Diskussion:Beleidigung (Deutschland)/Archiv

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Psychologie Abschnitt fachlich falsch

Im Psychologie Abschnitt wird Schuldumkehr betrieben und so getan als hätte das Opfer großen Einfluss auf die Wirkung einer Beleidigung im Gegensatz zu physischer Gewalt. Das ist fachlich falsch! Bei verbaler Gewalt kann schnell ein Machtgefälle vorliegen gegen das ein Einzelner nicht mehr ankommt. Imbusch schreibt dazu im Handbuch der Gewaltforschung(2002), S.38. "Psychische Gewalt [zu der Beleidigung zählt] kann bedeutent inhumaner sein als physische Gewalt". Selbstverteidigung auch mit rhetorischen Mittel kann hier wie bei physischer Gewalt nur das letzte Mittel gegen einen aggressiven Angriff sein. (nicht signierter Beitrag von Eizieizz (Diskussion | Beiträge) 14:08, 8. Nov. 2012 (CET))

Umgang mit Beleidigungen

Seit wann gibt Wikipedia Lebensberatung? Bzw. schlechte Lebensberatung: "Zudem hilft es den Sachverhalt anzusprechen „Während ich höre, dass du das sagst, mache ich mich wütend“" Dieser Ratschlag hilft möglicherweise bei einem Gespräch zwischen Psychologen oder Clowns. --81.200.198.20 12:28, 12. Dez. 2012 (CET)

Quellen auch für juristische Beispiele insbesondere Bsp. 1

Gerade bei juristischen Themen und insbesondere wenn Gerichtsurteile schon vorhanden sind müssen auch Beispiele mit Quellen versehen werden, so wie der Wikipedia Grundsatz es vorsieht - eigentlich muss jede nicht selbstverständliche Aussage verlinkt sein. Denn gerade bei solch kontextabhängigen Straftaten wie Beleidigungen könnten frei erfundene oder ungenau formulierte Beispiele Fehler enthalten und sollten dem Leser Fragen aufkommen, kann er sich nicht zumindest auf die juristische - man kann ja z.B. auch auf juristische Texte mit Gesetzesinterpretationen u.ä. statt Urteile verweisen - Begründung verlassen, dass es schon richtig sei. So verstehe ich "Beispiel 1" zwar doch ist in der vorherigen Erklärung zu lesen, dass eine Beleidigung vom Opfer so auch als solche aufgefasst werden muss. Damit aber ein Pilot selbst in einem eindeutigen Kontext der Ruf Busfahrer als Beleidigung ansieht, muss er diesen Beruf bzw. Titel als weniger ehrenwert ansehen. Diese Meinung wird jedoch so wie ich es verstehe wegen der Gleichheit und fehlenden Beamtenstatus vom Gesetz nicht mehr erfasst, sofern die alleinige Absicht zu Beleidigen nicht schon zur Verurteilung führt. Ich habe keine juristische Ausbildung und es könnte auch sein, dass ich auch so etwas übersehen habe, doch der Punkt ist, dass für mich dieses Beispiel mit unbekannten Ursprung nutzlos ist. (nicht signierter Beitrag von 177.43.243.107 (Diskussion) 03:28, 17. Mär. 2013 (CET))

Diskriminierungfreies Beleidigen

[1], taz, 26. November 2014. --87.153.112.87 14:10, 21. Sep. 2015 (CEST)

Anekdotenhaftes Kolumnengeschreibsel, am Thema weit vorbei ("Schwein", "Flasche" etc. sind definitiv als Beleidigung geeignet, auch wenn es der Autor nicht wahrhaben will) und auch sonst mit geringem Mehrwert für den Artikel. --OnlyMe (Diskussion) 19:54, 21. Sep. 2015 (CEST)

§103

Im Artikel wir der Eindruck erweckt, der Beleidigte müsse sich in jedem Fall im Inland aufhalten, der Gesetzestext

"Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,..."

legt aber nahe, dass das nicht für Staatsoberhäupter gilt. Bitte klären. Gruß, Piankerl --2001:14BA:1EF:6C00:223:12FF:FE56:9043 02:32, 12. Apr. 2016 (CEST)

Missverständliche Formulierung

Im Abschnitt "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" heißt es: "Voraussetzung der Strafverfolgung ist gem. § 104a StGB, dass die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält, die Rechtsvorschrift dort auf Gegenseitigkeit trifft, die ausländische Regierung bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag stellt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt" Soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die ausländische Regierung der BundesregierungBenutzer Schmitty eine Ermächtigung erteilt, so müsste die Formulierung eigentlich "..und der Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt." Erteilt jedoch die Bunderegierung eine Ermächtigung, so wäre die aktuelle Formulierung zwar korrekt, jedoch bliebe dann die Frage: wem erteilt die Bundesregierung eine Ermächtigung? --Ach du meine Nase! (Diskussion) 12:19, 12. Apr. 2016 (CEST)

Bundespräsident Gauck

Gauck kritisert vorschnelle Abschaffung von Paragraf 103 (zwischengeparkt, ich hab grad keine Zeit das in den Artikel einzuarbeiten) --Neun-x (Diskussion) 10:17, 22. Apr. 2016 (CEST)

Hans Hugo Klein

hat sich gegen eine Streichung des Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Seine Sorge: Sie könne gegen das Völkerrecht verstoßen. (FAZ.net In den Artikel ? --Neun-x (Diskussion) 23:42, 27. Apr. 2016 (CEST)

Struktur

Momentan sieht der Artikel so aus:

Tathandlung

Kundgabe

Tathandlung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person.[21][22][23] Eine Kundgabe ist jeder Akt, durch den die Geringschätzung von einer anderen Person zur Kenntnis genommen werden kann. Die beleidigende Äußerung kann dabei verbal, schriftlich, bildlich oder auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.[24] Auch eine Begehung durch Unterlassen ist möglich, etwa, indem der Täter nicht verhindert, dass eine von ihm verfasste beleidigende Schrift durch das Handeln einer anderen Person in Umlauf gelangt.[25] Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was beispielsweise bei Verwendung einer Fremdsprache zweifelhaft sein kann.[24]

Es sind drei Begehungsformen der Beleidigung möglich. Der Täter kann die Beleidigung direkt gegenüber dem Betroffenen kundgeben. Neben einer verbalen Äußerung kommt hierbei eine gestikuläre in Betracht, etwa das Zeigen des Stinkefingers. Die Kundgabe erfordert, dass der Adressat der Beleidigung die Aussage zur Kenntnis nimmt.[26] Darüber hinaus muss das Opfer den Sinn der Aussage erfassen, da ansonsten seine Ehre nicht angegriffen wird.[27][28]

Beleidigung

Allgemein

Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.[29] Für die Beurteilung, ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, ist der Zusammenhang, in dem sie erfolgte, maßgeblich.[30] Eine Ehrverletzung liegt noch nicht bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten vor.[31] Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“ anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt. Hierbei ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidend ist, wie eine Durchschnittsperson die Aussage verstanden hätte.[32][33] Der Täter muss durch die Aussage seine eigene Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck bringen. Nicht tatbestandsmäßig ist daher die bloße Wiedergabe einer fremden Äußerung.[34]

Darüber hinaus kann das beleidigende Werturteil in Beziehung auf eine abwesende Person gegenüber anderen Personen geäußert werden. Schließlich kommen ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen (und nach herrschender Meinung unwahr sein müssen), beispielsweise „Du hast gestohlen“, in Betracht. Werden diese Tatsachen gegenüber anderen Personen geäußert, beispielsweise „er hat gestohlen“, so kommen § 186 StGB Üble Nachrede oder § 187 StGB Verleumdung in Betracht.

Die von mir fett markierten Abschnitte bilden inhaltlich eine Einheit (Aufzählung der drei Begehungsformen), ihre jetzige Anordnung ist völlig sinnfrei. Ich werde die Anordnung deswegen entsprechend ändern.--קеלея ihm sein Knie 16:53, 21. Okt. 2016 (CEST)

"Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung (...) und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung." (KSZE)

"Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet."

Das ändert aber nichts daran, dass das Gesetz StGB 185, Beleidigung, aber auch üble Nachrede und Verleumdung ohne wenn und aber gegen die europäischen Menschenrechte verstößt. Dies sollte zumindest erwähnt werden. Nicht zu vergessen StGB 90, 90a, 103, 166, 188, 189, 192...

==> http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf

Die Stellungnahme des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu den Strafgesetzen einiger Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete übrigens: "Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.".

"Eigene Menschenrechte", das sagen gerne die Chinesen, wenn man Ihnen Menschenrechtsverstöße vorwirft. Und trotzdem hat auch Deutschland seine "eigenen Menschenrechte". (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:37B:9C20:15F1:21DD:B054:117C (Diskussion | Beiträge) 00:30, 19. Mär. 2017 (CET))

Wahrheit keine Verteidigung?

Ist etwas auch noch eine Beleidigung, wenn es eine Tatsache ist? z.B. A nennt B einen Dieb und B hat tatsaechlich etwas gestohlen. --105.13.56.183 12:08, 4. Jul. 2017 (CEST)

Ja, durchaus möglich bzw. es kommt stark auf die Umstände an. Grundsätzlich erfüllt die Äußerung einer wahren Tatsachenbehauptung nicht den Tatbestand der Beleidigung, insbesondere, wenn der Äußernde berechtigte Interessen wahrnimmt. Wenn jedoch aus den Umständen der Äußerung hervorgeht, das die Kundgabe gar nicht dazu erfolgt, "die Wahrheit zu sagen", sondern nur die Herabwürdigung des Gegenüber zum Ziel hat, dann kann durchaus auch eine Tatsachenbehauptung den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Man sollte also den Sohn einer Prostituierten trotz dieser Tatsache nicht einfach öffentlich als "Hurensohn" bezeichnen. Bei deinem Beispiel könnte sich die Frage nach einer Strafwürdigkeit der Tatsachenbehauptung z.B. stellen, wenn der Diebstahl 30 Jahre zurück liegt und der Täter seither straffrei gelebt hat. Dann interessiert es niemanden mehr ernsthaft und die Tatsache hat keinen Wert, dann wiegt die Schmähung schwerer. Es handelt sich aber um eine ganz, ganz seltene Ausnahmekonstellation. Grundsätzlich ist es immer noch erlaubt, die Wahrheit zu sagen. --OnlyMe (Diskussion) 17:07, 4. Jul. 2017 (CEST)