an: [2] S. 62 ff. - Alkibiades 08:29, 6. Jun 2005 (CEST)

Zumindest weiss man jetzt, wieviel Beamte Griechenland hat: 768 009 [3]. Ich fände einen Ländervergleich des Beamtenanteils sinnvoll. --Zukunft 08:41, 6. Aug. 2010 (CEST)

Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten

Könnte sich bitte jemand den Diensträngen in den Verzahnungsämtern annehmen? Die jeweilige Zuordnung dürfte überarbeitsbedürftig sein. Danke --Pelz 00:25, 16. Jul 2005 (CEST)

Weibliche Form / Beamtin

Ich weiß, es heißt bei den Behörden wirklich so, aber gibt es für die Wortkreation Beamtin eine Bezeichnung? In meinen Augen spielt die Bildung eines solchen Wortes in einer Liga mit Apostrophitis, Deppenleerzeichen und dem Verwenden von Fugenlauten bei Durchkoppelung. --Concept80 15:08, 21. Dez 2005 (CET)

ich habe auch ein Problem damit... ich hätte gesagt der Beamte und die Beamte sowie ein Beamter und eine Beamte... Beamtin weckte bei mir zuerst die Assoziation zu Mitglieder und Mitgliederinnen :-) aber je länger ich darüber nachdenke, desto verrückter kommt mir das alles (auch die männliche Form) vor, allein schon wegen ein Beamter und der Beamte... --Llop 17:24, 12. Apr 2006 (CEST)
Meines Wissens ist "der Beamte" eine leichter zu sprechende Verkürzung von "der Beamtete", also jemand, der mit einem Amt versehen ist. -- MfG Doodee 22:46, 24. Jul 2006 (CEST)
... was vielleicht indirekt erklärt, wieso die Bürokratie auf "Beamtin" verfallen ist. Man hat "Beamter" nicht mehr als Abkürzung für "Beamteter" erkannt und dann "Beamte" für "Beamtete" gebildet sondern einfach die Endung -er durch -in ersetzt. Solange es keine "Angestelltinnen" und -- überhaupt -- "Menschinnen" (und dann sexisitisch konsequent: "Personeriche") gibt sollte, meiner Meinung nach, Wiki sich hier vom Bürokratendeutsch lösen und "Beamte" als Hauptform ansehen.

Ihr an eurer verkrusteten Sprachin Festhaltenden! Das Femininin soll eure Sündin ahnden und alles in einer Staubwolkin versenken! Jede gute Dichtin, die von der Musin geküsst wurde, hat es prophezeit! Nun schwinde, Logik! Mögen die Rattinnen deine Leichin fressen! AH! Suchmaschininnen sind Gift, da gelangt man auf so eine Seitin. Es fühlt sich so falsch an. So falsch. Wenn die werte Obrigkeit so verkrüppelt spricht, ist es kein Wunder, dass ich in Lexika (Lexikas, lol) auf "Bewunderin" stoße und Leute mir sagen: "Du hälst dich wohl für..." (das konnten nicht einmal meine Lehrer richtig schreiben, günnasiale Oberschtufe fon ein eschten Günasiun). Ich finde gut, dass ihr wenigstens eine gut nachvollziehbare Erklärung zu diesem Unwort liefert, aber Gott ey, wäre ich eine Frau und jemand wagte es mich eine Beamtin zu nennen (gesetzt den Fall, ich wäre auch noch verbeamtet), dann Polen offen, Punkt. Und lol at Apostrophiti's, roflpofl, ich find's gut', thumb's 'up.' Und Deppen Leer Zeiche N trifft's auf dem Pungt olo. Für Fugen Laute' bei Durch Kopp Lunge brauch' ich ein Bei Spiel, aber viel leicht ist e's be's'ser du läs'st steck'en, son'st lauf' ich A Mok. Lok'Thar-Ogar! --Schaf 19:37, 3. Sep. 2010 (CEST)


Am Beginn des Artikels wird behauptet, die weibliche Form "Beamtin" sei lexikalisch nicht korrekt und überflüssig, da das Wort "der Beamte" grammatisch vergleichbar sei mit "der Angestellte/die Angestellte", es also eigentlich "die Beamte" heißen müsste. Ich bin kein Deutsch-Experte, aber ich halte diese Aussage für falsch. Zwar ist das Substantiv "der Beamte" aus dem Adjektiv "(ver)beamtet" abgeleitet, so wie "der Angestellte" von "angestellt" abgeleitet ist. "Angestellte/r" ist aber eine reine Substantivierung des Wortes "angestellt", "Beamter" ist jedoch ein eigener Begriff: Wäre auch "Beamter" eine Substantivierung, müsste es "der Beamtete" (und dann auch richtig "die Beamtete") heißen. Es heißt aber nun einmal "der Beamte" - und folglich gibt es eine eigene weibliche Form: "die Beamtin". Zum Vergleich: Die Substantivierung des Wortes "schwimmend" ist "der/die Schwimmende"; es gibt aber auch die Bezeichnungen "der Schwimmer" und "die Schwimmerin". Ich habe deshalb im Artikel die Anmerkung zur weiblichen Form gelöscht. --87.122.29.33 22:22, 13. Okt. 2006 (CEST)

Bloß um eine Diskussion zu vermeiden: Im Duden (Ausgabe 1996) finde ich auch "Beamtin". Und wenns den Leuten vom Duden recht ist, sollte es uns auch recht sein. --Wangen 22:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Im Duden von 2006 auch. --Pelz 23:55, 13. Okt. 2006 (CEST)
Im Duden... finden sich auch "Wörter" wie "googeln". Da sollte man lieber nach Gutdünken gehen ;-) --C.Löser Diskussion 11:16, 14. Okt. 2006 (CEST)

Also, nach Gutdünken lässt sich keine Enzyklopädie schreiben - man muss sich schon an die Tatsachen halten. Und wenn Du meine Änderungen schon rückgängig machst, dann lass wenigstens meine Korrekturen im Rest des Satzes bestehen: Das Wort "ein" vor "eine" ist zu viel. Und es muss heißen "SONSTIGE juristische Personen des öffentlichen Rechts", denn der Bund und die Bundesländer selbst sind das auch schon. - Hat sich erledigt: Während ich dies geschrieben habe, wurde die Einleitung gerade von jemand anderem überarbeitet. --87.122.21.160 14:51, 14. Okt. 2006 (CEST)

Also ich habe nichts rückgängig gemacht. Und in Bezug auf den Duden: nach dem sollte man sich erst wieder richten, wenn die Redakteure ihren gesunden Menschenverstand wiedergefunden haben. --C.Löser Diskussion 19:31, 14. Okt. 2006 (CEST)

Das Wort "Beamtin" gibt's nicht. Jetzt können sich hier alle überlegen, ob sie Politik machen und für die Einführung eines neuen, sinnlosen Wortes sein sollen, oder ob sie einfach korrekt schreiben. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET)

Also wie auch immer du zu dieser ERkenntnis kommst: Wenn ein Wort in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen verwendet wird, kann man wohl kaum behaupten, dass es nicht da sei. Hier in einem Gesetz oder hier zur selbstständigen Suche in den Gesetzen. --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET)

Nur weil ein Wort in einem beliebigen auch offiziellen Text verwendet wird, heißt es noch lange nicht, das es auch richtig ist (angeblich soll es auch das Wort "Mitgliederinnen" geben). Aber das ist eine andere Sache.--HolgerB 13:06, 17. Dez. 2006 (CET)
Nicht beliebiger Text, sondern amtlicher Erlass, Gesetz usw. Wenn man sich nicht auf sein "Sprachgefühl" verlassen will, denn da gibt es ja verschiedene Meinungen, was willst du sonst als Richtschnur hier verwenden? Duden, Gesetzestexte, Erlasse erscheinen mir geeignete Hilfen. Wo finde ich eigentlich "die Beamte" o.ä. in einem offiziellen Text? Grüße --Wangen 20:07, 17. Dez. 2006 (CET)
Naja, amtliche Texte können auch Fehler enthalten. Wie ich kürzlich lernen musste, ist "verfassungsgebend" (mit Fugen-S) auch falsch. Und das steht bis heute in der Präambel des Grundgesetzes. --C.Löser Diskussion 20:19, 17. Dez. 2006 (CET)

Das Wort wird doch nicht richtiger, nur weil es häufig verwendet wird. Sicher, in einigen Jahren wird niemand mehr wissen, dass es falsch war, und alle werden es als richtig anerkennen. Aber dem muss hier ja nicht Vorschub geleistet werden... und wenn Du oder Ihr es partout nicht einsehen wollt, dann schreibt wenigstens, dass es umstritten ist und nicht, dass die weibliche Form so sei und Punkt. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET)

Also ich bin dafür wir tilgen die Buchstabenaneinanderreihung "Beamtin" aus der WP. Das ist derselbe Schrott wie mit "Bundeskanzlerin" im Artikel Bundeskanzler. my 2 cents --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET)
Wie ich oben schon geschrieben hatte, ist der oder die "Beamte" eine für die einfachere Aussprache verkürzte Variante von der/die "Beamtete" und damit ein substantiviertes Partizip, dessen Form für beide Geschlechter passt. Solche Wortverkürzungen sind nicht unüblich, vgl. "Zauberin", die korrekterweise "Zaubererin" heißen müsste. MfG 134.245.206.1 06:17, 19. Dez. 2006 (CET)

Beamtin ist Amtsdeutsch. Diese weibliche Form wird in Gesetzen, Bescheiden und dgl. verwendet. Beamter ist aber ein substantiviertes Adjektiv. Es wird von (ver)beamtet abgeleitet. Beweis: die Trennung in schwache und starke Beugung -> der Beamte, aber ein Beamter. Daher ist auf jeden Fall grammatisch korrekt: Der Beamte; die Beamte; ein Beamter; eine Beamte. Die weibliche Form ist reduziert, - ein Beamter, eine Beamte -, und nicht mit dem Suffix "-in" versehen. Verwendet man "Beamtin", so ist die männliche Form weiterhin ein substantiviertes Adjektiv (der Beamte, ein Beamter und nicht ein Beamte), die weibliche Form wird aber behandelt, als sei sie ein originäres Nomen(die Beamtin, eine Beamtin). Wird dieser amtliche Sprachgebrauch verwendet, ist "Beamter/Beamtin" das einzige (sic !) Wort der deutschen Sprache, bei dem eine Genus-Trennung zwischen substantivierter männlicher Form und der weiblichen Form mit originärem Nomen vorhanden ist. Fazit: der Beamte, die Beamte, ein Beamter, eine Beamte ist grammatisch auf jeden Fall richtig. Die Beugung, "der Beamte, die Beamtin, ein Beamter, eine Beamtin" kann aber wegen des amtlichen Gebrauchs und der Üblichkeit in seiner Verwendung auch nicht als falsch, sondern nur als kurios, bezeichnet werden.--84.57.43.174 22:22, 20. Aug. 2007 (CEST)

Zu dem Thema gehört das miniatur|Zitat aus dem Wörterbuch Muret-Sanders von 1910: Ein Wort ... ohne Geschlechtsangabe kann bedeuten ..., während die Angabe „Beamte(r) m“ anzeigt, daß das Wort nur männlich ist ... ., dessen Abbildung im Kapitel Neuzeit erwähnt war [4]. -- wefo 17:47, 23. Dez. 2010 (CET)

Wieviele Beamte?

Ich hätte mir eine Angabe über die Anzahl der Beamten (in D) gewünscht. Wenn jemand die Zahl kennt...

Kommunalbeamte, Landesbeamte, Bundesbeamte? Ehrenbeamte? Wahlbeamte? --C.Löser Diskussion 16:19, 9. Feb 2006 (CET)

Böse Zungen behaupten, es wären auf jeden Fall zu viele (*g) --Pelz 12:42, 10. Feb 2006 (CET)
23 pro 1000 Einwohner (laut u.g. Statistik) - entscheide selbst (wichtig ist primär, was sie tun, sekundär, wie viel es sind)--80.171.131.58 05:34, 14. Jun 2006 (CEST)
2.3% Beamte, aber es gibt weitaus mehr Angestellte im oeffentlichen Dienst. Wenn man die Zahlen in der angegeben Statistik grob

ueberschlaegt sind ca. 10% aller Erwerbstaetigen im oeffentlichen Dienst angestellt.


Der DBB bietet einiges an Statistik: http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/zahlen_daten_fakten_2006.pdf

ich habe die tabelle addiert und komme auf: 3.290.000 beamte

mfg

arbalo@web.de

Richter

Der Satz "Bis in die 1960er Jahre waren Richter jedoch auch Beamte." erscheint jedenfalls missverständlich, wenn nicht sogar falsch. Schließlich galt schon seit Einführung des Grundgesetzes das Prinzip der Gewaltenteilung. Dass die Richterschaft zur Judikative gehört, während die Beamten zur Exekutive zählen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Freilich sind Richter und Beamte in Teilen gleichgestellt. In wesentlichen Gesichtspunkten unterscheiden sie sich aber. So unterliegt der Richter - anders als der Beamte - keinen Weisungen und ist grundsätzlich unversetzbar. --217.80.147.86 08:35, 17. Mai 2006 (CEST)

Der rechtliche Status ist heute ein völlig anderer, damals waren die Richter keine eigene Rechtsgruppe sondern den Beamten völlig gleichgestellt. Sie nannten sich richterliche Beamte. Es war keine gleichstellung wie heute, sie waren gleich und damit Beamte. Im übrigen gibt es heute auch beamte, die keinen Weisungen unterliegen, zumindest bei bestimmten Beamten (Rechtspfleger, Bezirks- und Amtsnotare als Nachlaßrichter)--HolgerB 19:44, 17. Mai 2006 (CEST)

Kritik am Beamtentum

Gehört in diesen Artikel nicht auch die - nach meinem täglichen Erleben sehr verbreitete - Kritik am Beamtentum? Stichworte: Faulheit, Unkündbarkeit, "Sesselpfurzer", Berufsstand mit der höchsten Krankenquote, Unfreundlichkeit, Inkompetenz, usw. Auch wenn dies natürlich nicht für "die Beamten" als inhomogene Gruppe gelten kann, sind Vorwürfe dieser Art in der Bevölkerung immanent. Mir geht es weniger um eine Diskussion ob die Vorwürfe zutreffen, sondern ihr latentes Vorhandensein. Daher mein Plädoyer für eine Aufnahme in den Artikel unter "Kritik".(nicht signierter Beitrag von 88.72.13.136 (Diskussion) 20:06, 4. Okt. 2006 (CEST))

Wenn es für diese "VORURTEILE" seriöse Quellen gibt, dann "ja"...ansonsten gehören "Stammtischparolen" m.E. nicht in eine Lexikon.

Wie wäre es z.B. mit folgendem link: http://blog.kurt-woerl.de/wp-content/uploads/2007/11/beamte.pdf (nicht signierter Beitrag von EAD (Diskussion | Beiträge) 07:30, 7. Jun. 2009 (CEST))

"Auch die relativ hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand deutet auf Verbesserungspotenzial im Schulbetrieb hin." So halte ich diesen Satz für POV, da einerseits nicht belegt und andererseits ohne Angabe von Gründen das Wort "Verbesserungspotential" nur so gedeutet werden kann, dass die Lehrkräfte sich "abseilen".

Andere mögliche Ursachen werden ausgeblendet, auch Vergleiche werden nicht benannt (zur Erinnerung - jeder Beamte, der vor 65 Jahren in den Ruhestand geht, geht vorzeitig! In der "freien Wirtschaft" sind die meisten in diesem Alter nicht mehr im Erwerbsleben (leider).

Vorschlag: entweder kann das jemand mit Quellen entsprechend ausbauen oder wir löschen diesen Satz einfach oder wir verschieben die unstrittige Tatsache in ein passenderes Kapitel als Kritik und vergleichen mit anderen Berufsgruppen wie Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. --Wangen 18:35, 17. Apr. 2007 (CEST)

Das habe ich mit Fakten aus meinem aktiven Dienst untermauert: Viele Lehrer leiden unstreitig u.a. unter dem "Burn-out Syndrom", daraus ergibt sich eine hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand. Es existieren Statisitken, wonach maximal 15% der Lehrer die reguläre Altersgrenze (neuerdings 67 Jahre!) erreichen. Insoweit ist auch der angeblich sichere Arbeitsplatz relativ. Dies ist im Wesentlichen u.a. durch einen fehlenden Arbeitsmedizinischen und- psychologischen Dienst begründet, der in anderen Berufsgruppen auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes eine Selbstverständlichkeit ist. Bisher haben die zuständigen Länder-Kultusminsterien "wegen der hohen Kosten" von einer derartigen Einrichtung hiervon unzulässigerweise Abstand genommen. Das letztere hat mich besonders fassungslos gestimmt, weil ich selbst an Verhandlungen teilnehmen 'durfte': zwei Abteilungen in einem Kultusmin. "kriegten sich in die Haare". Die eine Abt. argumentierte, dass es rechtlich gesehen natürlich richtig wäre, die andere, es wäre zu teuer und eine dritte dann die Federführung übernehmen musste, was auch nicht viel brachte. Die Gewerkschaften standen in der Mitte und wer hat das dann auszubaden: die Lehrer und als Folge dann die Schüler. mfg --beartd 21:33, 23. Apr. 2007 (CEST)-- PS. Mehr kann ich dazu nicht sagen, habe mich ohnehin schon 'zu weit aus dem Fenster gelehnt'. Denn es gibt ja noch weitere 15 Ministerien in den LÄndern ...

