Diskussion:Beistand (Recht)

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Hallo,

ich habe die bisher auf den Benutzer-Diskussionsseiten von Badenserbub und Referendarius sowie der Diskussionsseite von Rentenberater stehenden Diskussionsbeiträge hier (chronologisch) zusammengefasst.

Bisherige Diskussion

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Schau dir doch nochmal die von dir erstellte Seite Rentenberater an, die ist zur Zeit in der QS --Badenserbub 19:20, 17. Jun 2006 (CEST)

Bei der bearbeiteten Originalversion ist keine eigenständige Leistung zu erkennen, die auf gründlicher Recherche basierz, sondern eine unangebrachte Abwehrhaltung gegen die berechtigte Vresicherteninteressen. Schlampig das! --Referendarius 13:07, 20. Jun 2006 (CEST)

Hallo Referendarius, sorry dass ich die Nachricht erst auf die Falsche Seite geschrieben habe. Ich habe deine Bemerkung auf der Diskussionsseite von Rentenberater gelesen. da ich an der Überarbeitung beteiligt war habe ich mich doch etwas/ziemlich über den doch schroffen Tonfall gewundert, deswegen (hoffentlich nicht zu schroff) ein paar Anmerklungen: Die Wikipedia lebt vom Mitmachen, jeder der einen Artikel sieht kann/soll helfen ihn zu verbessern. Das gilt auch bei so "Kleinigkeiten" wie Rechtschreibung, Gliederung und Layout. Es gibt keine "Mindestfindungshöhe" wie im Patentrecht. Jede Verbesserung ist wilkommen. Schau dir doch mal die QS-Seiten an. Dort findest du eine Beschriebung, was die QS ist und erreichen will. Mein Beitrag zur QS war die überarbeitung des Artikels. Bei so umfassenden Änderungen wie von dir teilweise durchgeführt ist das Häkchen "Nur Kleinigkeiten wurden verändert" nicht angebracht. Benutze den Vorschau-Button, du ersparst es dir und der Datenbank mehrere Artikelversionen zu speichern. Es ist unüblich Artikel zu signieren (das soll bei Diskussionsseiten gemacht werden) und die "Löschkandidatenseiten" sollte man nur benutzen, wenn man sicher weiss, was gemacht wird. Die Neutralität ist in der Wikipedia einer der wichtigsten Grundsätze. Deswegen muss man bei positiven Formulierungen sehr vorsichtig sein, und in einem einen Berufsstand beschreibenden Artikel richt sowas gleich nach Werbung Antworte mir einfach hier auf dieser Seite, ich habe sie auf meienr Beobachtungsliste. --Badenserbub 16:23, 20. Jun 2006 (CEST)

Servus Badenserbub, ich nehme die Kritik natürlich insoweit auf, als dass die Quellenangabe auch für in elekronisches Lexikon unvezichtbar ist. So habe ich es einst an der Uni gelernt. Im Übrigen sehe ich kein Problem darin, kleine Rechtschreib- und redaktionelle Fehler sukzessive korrigieren zu können. --Referendarius 20:13, 23. Jun 2006 (CEST)

Hallo, es freut mich, dass du mitarbeiten willst. Arbeiten an der Wikipedia macht Spaß! Leider gehört wie immer wenn wiele Menschen zusammen sind auch ein paar Spielregeln dazu. Das sind nicht allzuviele, aber die sollte man beachten, und vermutlich wichtigste ist die die Wikiquette. Auf eine andere möchte ich dich auch noch hinweisen, weil es mir bei dir aufgefallen ist: Vorschaufunktion Hallo, mir ist aufgefallen, dass du mehrere kleine Bearbeitungen am gleichen Artikel kurz hintereinander vorgenommen hast. Es wäre schön, wenn du in Zukunft die Vorschaufunktion benutzen würdest (siehe Bild), da jede Änderung einzeln in der Datenbank gespeichert wird. So bleibt die Versionsgeschichte für die Artikel übersichtlich und die Server werden entlastet. Vielen Dank. --Badenserbub 18:47, 24. Jun 2006 (CEST)

Dein juristisches und Interesse und auch dDeine hohe Publikationsfrequenz bei Wikipedia ist prinzipiell zu begrüßen, und ich kann von mir z.B. nicht behaupten, besonders viel vom Einkommenssteuerrecht behalten zu haben. In juristischen Detailfragen, die nur ein ausgebildeter Jurist beherrscht, sollte man jedoch etwas Vorsicht bei der Korrektur walten lassen.

