Diskussion:Burgruine Scharnstein

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Luftschiffhafen in Abschnitt Relevante Grundstücksnummern
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Relevante Grundstücksnummern[Quelltext bearbeiten]

Die Burgruine Scharnstein ist tatsächlich eine mehrteilige Anlage, die aus Vor- und Hauptburg, Mitterturm, Hochturm und Talsperrmauer besteht. Eine ausführliche Aufnahme erfolgte bereits im Jahre 1962 durch Wilhelm Götting und Georg Grüll. Die Burgruine sollte in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz stehen, allerdings sind die vom BDA übermittelten Grundstücksnummern aus unerfindlichen Gründen nicht vollständig. Die Hauptanlage liegt nach Durchsicht der Digitalen Geländemodelle im DORIS auf den Gdstnr. 941, 942/2, 1076, welche aber vom Denkmalamt nicht angeführt werden. Auf der namhaft gemachten GdstNr. 1075 liegen Teile der Vorburg (mitsamt dem unterirdischen Vorratsgewölbe) sowie die Anlage Scharnstein II (Mitterturm). Die Turmruine Scharnstein III (Hochturm), die auf der Kuppe westlich der Burgruine liegt (GdstNr. 1038), sowie die Talsperrmauer (Gdstnr. 938/1, 939, 942/2) werden vom Denkmalamt aus unerfindlichen Gründen nicht berücksichtigt. (nicht signierter Beitrag von Hagen der Tronjer (Diskussion | Beiträge) 09:26, 17. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Das wäre ein Fall für Wikipedia:WikiProjekt Österreichische Denkmallisten/Fehlerlisten/Inhalt. Dort ist das besser aufgehoben als hier. Viele Grüße, --Luftschiffhafen (Diskussion) 01:18, 18. Aug. 2019 (CEST)Beantworten