Diskussion:Christian Philipp Koehler

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Nach dem zweiten Examen am 27. Juni 1798 wurde er zum Referendar befördert[Quelltext bearbeiten]

Das kommt mir merkwürdig vor. --Malabon (Diskussion) 22:50, 20. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Warum, was stört Dich daran? Gruß, --Turpit (Diskussion) 00:39, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ahoi aus dem Norden! Mit der zweiten Prüfung wird vermutlich die Prüfung gemeint sein, die am Ende der Auskultator-Ausbildung stand, weil die erste Prüfung ja zum Auskultator führte.--Ditschie-wiki (Diskussion) 11:30, 21. Jul. 2018 (CEST)--Ditschie-wiki (Diskussion) 11:30, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Mit der Juristenausbildung im 18. und 19. Jhdt. bin ich nicht so vertraut, aber heute wird man nach dem ersten Examen Referendar. Ein Problem liegt auch in der Verlinkung auf die Begriffe Referendar und Assessor, die den Sprachgebrauch gem. den heutigen Normen zur Juristenausbildung wiedergeben. Gruß --Malabon (Diskussion) 18:48, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten