Diskussion:Claus van Bebber

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von B&A-H in Abschnitt freischaffend
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freischaffend[Quelltext bearbeiten]

seit 1964 als freischaffender Künstler aktiv
Freischaffend / selbstständig hat auch eine quasi juristische Bedeutung, im Alter von 15 Jahren ist das also fragwürdig. Besser wäre wohl: seit 1964 künstlerisch aktiv, seit 197# selbständig tätig. Wer es genauer weiß, sollte es entsprechend ändern. --B&A-H (Diskussion) 10:48, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten