Diskussion:Blaue Zone

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 79.205.238.71 in Abschnitt Lemma eher Redirect
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Zeitbeschränkung[Quelltext bearbeiten]

ist eigene Anmerkung, habe ich selbst schon so gesehen -- JARU 21:29, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Quelle[Quelltext bearbeiten]

Überarbeitung nach 46. Änderungsverordnung zur StVO (Deutschland), "Blaue Zonen sind in D nicht vorgesehen, da auch Parkmarkierungen Verkehrszeichen sind (Anlage 2 Nummer 74) und diese zwingend weiß sein müssen (16.01.2012 um 14:15) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Achim17 (Diskussion | Beiträge) )

Würde mich wundern, wenn der Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890 stammt. Da gab es doch bestimmt noch keine Blauen Zonen. Bitte überprüfen und ggfs. durch eigenen Text ersetzen. --217.7.71.66 12:59, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Markierungen[Quelltext bearbeiten]

sind in der StVO gar nicht enthalten. Sind sie dennoch wirksam? -- 77.4.36.64 21:51, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nein in der StVO sind sie nicht enthalten, auch in der Richtlinie zur Markierung von Straßen werden sie (noch) nicht erwähnt. Aber die Gültigkeit wird durch die entsprechende Beschilderung sichergestellt, die den Verkehrsteilnehmer über die Funktion der blauen Markierung aufklären. In der nächsten Novellierung der StVO werden die blauen Zonen vermute ich aufgenommen. Gruß --Mailtosap 08:07, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Lemma eher Redirect[Quelltext bearbeiten]

Lemma rechtfertigt meiner Meinung nach kein eigenes Lemma, sollte in Parkverbotszone eingearbeitet werden. Meist – überall in Europa – werden diese Zonen eingerichtet, in denen das Parken generell verobten ist, bis auf extra gekennzeichnete Bereiche. Das Prinzip ist das gleiche wie bei der Blauen Zone. 79.205.238.71 13:50, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten