Diskussion:Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Merker in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Müsste das Lemma nicht richtigerweise Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes lauten? Diese Schreibweise wurde wohl damals so verwendet. --Forevermore 20:14, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin genau deiner Meinung, aber die herrschende Meinung ist anders. Was meinst du, worunter 'Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich' erscheint? Unter 'Reichsgesetzblatt (Österreich)! Da bin ich mit meinem nicht vorhandenen Bindestrich ja noch harmlos. Falls noch jemand etwas dazu sagt, können wir ja mal überlegen, wie es bei Buchtiteln insgesamt mit der originalen Schreibung aussieht, insbesondere th, ey, ß. In jedem Fall habe ich das Bild auch aus diesem Grunde eingefügt. Ach, noch etwas: In Wikisource wird grundsätzlich durchgehend die originale Schreibweise verwendet, ABER NICHT in Überschriften. Der Fall scheint also ausdiskutiert zu sein. Merker 03:42, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Mir ist noch etwas aufgefallen: Ich habe auch den Artikel Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes verfasst, und dort ist rechts die Verordnung abgebildet, mit der der Name des Gesetzblatts festgelegt wurde. Das hiesige Gesetzblatt ist der Nachfolger und es handelt sich bei Bundes-Gesetzblatt, wie auch bei dem Vorläufer, um eine redaktionelle Freiheit des Herausgebers. --Merker 08:11, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten