Diskussion:Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 87.162.153.90
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Es wurde vom Grundbuchamt eine Eintragung vorgenommen "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Telekommunikationrecht) für die Deutsche Telekom AG, Bonn. Gemäß Bescheinigung nach § 9 Abs. 11 GBBerG vom 28.03.2006. Diese Eintragung erfolgte ohne meine Zustimmung. Habe Widerspruch eingelegt. Wer kennt sich damit aus ?

Als erstes darf man nur als Anwalt Rechtsauskünft geben. Ist noch ein alten Nazigesetz...
Zweitens, war sollte die DTAG das Recht haben wollen? Steht ein Telefonmasten auf deinem Grundstück? --TomK32 / WR Digest 16:19, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Drittens diskutieren wir hier die Fassung des Artikels und keine privaten Rechtsfragen. --Andrsvoss 16:41, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Viertens würde ich bei wikipedia einfach das GBBerG suchen....

oder mal "§ 9 Abs. 11 GBBerG " googlen...... (nicht signierter Beitrag von 87.162.153.90 (Diskussion) 21:22, 25. Okt. 2013 (CEST))Beantworten