O.K., soweit entspricht das auch meinem Kenntnisstand, auch wenn ich es nicht so treffend hätte darlegen können. Könnte man dann so formulieren: "Auch die relativ hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand zeigt, dass Verbesserungen im Schulbetrieb notwendig sind." Ich hab das Wort "Verbesserungspotential" einfach zu negativ interpretiert. --Wangen 23:11, 23. Apr. 2007 (CEST)

Tja, ich gebe dir insoweit recht, diese Vokabel gefiel mir von der mennschlichen Seite her auch nicht so sehr. Aber ist die "Kritik am Beamtentum" nicht doch recht einseitig mit rein wirtschaftlichen Gründen (OECD!) ausschließlich contra Lehrer gehalten? Ich meine, da "verprügelt" man nur einen kleinen Teil der Beamtenschaft (in den neuen Bundesländern bis auf die Schulleiter zum größten Teil Angestellte) für alle anderen mit Argumenten, die ich nicht nachvollziehen kann. Trotzdem ich mit ihnen und den Schulleitern von 1994 bis 2006 in einem ostdeutschen Bundesland erhebliche juristische "Sträuße zu fechten hatte",halte ich dies für unfair und nicht sehr seriös.--beartd 03:43, 24. Apr. 2007 (CEST)
PS.: Ach ja, weiter oben gibt es einen "Noname"- mit Hinweisen: "Stichworte: Faulheit, Unkündbarkeit, "Sesselpfurzer", Berufsstand mit der höchsten Krankenquote, Unfreundlichkeit, Inkompetenz, usw." Substantiierte Begründung (Kopfschüttel)? : ... Vorwürfe dieser Art ... sind ... in der Bevölkerung immanent"--beartd 04:02, 24. Apr. 2007 (CEST)

Definition Beamter

Also dies: "Bis 2002 wurde unter dem Beamten auch eine Person gefasst, die in der Verwaltung einer eines privaten Gewerbebetriebs tätig war (Betriebsbeamter, Werksbeamter, Beamter im gewerberechtlichen Sinne, §§133a bis 133f GewO a.F.)." habe ich noch nie gehört. Im angegebenen § finde ich im Netz etwas über Meistertitel. Könnte bitte noch jemand bestätigen, dass das so war? Ich möchte ja auch noch was lernen. --Wangen 18:53, 14. Okt. 2006 (CEST)

Kein Wunder, wurde doch die Überschrift des Titel VII Kapitel IIIb durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 24.August 2002 (Art.1 Nr.22) aufgehoben (BGBl. 2002 I S.3412, 3415). Die alte Überschrift der Gewerbeordnung in der Bekanntmachung vom 22.02.1999 lautete "Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werksmeister, Techniker, vgl. dazu (BGBl.1999 I S.202). --Sebastian Huber 19:38, 14. Okt. 2006 (CEST)
Danke, überzeugt und total erschüttert ob meines Nichtwissens. :)) --Wangen 19:58, 14. Okt. 2006 (CEST)


Man spricht doch auch vom Bankbeamten, ohne dass der je eine staatliche Position inne hatte. Bloss eine Stellung bei einer Bank. --Blauer Heinrich 22:27, 17. Dez. 2006 (CET)

Doch es gab (oder gibt vielleicht noch gelegentlich) Beamte bei Sparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Banken.--HolgerB 18:55, 18. Dez. 2006 (CET)
Genau: bei der Bundesbank gibt es mittelbare Bundesbeamte. --rollo_rück 19:16, 27. Jan. 2007 (CET)

Aufspaltung in Status und Beruf

Hallo, ich hatte versucht eine Aufspaltung zu bewerkstelligen. Beamter bedeutet ja nicht nur Beamter im heutigen Sinn, sondern man liest ja auch davon, dass schon die Pharaonen Beamte hatten. Dazu muss es auch einen eigenen Artikel geben. Beamter also als Beruf, als unterste Einheit einer Verwaltungshierarchie. Rolz-reus 22:18, 20. Nov. 2006 (CET)

Also mindestens im heutigen deutschen Rechtsverständnis ist "Beamter" kein Beruf, sondern bezeichnet das Dienstverhältnis zum Dienstherrn. Angestellte und Beamte haben meist den gleichen Beruf, so z.B. bei Lehrern oder VErwaltungsangestellten. NUr in ihrer Verbindung zum Arbeitgeber gibt es deutliche Unterschiede. Beamte haben kein Tarifrecht, die Mitbestimmung ist anders geregelt, ebenso haben Beamte ein eigenes Disziplinarrecht (z.B. Doppelbestrafung bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen ...) aber ausüben tn sie genau den gleichen Beruf wie ihre Kollegen als angestellte Lehrer. In der Vergangenheit des alten Ägypten mag das anders gewesen sein, auch gibt es Berufe, die ich nur als Beamter ausüben kann, z.B. Polizist. --Wangen 22:33, 20. Nov. 2006 (CET)

Förderalismusreform

Relativ weit oben steht unter "Deutschland" im dritten Absatz "Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform in Deutschland am 15. August 2006 erhalten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über das gesamte Beamtenrecht ihrer Landesbeamten (incl. Kommunalbeamten), während der Bund nur noch das Beamtenrecht für die Bundesbeamten gesetzgeberisch ausgestalten kann." Das ist falsch. Der Bund kann nämlich noch das Statusrecht der Beamten regeln, einen Gesetzentwurf für ein entsprechenden Beamtenstatusgesetz gibt es auch bereits (hier, Achtung PDF). --Indijanajones 11:36, 8. Dez. 2006 (CET)

- Das ist so nicht falsch vorgetragen, denn das Statusgesetz ist lediglich eine Rahmengesetz als Nachfolgegesetz des BRRG!--75.125.166.10 12:53, 18. Aug. 2008 (CEST)

Politische Beamte

Gibt es wirklich politische Beamte, die Beamte auf Zeit oder auf Probe sind? Mir kommt kein entsprechendes Beispiel in den Sinn?--Ulula 22:40, 22. Dez. 2006 (CET)

Bei den so genannten politischen Beamten handelt sich um Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, die bei Ausübung ihres Amtes in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen der Regierung stehen müssen. Deshalb können solche Beamte jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden Wer zu diesem Personenkreis gehört, ist jeweils landes- bzw. bundesrechtlich unterschiedlich geregelt. In der Regel gehören Staatssekretäre, Regierungspräsidenten und Ministerialdirektoren zu dieser Gruppe. In Sachsen-Anhalt hat man z.B. die Regierungspräsidien aufgelöst und sie mit 30 weiteren Behörden zum Landesverwaltungsamt S.-A. zusammengefasst. Der Leiter dieser Mammutbehörde, ein Präsident, gehört zu den sog. politischen Beamten.--beartd 20:53, 12. Jan. 2007 (CET)

Meine Frage ist nicht beantwortet. Noch einmal: Gibt es Zeitbeamte, die zugleich politische Beamte sind? Nach meiner Kenntnis nicht. Dann ist der entsprechende Satz im Artikel zu korrigieren.--Ulula 18:58, 27. Jan. 2007 (CET)

Ich denke, es kommt nicht darauf an, ob es solche gibt, sondern ob es rechtlich möglich ist. Ich glaube, dass es möglich ist.Weiß es jemand, vielleicht mit Quellenbeleg? --Wangen 19:04, 27. Jan. 2007 (CET)
Die rechtliche Grundlage für das Beamtenverhältnis auf Zeit steht in u.a. in § 112b Abs. 2 BG LSA ab A 16 BBesO/LBesO: z.B. Abteilungsleiter in den obersten Landesbehörden (Ministerien); hiernach ebenfalls der Leiter des gen. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, da in BesGr. A 8 LBesO. § 112c BG LSA regelt die Länge der Probezeit bei Leitenden Funktionen im Beamtenverhältnis auf Probe. Des Weiteren:
§ 12b BRRG (Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts):
Absatz 1 Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass ein Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen wird.
Absatz 5: Als Ämter im Sinne des Absatzes 1 können der Besoldungsordnung B angehörende Ämter mit leitender Funktion sowie
1.mindestens der Besoldungsgruppe A 16 angehörende Ämter der Leiter von Behörden,
2. Ämter der Leiter öffentlicher Schulen ...
mfg --beartd 04:23, 24. Apr. 2007 (CEST)

Niveau dieses Artikels

Dieser Artikel "lebt" vom Löschen und Abladen von Gefasel. Einerseits fühlen sich Leute wohl eingeladen ihren Frust und/oder Halbwissen abzuladen. Andererseits gehen hier User zensorisch vor: Beispiel Benutzer:80.64.176.29|80.64.176.29: Du hast den Eintragung und Verweis zu Bernd Raffelhüschen mit dem Hinweis "Wer ist Bernd Raffelhüschen" gelöscht - Bitte mal in Wikipedia nachschlagen und dann wieder herstellen. Einfach löschen ist schlechter Stil, wenn man's nicht besser weiß. Eine weitere Bitte, die den Stil zwar nicht verbessert aber wenigstens die Lesbarkeit: Dein Rechtschreibfehlerquotient ist Rekord verdächtig. Bitte mal abchecken, bevor es die ganze Welt sieht. Du bist für mich auch der erste User der sich selbst in einem Artikel verewigt hat (s. Literatur). Wenn jeder User das machen würde...

Ich lese recht häufig Artikel und deren Diskussion und stelle immer wieder fest, dass für deren Qualität der Umgang miteinander eine Rolle spielt. Dieser Artikel zeigt das recht gut. (nicht signierter Beitrag von 87.166.130.13 (Diskussion) --Wangen 14:41, 20. Apr. 2007 (CEST))

Hallo unbekannter Benutzer, ich glaube nicht, dass dein Sprachstil wirklich motivierend ist. Wenn du B. Raffelhüschen für wichtig hältst, begründe bitte entsprechend. Wenn du Gefasel entdeckt haben willst, benenne konkret und vor allem: Wenn du Rechtschreibfehler im Artikel! entdeckst, benenne diese zumindest, dass sie behoben werden können. Kritik hier ist wichtig, aber man sollte auch konkret wissen, auf welche Passagen du dich beziehst, was du für falsch hälst ... Grüße --Wangen 14:41, 20. Apr. 2007 (CEST)

Hallo unbekannter Benutzer (ip 87.166.130.13),
ich hatte geschrieben: "Wer ist Bernd Raffelhüschen ? Berechnung auf welcher Grundlage?". Du hast meine Anmerkung unzulässigerweise verkürzt. Wenn du substantiiert begründet und die Quelle benannt hättest, wäre kein Grund gegeben gewesen, entsprechend zu reagieren. Die Nennung eines Professors (von Hunderten) als die Weisheit zu verkaufen, ist in meinen Augen eher schlechter Stil und gehört nicht in ein Lexikon, das wohl zu den seriösen zählen soll.
Zur Rechtschreibung: Bitte nicht mit Tippfehlern verwechseln. Mein Abi ist von 1963 und die Note "gut" in Deutsch war damals nicht schlecht. In meiner vergangenen, insgesamt über 44jährigen Berufstätigkeit (davon 40 Jahre im öffentlichen Dienst), hat mir diesbezüglich noch niemand derartiges vorgeworfen. Es zeugt nur davon, dass du von einem juristischn Stil wohl nicht viel Ahnung haben dürftest. Und der Vorwurf des Halbwissens ist einfach nicht zu fassen. Die 'Berechnung' stammt aus dem Jahr 2005; inzwischen hat sich seit 2006, insbs. 2007, die Finanzlage wesentlich verändert. Ist Raffelbüschen "Hellseher"? Und was hat ein Professor für Finanzwissenschaft im Beamtenrecht zu suchen (Überschridft des Artikels: Beamter!)? Zumal er als Prof. im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit es ja besser wissen müsste ...

Krankheitskosten der Beamten

Ist hier nicht noch die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse zu nennen. Diese beiden Einrichtungen betreuen rund 600.000 Beamte des Bundes und leisten in einem andern Umfang einen Beitrag zu den Krankheitskosten. Oder wird das zu komplex?(nicht signierter Beitrag von 217.227.66.82 (Diskussion) 16:03, 21. Mai 2007 (CEST))

Die Beihilfevorschriften gelten nicht bei der KVB.

Diese BhV gelten ausdrücklich nicht für die Deutsche Bundesbahn (DB). Die KVB erfüllt in einer anderen Form, aber in gleichem Inhalt diese Fürsorgeverpflichtung für die DB. Zu diesem Zweck erhält sie von der DB Zuschüsse zu ihren Tarifausgaben, die ihrer Höhe nach dem entsprechen, was auch bei Geltung der BhV zu leisten wäre.

Gleiches gilt auch bei der Post.(nicht signierter Beitrag von 217.227.78.191 (Diskussion) 15:00, 12. Apr. 2008 (CEST))

Staatsangehörigkeit

Habe den Satz: Bei besonderen Aufgaben (z. B. im Sicherheitsbereich) darf nur ein Deutscher berufen werden. gelöscht, weil er so nicht stimmt. Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, können auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten Beamte werden. So konnten beispielsweise in NRW schon Ende der 1990jahre türkische Staatsangehörige Polizeibeamte werden. Für NRW ist dies in § 6 Abs. 4 LBG geregelt, der Bund und die anderen Bundesländer haben ähnliche Regelungen. --Wahlscheider 15:34, 31. Aug. 2007 (CEST)

Was ist denn an der Aussage falsch? Vgl. z.B. § 9 Abs. 2 des Brandenburger Landesbeamtengesetzes: Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Das dringende dienstliche Bedürfnis wird überdies im Artikel schon erwähnt (nächster Satz). Thorbjoern 16:27, 31. Aug. 2007 (CEST)

Das las sich doch so, als ob im Sicherheitsbereich (also Polizei, Feuerwehr etc) ausschließlich Deutsche Beamte werden können. --Wahlscheider 13:58, 1. Sep. 2007 (CEST)

Wo wirklich nur Deutsche zum Einsatz kommen ist der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden, die Wehrverwaltung und der Auswärtige Dienst. zu allen anderen Laufbahnen haben EU-Staatsangehörige gleichen zugang und andere Ausländer bei dienstlichem Bedürfnis. --HolgerB 14:40, 2. Sep. 2007 (CEST)

Lebensalter / Staatsangehörigkeit

Ich meine mich zu erinnern, daß es Überlegungen (in Bayern) gab, evtl. auch schon umgesetzt wurden, daß für Beamte im Polizeidienst auch noch das 35. Lebensjahr reicht. Evtl. ist dies auch eine Sonderregelung nur für München gewesen, da aufgrund der teuren Lebensverhältnisse der "Nachwuchs" fehlt. Auch hier erinnere ich mich noch, daß hierfür nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert wurde, was (soweit zutreffend) ebenfalls noch in den Artikel eingebaut werden könnte. Vielleicht haben wir ja Benutzer, die sich münchenspezifisch auskennen. --Weissbauch Sprich mit mir! Filmklischees 12:13, 5. Okt. 2007 (CEST)

Wenn der Landespersonalausschuß (oder wer auch immer die zuständige Stelle ist, Oberste Dienstbehörde usw.) zustimmt, kann man auch noch mit über 40 Beamter werden.--HolgerB 13:59, 5. Okt. 2007 (CEST)

Europäische Beamte

Bei der eropäischen Kommission gibt es, neben den Angestellten, auch etwa 20'000 Beamte. Ich fände es wichtig, auch diese hier zu erwähnen, habe aber selber keine weiteren Infos dazu. 149.217.1.6 13:54, 19. Okt. 2007 (CEST)

Beamtenkautionen

Kautionen für Beamte gibts sicher (bei uns) nicht mehr, aber es gab sie einmal, siehe die angefügten Links zu Verordnungen in Wikisource, entnommen dem Deutschen Reichsgesetzblatt, Band 1871. Im Artikel fehlen mir die diesbezüglichen Anmerkungen, wann und weshalb die Kautionen eingeführt und wann und weshalb sie wieder abgeschafft wurden. Vielleicht hat ja jemand die entspr. Kenntnisse. --WagnerAndreas 23:14, 2. Dez. 2007 (CET)

Beamtenstatus

Der gesamte Abschnitt Beamtenstatus wurde scheinbar per C&P aus dem gleichnamigen Artikel Beamtenstatus übernommen. Leider ist dies nicht GFDL-konform geschehen, da die Artikelversionen nicht zusammengeführt wurden. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:19, 5. Aug. 2008 (CEST)

Link muß korrigiert werden

Da ich immer mal gerne auf "Fehler" stoße und diese dann auch beheben möchte, habe ich bei diesem Artikel jetzt das Problem, daß es sich um einen Link handelt und ich bisher noch keine bearbeitet habe. Ich wollte gerne wissen, wie ich den korrigieren kann. Es istr der Link zum BMI - richtig wäre: http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Home/startseite_node.html

Danke -- hugosofti 14:49, 9. Mai 2009 (CEST)

Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte / Faule Lehrer machen keine Fortbildungen?