Der § 157 ZPO ist von ausschlaggebender Bedeutung v.a. im Sozialgerichtsverfahren, denn § 73 SGG nimmt ganz explizit auf ihn Bezug, da v.a. Gewerkschaften, Verbandsvertreter und Prozessagenten daraus ihre Legitimaion zum Mündlichen Verhandeln ableiten. Nimm doch bitte meinen ursprünglichen Textbeitrag wieder in den (aktualisierten) Beitrag auf, sonst werde ich dies erledigen, natürlich in dem gewohnten hohen Wikpedia-Niveau. Ich freue mich im Übrigen auf weiterhin interessante Beiträge von Dir und kann gut gemeinte Kritik sehr gut ab, v.a.soweit sie substantiiert und fachlich relevant ist. MfG--Referendarius 10:31, 30. Jun 2006 (CEST)




Hallo, ich habe folgenden Abschnitt rausgenommen:

Als Rechtsbeistand kommt ansonsten gem. § 157 Zivilprozessordnung  praktisch nur
noch derjenige in Frage, dem das zuständige Gericht die Geeignetheit zum mündlichen
Verhandeln separat zugesprochen hat und diese auch in der Verhandlung nachweisen kann.
Es dürften sich dabei praktisch ausschließlich um die in sozialrechtlichen Angelegenheiten
auftretenden o.g. Rentenberater handeln, die zumeist gleichzeitig als Prozessagent
von der Sozialgerichtsbarkeit zugelassen sind.

Die Rechtsbeistände sind doch die im Artikel aufgeführten Personengruppen. Weiseo kommt jetzt auf einmal der § 157 ZPO ins Spiel? Irgendwie fehlt mir da die verknüpfung, zumal die ZPO im Sozialgerichtsprozess je sowiso nicht (direkt) anwendbar ist. --Badenserbub 15:50, 29. Jun 2006 (CEST)

Hallo Badenserbub, ich bin einigermaßen erstaunt darüber, daß Du mir meinen Artikel zum Rechtsbeistandsbegriff, in den ich doch auch ein Stündchen Arbeit investiert habe, wieder vollkommen zerpflückt hast. Ich wollte eigentlich ob der dürftigen juristischen Recherche einen Löschantrag stellen. Warum outest Du dich nicht, inwieweit Du juristischer Kollege bist oder nicht. Schade!--Referendarius 21:50, 29. Jun 2006 (CEST)

Hallo Referendarius, ich habe einen Absatz aus dem Artikel Rechtsbeistand entfernt und auf die Diskussionsseite des Artikels übertragen. Dort habe ich auch begründet, warum ich das gemacht habe. Bitte schreibe deine Beiträge auf meiner Diskussionsseite nicht unter andere Überschriften sondern lege eine eigene entsprechende Überschrift an. Zur Juristischen Qualifikation, ich bin Dipl.-Finanzwirt(FH). Die von mir gemachten Änderungen basieren aber auf teilweise innerhalb der Artikel bestehenden Inkonsistenzen bzw. auf einer Verletzung des NPOV. --Badenserbub 08:23, 30. Jun 2006 (CEST)

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Auf gehts. M. E. ist der Artikel so OK, wenn auch - wie alle unsere Artikel - verbesserungsfähig. § 157 ZPO spielt hier allenfalls eine Nebenrolle. --Bubo 20:51, 30. Jun 2006 (CEST)

Überschrift

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Ich habe mir erlaubt, den Beitrag von Badenserbub ohne eine den normalen Nutzer überfordernde juristische Detailversessenheit um mimimal zu überarbeiten. Ich empfehle dem geneigten Fachpublikum einen Blick in einen der großen ZPO-Kommentare zu § 157. Gruß, Referendarius--Referendarius 13:40, 8. Jul 2006 (CEST)