Ganz allgemein: So wie der Abschnitt geschrieben ist, ist er völlig unspezifisch. Man könnte "Lehrer" durch irgendeinen anderen Beamtenberuf ersetzten, ohne dass Argumentation und Aussage sich ändern. Die Zitate beschreiben Probleme, die sich durch den Beamtenstatus ganz allgemein ergeben, im Kontext der genannten Studie offenbar auf den Lehrerberuf angewandt. Der Abschnitt eignet sich vielleicht als Teil einer Kritik des Beamtentums an sich, mögliche Besonderheiten der Problematik bei der Verbeamtung von Lehrern werden hier allerdings nicht genannt. Vorschlag: Ein Abschnitt über die Vor-/Nachteile des Beamtentum im allgemeinen mit Unterpunkten zu eventuellen Sonderfällen--134.169.49.115 15:36, 13. Jan. 2011 (CET)

Es geht um den folgenden Abschnitt:

„Wenn ein Lehrer Beamter geworden ist, kann er sich auf seinen Lorbeeren ausruhen“.[10] So hatten (laut PISA-Datenbank 2001) 26 % der Lehrer in Deutschland in den letzten drei Monaten an einer Fortbildung teilgenommen. Der OECD-Durchschnitt lag bei 42 % der Lehrer, Deutschland lag somit auf Platz 26 von 27.

Dieser Artikel ist Theoriefindung und gehört nicht in ein Lexikon. Schlimmer noch, er suggeriert, dass viele deutsche Lehrer aufgrund des Beamtenstatus zu faul wären, an Fortbildungen teilzunehmen. Einseitiger geht es nicht mehr. Die Realität an den Schulen sieht so aus, dass von Lehrern gewünschte Fortbildungen nicht genehmigt werden, weil dadurch Unterricht ausfällt und viele Landesregierungen sich mit möglichst geringen Ausfallzahlen rühmen wollen. Der Arbeitgeber bietet nicht nur keine Anreize zu Fortbildungen, sondern er verhindert sie regelmäßig. Da ist es absolut nicht hinnehmbar, wenn ein Lexikon schreibt, dass deutsche Lehrer fauler seien als Lehrer in anderen Ländern und dass das an ihrem Beamtenstatus läge ImperatoM 16:30, 11. Feb. 2010 (CET)

Das stimmt so leider nicht, denn du kritisierst ein Zitat (als solches im Artikel deutlich gekennzeichnet) aus einer relevanten Untersuchung. Somit kann das auch keine Theoriefindung sein, da die Kritik eben dort geäußert wurde.
Aber ich vermute, dir geht es um die inhaltliche Aussage. Man kann sicher trefflich über die aussagekraft der Analyse streiten. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Wikipedia, sonder die Aufgabe ist es, die Fakten - unabhängig von der persönlichen Meinung - darzustellen. --Wangen 16:49, 11. Feb. 2010 (CET)
Eben, die Wikipedia soll Fakten darstellen. Aber hier wird das Zitat der Studie (gegen das ich einzeln nichts einzuwenden habe) mit der Fortbildungsquote (die zwar kritikwürdig ist, aber mit dem Beamtentum gar nichts zu tun hat) verknüpft. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Es ist beides berechtigte Kritik, aber einen Zusammenhang zwischen fehlenden Leistungsanreizen und der Fortbildungsquote herzustellen, ist falsch. Das steht so mit Sicherheit auch nicht in der Studie und suggeriert etwas falsches. Das Zitat endet nicht ohne Grund nach Satz 1. Die geringe Fortbildungsquote ist zwar ein Problem, aber mit dem Beamtenstatus hat sie nichts zu tun. ImperatoM 19:52, 11. Feb. 2010 (CET)

Neutralitätsbaustein in "Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte"

Ich halten den Baustein im Abschnitt "Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte" nicht für gerechtfertigt:

  1. Die Ergebnisse der Studie sind korrekt dargestellt, es handelt sich zudem um einen Abschnitt, der sich mit der Kritik befasst
  2. inhaltliche Bewertungen einer Studie sind nicht Aufgabe von WP. Die Kritik wurde geäußert, es ist keine Minderheitenmeinung ...

--Wangen 16:56, 11. Feb. 2010 (CET)

nachtrag: Ich beabsichtige, den Neutralitätsbaustein zu entfernen, sollte hier kein Widerspruch bestehen. --Wangen 18:37, 11. Feb. 2010 (CET)

So wie es aktuell verknüpft da steht, kann es nicht bleiben. ImperatoM 19:57, 11. Feb. 2010 (CET)

Warum nicht? Bezweifelst du, dass die Studie das ergeben hat? --Wangen 22:22, 11. Feb. 2010 (CET)
Allerdings könnte man den zweiten Abschnitt einfach löschen, da der Zusammenhang, zumindest wie er formuliert ist, nach Privatinterpretation aussieht. --Wangen 22:26, 11. Feb. 2010 (CET)

Damit wäre ich einverstanden, dann können wir den Baustein ebenfalls entfernen. ImperatoM 23:16, 11. Feb. 2010 (CET)

O.K., ich war anfangs der Meinung, du wolltest die Kritik ganz herausnehmen. In der jetzigen Form ist es aber besser. und: "Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle" :)) Danke und Grüße --Wangen 09:25, 12. Feb. 2010 (CET)

Beamter auf Probe

Der Satz "Wer zu diesem Zeitpunkt noch Beamter z. A. war, wurde automatisch angestellt." ist bezogen auf Bundesbeamte falsch. Die Gesetzesänderung gilt nur für Ernennungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die vorher zum Beamten z.A. ernannten Personen tragen weiterhin bis zum Ablauf der regulären Probezeit den Zusatz zur Anstellung (z.A.). --91.63.190.82 08:41, 24. Mär. 2010 (CET)

Falsch ist er insofern, dass im Gesetz der Wegfall des z.A. für schon vorhandene Beamte nicht vorgesehen ist. Für den Geschäftsbereich des BMVg kann ich als selbst "Betroffener" sagen, dass der Wegfall des z.A. durch Erlass vom 28.01.2009 für vor dem 12.02.2009 vorhandene Beamte auf Probe erlaubt wurde und die betroffenen Beamten daraufhin auch alle angestellt wurden. Wie die anderen Ministerien dies gehandhabt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. --JohnnyNo89 09:31, 14. Apr. 2010 (CEST)

Beamter auf Lebenszeit

Der Satz: "Hat der Beamte vor Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollendet, kann dieser Status in der Regel nicht verliehen werden." wurde offensichtlich hieraus entnommen: [6]. Meines Wissens nach gibt es jedoch keine Höchstaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, weder das Bundesbeamtengesetz noch die BLV enthalten eine solchen Vorschrift. Weiß jemand, ob evtl. in bestimmten Bundesländern andere Regeln gelten? --JohnnyNo89 09:47, 14. Apr. 2010 (CEST)

Hier siehst du eine entsprechende leider etwas ältere Übersicht. Also: deutliche Unterschiede in den Bundesländern, wurde m.W. auch mit der letzten Reform quasi "abgeschichtet" auf die Länder. --Wangen 17:49, 14. Apr. 2010 (CEST)

Pflichten der Beamten

Gleich der erste Satz bei Pflichten. Klingt jetzt so, als müssten sich "Normalbürger" nicht an Recht und Gesetz halten. --91.34.162.228 21:19, 26. Mai 2010 (CEST)

Etymologie

Woher kommt der Begriff etymologisch ?-- 92.196.57.2 14:51, 6. Mai 2010 (CEST)

Steht unter wikt:Beamter. --Florian Blaschke 13:52, 26. Sep. 2011 (CEST)

Ehrenbeamte

Bei den Ehrenbeamten steht nur "Wahlkonsul". Was ist mit den Schöffen bei Gericht? Und die meisten Ehrenbeamten stellen sicher die Feuerwehrleute, denn es ist ein öffentliches Ehrenamt, in das sie von der Gemeinde berufen werden. [Josef] (nicht signierter Beitrag von 84.57.76.200 (Diskussion) 00:50, 23. Jan. 2011 (CET))

Schöffen (ehrenamtliche Richter allgemein) stehen sind keine Ehrenbeamten, da sie Richter sind. Sie stehen aber auch in keinem Dienstverhältnis als Richter, da diese Vorschriften nach dem Deutschen Richtergesetz nur für Berufsrichter anwendbar sind. Sie sind ehrenamtliche Richter. Freiwillige Feuerwehrmänner sind in der Regel keine Ehrenbeamten. In Baden-Württemberg sind sie nicht einmal als Feuerwehrkommandanten Ehrenbeamte (nur Stellvertreter des Kreisbrandmeisters und bis vor einigen Jahren die Kreisbrandmeister sind Ehrenbeamte). Das Verhältnis als Ehrenbeamter ist sehr selten.--HolgerB 15:49, 14. Okt. 2011 (CEST)
Ich habe einen Hinweis auf das Beamtenstatusgesetz eingefügt. Dort regelt der § 5 das Ehrenbeamtenverhältnis. Harry8 16:16, 14. Okt. 2011 (CEST)

Geschichte des Beamtentums

Mittelalter [Bearbeiten] ... Friedrich II. verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung und geregelter Altersversorgung (Abschaffung des 'Panisbriefs' als Almosen), einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren.

Wahrscheinlich war es so, daß der stauffische Friedrich II. im 13. Jahrhundert den Panisbrief geschaffen hat und der (im folgenden Abschnitt angeführte) preussische Friedrich II. ihn im 19. Jahrhundert wieder abgeschafft hat - oder? (nicht signierter Beitrag von 87.170.225.144 (Diskussion) 14:07, 2. Aug. 2010 (CEST))

In dem Arikel fehlt jede Erläuterung, wie es historisch zur Schaffung des Beamtenstatus kam. Wo, wann, warum ?

Meines Wissens kam man in Preußen im 18. Jahrhundert auf den Trichter, dass Angehörige der öffentlichen Verwaltung auf ähnliche Weise an den Staat gebunden sein sollten wie Soldaten (Amtseid, kein Streikrecht, im Gegenzug Versorgungsansprüche). Nicht umsonst führen Polizisten in der Schweiz noch heute militärisch-zivile Doppeldienstgrade ("Kommissar-Oberleutnant"). Aber dazu kann jemand anders sicher mehr schreiben. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 23:44, 27. Feb. 2011 (CET))

Das Beamtentum war im 18./19. Jhd. war im heutigen Deutschland und in Frankreich sogar ein eigener Stand neben Adel, Militär, Handwerker- und Bauernschaft. --93.133.222.142 14:09, 15. Dez. 2011 (CET)

Krankheitskosten

Nicht korrekt ist, dass Beamte die Krankheitskosten die über die Beihilfeleistung hinausgehen, freiwillig gesetzlich versichern können. Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversicherter Beamter. Dies bietrifft nicht die Restkosten, sondern als freiwillig gesetzlich Versicherter habe ich keinen Anspruch auf Beihilfe. Ich zahle den geminderten gesetzlichen Beitrag (da kein Krankengeldanspruch) inklusive des Arbeitgerberanteils. -- 141.91.129.7 15:19, 12. Dez. 2011 (CET)

Bist du sicher, dass du Beamter bist? Oder bist du Angestellter wie ein „Bankbeamter“? -- Tasma3197 17:08, 12. Dez. 2011 (CET)
Ja, es gibt Beamte, die gesetzlich versichert sind. Das wissen nur nicht viele in der Bevölkerung. Harry8 20:11, 12. Dez. 2011 (CET)
@Tasma3197: Was ist das denn für eine Frage? Ich bin Beamter auf Lebenszeit bei der Landesregierung SH. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, weil dies langfristig kostengünstiger ist (Frau und 2 Kinder, eines chronisch krank). Damit sind aber nicht irgendwelche Restkosten versichert. Ich habe wie gesagt durch die freiwillige GKV keinen Anspruch auf Beihilfe und bin "normaler" Kassenpatient (bis auf Krankengeld halt). -- 141.91.129.5 15:56, 13. Dez. 2011 (CET)

Es geht wohl um:

Für die restlichen Kosten müssen Beamte z. B. durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst vorsorgen. Kinder von Beamten erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, ebenso der nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner, wenn dessen Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, erhalten in vielen Bundesländern keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen.

Nach meiner Kenntnis (bezieht sich auf Baden-Württemberg) stimmt das so nicht (wie oben bereits erwähnt. Ich mache mal folgenden Vorschlag:

Für die restlichen Kosten müssen Beamte durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung Mir sind keine Alternativen dazu bekannt, seit einigen Jahren muss man sich m.E. versichern, früher konnte man das Risiko auch selbst tragen selbst vorsorgen. Alternativ dazu können Beamte freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, erhalten in vielen Bundesländern dann aber keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen. Kinder von Beamten und nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Dies mal als Vorschlag. --Wangen 08:32, 14. Dez. 2011 (CET)

Genau darum ging es mir. Den Vorschlag finde ich prima. -- 141.91.129.4 16:06, 14. Dez. 2011 (CET)

O.K., hab das dann mal so umgesetzt --Wangen 13:25, 15. Dez. 2011 (CET)
Ich glaube, ich habe 141.91.129.5 jetzt verstanden. Bei mir ist nämlich was Ähnliches. Meine Gattin hätte an sich Anspruch auf 70 % Beihilfe, spielte sie die Hausfrau. Da sie aber bei meiner Verbeamtung selber arbeitete, war sie demzufolge auch gesetzlich versichert und hatte deswegen keinen Anspruch auf Beihilfe. Nunmehr über 50 alt, arbeitslos und ohne Chance auf eine Stelle nimmt sie keine PKV mehr an (und wenn, wären die 30 % fast genauso teuer wie die GKV und ab der Rente teurer). Heißt wir dürfen jetzt den vollen Beitrag (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil) der GKV aus versteuertem Einkommen abdrücken, während die Frau Zwangshausfrau ist.
Ähnlich verhält es sich bei Kindern. Zwar steigt der Beihilfeanteil für Kinder von mal zu mal an, ein Rest verbleibt jedoch, der durch eine private Zusatzversicherung abzudecken ist. Hat der Beamte Frau und zwei Kinder konservativ zu Hause, übersteigen die Beiträge rasch den, der für eine Familienversicherung in der GKV zu zahlen ist - und die finanziellen Möglichkeiten eines mittleren Beamten nebenbei auch. Da der Beamte selbst ja bis zu 6 Monate im Krankheitsfall weiter besoldet wird, braucht die GKV das Risiko des Krankengeldes nicht zu versichern. Das rechtfertigt einen - kleinen - Beitragabschlag. Die jeweilige Institution spart in diesen Fällen die Beihilfe. Ist doch nett, oder? -- Tasma3197 13:56, 15. Dez. 2011 (CET)

Beamter - Professor

Sind eigentlich alle Professoren Beamte? Auch jene an privaten Hochschulen? --79.221.196.114 21:07, 14. Feb. 2012 (CET)

--- Nein, mitnichten. Im übrigen können nur Institutionen, die die Dienstherrnfähigkeit besitzen, Beamte ernennen. Dazu gehören private Hochschulen nicht. Außerdem sind Beamte auch im öffentlichen Dienst insgesamt die Minderheit. Die meisten Beschäftigten dort sind Arbeitnehmer/innen. HDeinert2002 14:37, 15. Feb. 2012 (CET)

Ein herrliches "Amtswort", dieses "mitnichten"! ;-) ...und Dankeschön für die Antwort! --79.221.196.114

Tarifbeschäftigte

Im Öffentlichen Dienst wird nicht mehr nach Angestellten und Arbeitern unterschieden. Es sind jetzt Tarifbeschäftigte. MfG Harry8 11:07, 28. Dez. 2012 (CET)

Ich habe den Vorsatz Tarif- entfernt. Er wurde wohl nur in der Angfangszeit der neuen Tarifverträge (TVöD und TV-L) häufiger benutzt. MfG Harry8 11:12, 28. Dez. 2012 (CET)

ArbG Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 5 Absatz 1

... Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten [...] (nicht signierter Beitrag von 88.74.207.214 (Diskussion) 17:49, 18. Mär. 2014 (CET))

Kritikabschnitt allgemein

Moin! Dass es hier nur einen Abschnitt "Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte" gibt, halte ich angesichts der deutlich weiter fassenden öffentlichen, fachlichen und journalistischen Kritik am deutschen Beamtentum doch für ziemlich verfehlt. Da sollte auf jeden Fall ein Ausbau stattfinden, der auch kritische Stimmen abseits der Lehrerverbeamtung beleuchtet. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 11:54, 24. Mär. 2014 (CET)

Entwicklung der Kosten für Beamte und Ruheständler am Beispiel von Schleswig-Holstein

Dieser Abschnitt ist in der jetzigen Form tendenziös. Scheinbar gibt er eine erhebliche Kostenexplosion wieder, ohne sich dazu zu äußern wieviele Bezügeempfänger/Versorgungsempfänger es überhaupt gibt! Die Zahlen sehen u.U. ganz anders aus wenn berücksichtigt wird wieviele Versorgungsempfänger in den einzelnen Jahren zu berücksichtigen sind. --Redonebird (Diskussion) 07:32, 1. Apr. 2014 (CEST)

Der Abschnitt stellt erstmal Zahlen dar, die an sich neutral sind.
Die Frage, wie viele Bezügeempfänger/Versorgungsempfänger die Basis für diese Kosten bilden, ist insofern nicht relevant, da die genannte Beträge vom Bundelans zu tragen sind - unabhängig von der Zahl der Bezügeempfänger/Versorgungsempfänger.

Im Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein formuliert das Finanzministerium so:

Der gravierende Anstieg erfolgte ab 1997 in Folge der Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst in den 1970er Jahren. --Blaupferd (Diskussion) 23:35, 1. Apr. 2014 (CEST)

OECD-Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte

Zitat im Artikel: Wenn ein Lehrer Beamter geworden ist, kann er sich auf seinen Lorbeeren ausruhen.

Auch wenn das von der OECD kommt, ist das diskreditierend und grober Unfug. Es gibt keinen Beruf, auch nicht im Lehrerbereich, bei dem man sich auf seinen Lorbeeren ausruhen kann. Derzeit sind die Lehrkräfte u. a. mit der Umsetzung der Inklusion beschäftigt. (Dies soll nur als Beispiel dienen.) Eine Lehrkraft, die sich verweigert, wird disziplinarrechtlich verfolgt. Da gibt es nichts mit "Ausruhen". MfG Harry8 22:14, 16. Apr. 2014 (CEST)

Interessanter Hinweis, ich werde mal genauer: Es geht um zwei Textabschnitte im Abschnitt Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte. Im Auszug:
Ein Bericht der OECD-Direktion Bildungswesen stellte fest: „Die gegenwärtigen Merkmale des Beamtenstatus, ... keine Anreize, ihre Kompetenzen ständig auf den Prüfstand zu stellen und ihre Lehrpraxis zu verbessern.“
Das etwaige Fehlen ... „Wenn ein Lehrer Beamter geworden ist, kann er sich auf seinen Lorbeeren ausruhen“.[13]
[13] Anwerbung, berufliche Entwicklung und Verbleib von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern, Länderbericht Deutschland, OECD – Abteilung für Bildungs- und Ausbildungspolitik, 09/2004.
Warum ich das so ausführlich bringe? Weil ich es für Fälschung durch Beleg halte:
  1. Bei der OECD findet sich ein PDF zum Thema "Anwerbung, berufliche Entwicklung und Verbleib von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern" vom 1. September 2003(!) Das ist ein "Bericht an die OECD als Teil des Nationalen Hintergrundberichtes (CBR)" des Landes Brandenburgs.
  2. Dann gibt es noch OECD empfiehlt Neuorientierung der Lehrerpolitik in Deutschland vom 22. September 2004
Wo steht da was zu den Behauptungen im Artikel über "Beamtenstatus ... keine Anreize" oder "Lorbeeren ausruhen"? Eben, nirgends und im Artikel gleich auch nicht mehr. --grixlkraxl (Diskussion) 01:12, 18. Apr. 2014 (CEST)

Lehrkräfte als Beamte

Im Artikel (wie auch unter Lehrer) fehlt was zur Entwicklung der Staats-/Beamtenquote im öffentlichen Regelschuldienst (also bis Abitur). Ich habe vor einiger Zeit gehört, daß da schon seit den 90ern drastisch reduziert wurde und wird (sprich, weit unter 50%), aber der Artikel hier läßt sich nur über Nachfolgeunternehmen der Bundespost und den juristischen Sektor aus. Der Artikel Lehrer wiederum scheint sich primär mit Beamten im Hochschulbereich zu befassen. --80.187.113.170 16:23, 15. Jul. 2015 (CEST)

Es gibt einzelne Länder, die ihre neu eingestellten Lehrkräfte nicht mehr verbeamten. So weit ich weiß, sind das Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
In Nordrhein-Westfalen lag die Verbeamtungsgrenze jahrelang bei einem Alter von 35 Jahren. Diese wurde vor einiger Zeit auf 40 Jahre erhöht. Somit konnten in Nordrhein-Westfalen alle Lehrkräfte, die über diesen Altersgrenzen lagen, nicht verbeamtet werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es etliche Lehrkräfte mit zeitlich befristeten Verträgen für Krankheitsfälle, Elternzeiten, ... Auch diese wurden nicht verbeamtet.
Die Prozentzahl der verbeamteten Lehrkräfte liegt in Nordrhein-Westfalen dennoch deutlich über 50 % (wohl mehr als 75 %), in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen allerdings nicht. MfG Harry8 16:37, 15. Jul. 2015 (CEST)
Tja, und das müßte nun halt alles mit Belegen in den Artikel. --80.187.113.170 16:46, 15. Jul. 2015 (CEST)

Laufbahngruppen

Die Laufbahngruppen in der Tabelle sind nicht zutreffend. Das war die frühere Einteilung. Etliche Länder haben nur noch zwei Laufbahnen oder gar nur eine. MfG Harry8 12:57, 21. Dez. 2016 (CET)

Hallo, besten Dank. Das ist vollkommend zutreffen. Ich habe versucht, diese Problemlage im Artikel etwas klarer zu formulieren. Als Referenzkategorien sind die traditionellen Laufbahngruppen wie angegeben (sie existieren beim Bund und in einigen Ländern) dennoch hilfreich und m.E. sinnvoll. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:57, 24. Dez. 2016 (CET)

Ausbildung "höherer Dienst" fehlt

Es gibt u.a. in der Verwaltung auch einen Vorbereitungsdienst für den Höheren Dienst (vgl. Deutsche Hochschule der Polizei). Müsste noch nachgetragen werden. Wo st 01 (Sprich mit mir) 14:32, 13. Jul. 2017 (CEST)

Feuerwehr und Post

Warum sind hier eigentlich nicht, die Feuerwehr oder auch Postbeamte mit aufgeführt, die Post ist zwar kein reiner Staatsbetrieb mehr aber die Beamten, da für das Erste unkündbar, sind dennoch in etwaigen Abteilungen. Gruß Banjo (nicht signierter Beitrag von 176.94.48.75 (Diskussion) 00:36, 27. Jan. 2018 (CET))

Interparesedikt.

Anders als bei Heer oder Kirche sind Beamte wie Bürger einander ad totaliter gleichgestellt, eine Hierarchie darf niemals eintreten, andernfalls gilt die demokratische Grundordnung als beendet, um sie dann in korrekter Weise wie installieren zu können.

Beamte sind zu keinem Zeitpunkt Weisungsnehmer, sie handeln verantwortlich und sind niemandem Rechenschaft schuldig, kein höherer Beamter, kann die Dienstanweisungen eines niederen Beamten nicht ausser Kraft setzen, es bedarf des Amtsweges der Anfichtung. Einer Entscheidung kann nur Abhilfe geschaffen werden, sie kann sehend abgewendet werden, aber die Entscheidung ist bestehend als solche. Bis der entscheidende Beamte sie zurücknimmt abändert, oder durch eine Prüfung als Beamter korrigiert wird.

Beamte sind gegenüber jeder Behörde mit Mitarbeitern weisungsbefugt. Eine Kompetenzüberschreitung kann dabei gegeben sein, dennoch muss eine Behörde zunächst die Anweisung ausführen.

Unterstellung einer Hierarchie ist unmittelbar als Versuch anzusehen NS Zeiten nach katholischem Vorbild wieder zu erwecken.

Vermutlich ein Autor der Burschenschaften. oder einer der von diesen angeleitet wurde.

Selbst beim Heerwesen, wird der Hierarchie nur in den Sonderfällen genüge getan, bei Waffenausgabe, Ausbildung, Schiessübungen und Wachdienst. in weiten Teilen ist zivile Auftragsnahme die sinnvollste Form der Erledigung. Wo kommt man hin, wenn denken abgeschafft wird.

Erfahrene Beamte geniessen eine Vorzugstellung als Berater, nicht aber als Weisungsgeber. Höhere Beamte sind subsidiär beschränkt und dürfen sollen keine direkten Anweisungen erteilen, sie sind Kontrollorgan, die nur im Äussersten intervenieren. (nicht signierter Beitrag von 217.255.132.154 (Diskussion) 06:41, 12. Mai 2019 (CEST))

Wandel des deutschen Beamtenwesens, Beamte vs. Angestellte

" Ob die Einstellung von Arbeitnehmern anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist sehr umstritten. Studien sind in dieser Frage zu überaus widersprüchlichen Ergebnissen gekommen." Auch auf der Diskussionsseite des Artikels Öffentlicher Dienst wurde diese Frage kontroverse diskutiert. Als objektive Studien sollten Gutachten des BRH bzw. eines LRH zu sehen sein. Allerdings wurden diese Gutachten noch zur Zeit des BAT und der VBL als Gesamtversorgungsmodell erstellt. Außerdem wurde damals ein Zinssatz von 6% für die Abzinsung der Pensionsansprüche zugrunde gelegt. Alles Prämissen, die die damals getroffenen Aussagen beeinflussen könnten/sollten.--Karl 3 (Diskussion) 11:16, 13. Aug. 2019 (CEST)

Entwicklung der Kosten am Beispiel von Schleswig-Holstein

"Für Angestellte und aktive Beamte, Richter etc. gilt: Die Bezüge aktiver Beamten stiegen von 2008 bis 2014 um 5%, die Entgelte von Angestellten um 9%. Gleichzeitig stiegen die Beihilfen aktiver Beamter um 20%. Für pensionierte Beamte, Richter etc. gilt: Im gleichen Zeitraum stiegen die Versorgungsbezüge pensionierter Beamter um fast 30%. Jedoch stiegen die Beihilfen für Versorgungsempfänger um fast 50%."

Ohne das dazugehörige Mengengerüst (Anzahl der Vollkräfte) ist die vorgenannte Aussage wenig hilfreich bzw. irreführend. Insgesamt halte ich das gesamte Zahlenwerk dieses Abschnitts für wenig aussagekräftig. Löschen?--Karl 3 (Diskussion) 11:44, 13. Aug. 2019 (CEST)

Besoldung

" Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für den einfachen Dienst sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 Prozent über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als amtsangemessen zu beurteilen." Bitte Quelle (Az, Datum) nachtragen, ggf verlinken. Derzeit ist die Aussage unbelegt! --Karl 3 (Diskussion) 11:06, 10. Okt. 2020 (CEST)

Erledigt.--Asperatus (Diskussion) 22:32, 11. Okt. 2020 (CEST)

Danke!--Karl 3 (Diskussion) 12:43, 12. Okt. 2020 (CEST)

Es herrscht - zur Freude der Privaten Krankenversicherung - oft noch der Glaube vor,

Beamte sollten bzw. müssten sich privat versichern. Das ist zumindest generell nicht richtig und wird rasch immer unrichtiger:

https://www.presseportal.de/pm/106701/4254971

In Hamburg haben sich bereits 2.400 Beamte für die freiwillige gesetzliche und gegen die private Krankenversicherung entschieden.

Glaubwürdig, da für PKV argumentierend: https://www.test-private-krankenversicherung.net/wahlfreiheit-beamte-zuschuss-gkv-489

Die dortige Behauptung, man falle bei Bundeslandwechsel in ein Loch, halte ich für falsch: Mit Sicherheit bieten die GKV die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, ich glaub, die ist sogar gesetzlich zwingend im SGB V vorgesehen ("Risikowegfall"). Auch die Argumentation die GKV sei teurer, halte ich für fraglich: Zumindest für den Beamten selbst ist sie günstiger.

Schon bisher ist fraglich, ob sich die PKV für Beamten lohnt:

1. Man kann die Hälfte der ansonsten an die PKV zu zahlenden Beiträge selbst für sich als Sicherheit ansparen.

2. Im Notfall: Es gilt das Alimentationsprinzip, d.h. der Staat DARF einen Beamten nicht "hängen lassen".

3. Man ist kreditwürdig als Lebenszeitbeamter, bekommt auch kurzfristig einen Bankkredit. Rechnet man die eingesparten Beiträge gegen, so ergibt sich für weit überwiegende Mehrheit ein finanzieller Gewinn, insbesondere bei den geringen Kreditzinsen derzeit.

Deshalb sollte man nun einfügen in den Artikel:

"Immer mehr Bundesländer gehen dazu über, wie normale Arbeitgeber, ihren Beamten den Arbeitgeberanteil zur Krankeversicherung zu erstatten. Damit wird eine anerkannte Krankversicherungsmöglichkeit für den Beamten kostengünstiger und es entfällt für den Beamten der oft beklagte erhebliche Eigenverwaltungsaufwand Belegprüfung, Belegeinreichung, Erstattungsprüfung, Vorabbezahlung etc., der gerade in Krisensituationen belastend wirkt."

Herbert Prahm (nicht signierter Beitrag von 92.116.130.222 (Diskussion) 09:13, 26. Okt. 2020 (CET))

Gewerberechtlicher Beamtenbegriff

Die §§ 133a bis 133d GewO wurden gestrichen. Dieser Beamtenbegriff sollte dennoch erläutert werden. Wer weiß denn sowas? Meines Wissens hatten diese Beamten vornehmlich Verwaltungsaufgaben.--Fibe101 (Diskussion) 17:41, 14. Mär. 2021 (CET)

Bitte einen Link zur ursprünglichen Fassung der genannten Paragrahen angeben.--Asperatus (Diskussion) 23:01, 14. Mär. 2021 (CET)

Vor- und Nachteile des Beamtenstatuses

Ich habe den Abschnitt "Vor- und Nachteile des Beamtenstatuses", der von Mikra1 geschrieben wurde, wegen schwerer Mängel wieder heraus genommen. Die Darstellung der Vor- und Nachteile scheinen der persönlichen Meinung des Autors zu entsprechen. Sie verletzen den neutralen Standpunkt. Viele dort aufgeführten Fakten ließen sich ohne die Wertung eines Vor- und Nachteils im übrigen Artikeltext unterbringen, sind jedoch überwiegend dort schon erwähnt und somit redundant. Dem gesamten Abschnitt fehlt es an Einzelnachweisen, von minimalen Verweisen auf Gesetze einmal abgesehen. Einige der dargestellten Sachverhalte sind schlicht falsch oder stark verkürzt. Eine Systematik ist nicht zu erkennen. Vor- und Nachteile sind durcheinander gewürfelt und nicht klar benannt, für wen diese gelten sollen. Daher kann der Abschnitt keinesfalls stehen bleiben. Bitte erst einen Konsens herbeiführen und nicht einfach wieder einfügen.--Asperatus (Diskussion) 22:43, 10. Apr. 2021 (CEST)

@Asperatus: Ich bitte um Benennung der schlicht falschen Sachverhalte. mfg Mikra1 (Diskussion) 11:19, 11. Apr. 2021 (CEST)
Zum Beispiel, dass Beamte keine Leistungen erwarten können, wenn sie gekündigt werden. Beamte können nicht gekündigt werden. Ein weiteres Beispiel ist die "nur" Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Möglichkeit des Altersgeldes wird nicht erwähnt.--Asperatus (Diskussion) 12:31, 11. Apr. 2021 (CEST)
@Asperatus: Natürlich können Beamte gekündigt/"entfernt" werden, siehe z.B. § 10 Bundesdisziplinargesetz - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - und sie können selbstverständlich auch selbst kündigen. Auch nach der Anstellungsprüfung sind sie, auch bei Bestehen, automatisch gekündigt.
Die "nur" Nachversicherung ist die Regel. Altersgeld gibt es nur in 5 Ländern, 2 Stadtstaaten und dem Bund und nur bei eigener Kündigung oder (eher unwahrscheinlicher) Ruhestandsversetzung vor Erreichen der Altersgrenze. Aber man kann es natürlich ergänzen.
Sonstige inhaltliche Probleme? Mikra1 (Diskussion) 19:35, 11. Apr. 2021 (CEST)
Vielleicht solltest du den Artikel, den du umfangreich ergänzen willst, erstmal lesen. Ich zitiere: "Beamte können nicht kündigen und Beamten kann nicht gekündigt werden, da kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Eine Entlassung kann jedoch jederzeit beantragt werden." Sie können auch aus dem Dienstverhältnis entfernt oder entlassen, aber nicht gekündigt werden. Das Institut der Anstellung im Beamtenrecht gibt es grundsätzlich nicht mehr. Da es das Altersgeld in 7 Ländern und dem Bund gibt, kann man nicht von einer Ausnahme sprechen und selbst dann hätte man sie erwähnen müssen. Falls dir inhaltlich in dem Artikel noch etwas fehlt, sollte es in die entsprechenden Abschnitte eingefügt werden. Da eine Abwägung von Vor- und Nachteilen naturgemäß subjektiv ist, gehört dies nicht in Wikipedia. Es gäbe noch viele inhaltliche Punkte, aber das würde jetzt zu weit führen.--Asperatus (Diskussion) 10:36, 12. Apr. 2021 (CEST)