Diskussion:Coronavirus-Meldepflichtverordnung

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Titel

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Ich denke der Titel müsste geändert werden - am 20. Januar hat es sicher auch andere Verordnungen gegeben. Der Artikel sollte verschoben werden auf ein Lemma in dem SARS-CoV-2 oder COVID-19 enthalten ist. Bzw. den gekürzten Titel der Verordnung z.B. Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht zu Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus So weiß anhand des Lemmas niemand um was es überhaupt gehen könnte 178.191.80.62 09:55, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ja, das trifft zu (allerdings nicht 20., sondern 30. Januar). Der Titel ist nicht aussagekräftig genug. Die amtliche Vollfassung Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“) wird aber auch niemand ernstlich als geeignetes Lemma ansehen. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass dies den Namenskonventionen (unter 9.1. Nr. 2) dem dortigen Wortlaut nach entsprechen würde. Diesen Fall dürften die Autoren der Namenskonventionen allerdings kaum im Blick gehabt haben, wie die dortigen Beispielsfalle zeigen. Diesen Weg würde ich nicht unterstützen wollen. Eher sollten die NK geändert werden.
Ich sehe, dass Gesetze-im-Internet für eigene Zwecke die Abkürzung "CoronaVMeldeV" vergeben hat; das wäre ausgeschrieben Coronavirus-Meldeverordnung, ein griffiges und einprägsames Lemma. Mir schiene dies eine probate Lösung. Ich würde aber gerne die Auffassungen der anderen Portalskollegen dazu zunächst hören, bevor verschoben wird. --Opihuck 18:00, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich sehe es ähnlich. Die NK helfen uns nicht weiter, Begriffsfindung sollten wir aber auch nicht betreiben. Ich bin gespalten. --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:19, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
CoronaVMeldeV ist der (fast?) offizielle/offiziöse Kurzname, daher hier sinnvollerweise zu verwenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/coronavmeldev/BJNR603100020.html -> „CoronaVMeldeV“ --Pistazienfresser (Diskussion) 19:56, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nein, das ist kein Kurzname, sondern eine Abkürzung. Abkürzungen wurden bisher nicht als Lemma gewählt; die Artikel wären kaum noch zu finden. Oder kannst du mir sagen, was sich hinter HaGeWeMaSaatVerkV verbirgt? Auch eine offiziöse Abkürzung. --Opihuck 20:05, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Na, dann halt Coronavirus-Meldeverordnung für die Eilverordnung des Bundesministers für Gesundheit vom 30. Januar 2020 und den Volltitel in den ersten Satz. Brauchen wir noch dritte (oder eigentlich zweite?) Meinungen?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:37, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja. Das Portal:Recht ist angeklickt. Hier geht es um etwas Grundsätzliches, was Auswirkungen auf die Namenskonventionen haben dürfte. Bisher hat sich nur ein Portalskollege geäußert. Wir sollten deswegen noch auf weitere Stimmen warten. Vielleicht melden sich ja zumindest noch die Kollegen Chz und Aschmidt. --Opihuck 21:00, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Das ist ein Paradebeispiel für einen Artikel, den die Welt nicht braucht. Eine Bundesverordnung, in der sowas drinsteht, die so wenig regelt, braucht keinen enzyklopädischen Artikel. Das pflegt in zwei Jahren keiner mehr. Sollte man löschen und einarbeiten. My 2ct.--Aschmidt (Diskussion) 00:13, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ist schon weitgehend eingearbeitet: COVID-19#Meldepflicht_und_ICD-10-Einordnung; SARS-CoV-2#Meldepflicht; Infektionsschutzgesetz#Meldepflicht;Meldepflichtige_Krankheit#Rechtsverordnungen_des_Bundes_nach_§_15_Abs._1_und_2_IfSG--Pistazienfresser (Diskussion) 00:22, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dann sollte man die Seite löschen.--Aschmidt (Diskussion) 00:54, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Aschmidt: Grundsätzlich bin ich bei dir. Aber das war nicht die Frage. Es ging um die Lemmatierung. Der Artikel ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Übernahme der amtlichen Vollbezeichnung bei fehlender amtlicher Kurzbezeichnung denkbar ungeeignet sein kann. Die NKs taugen für diesen Fall nicht. Wollen wir diesen Fall nicht mal zum Anlass nehmen, dafür eine Lösung zu finden? Morgen haben wir das Problem vielleicht in einem anderen Zusammenhang. --Opihuck 00:38, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Sorry, ich mag nicht einsteigen. Grundsätzlich hast du Recht, aber: Eine kleine Verordnung, über die es gar keine Literatur gibt, eignet sich m.E. nicht als Präzedenzfall. Es gibt keinen belegten Kurztitel, und es wird auch keinen geben. Die Abwesenheit von jeglicher literarischer Rezeption ist ein Indiz für fehlende enzyklopädische Relevanz und braucht deshalb auch kein Lemma.--Aschmidt (Diskussion) 00:54, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Bei allem Vereinheitlichungs- und Normierungswahn sollten wir nicht vergessen, dass Artikel hier für Suchende auch auffindbar sein sollten und dass es irgendwo mal einen allgemeinen Grundsatz gab, die gebräuchlichste Bezeichnung als Lemma zu wählen. Das scheint mir in diesem Fall die von Stephan Klage auf der Portaldisk. zu Recht in Bezug genommene Bezeichnung des RKI zu sein. Die NK kann man m.E. gern um einen solchen Passus ergänzen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:05, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die Relevanz des Artikels stelle ich gerne zur Diskussion, da habe ich meine Zweifel. Was die Lemmatierung angeht, sollte man sich nicht von der vollständigen Bezeichnung der VO leiten lassen, die ist einfach zu lang, sondern, wie von Opihuck aufgeworfen, eine solche finden, die letztlich auffindbar ist. Abkürzungen sind dabei in der Tat wenig hilfreich, es sei denn sie sind wie bei StGB oder BGB weit verbreitet und kurz. --Chz (Diskussion) 10:07, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Über die Relevanz müssen wir nicht diskutieren, die Relevanzkriterien sind da eindeutig. Wenn jemand die RK ändern will – bitte!
Den Artikel habe ich nicht erstellt, weil ich die VO so gerne mag, sondern weil ich es für sinnvoll halte, die bzgl. „Corona“ erlassenen Rechtsquellen in der Wikipedia abzubilden. Ich gehe davon aus, dass da noch einiges kommt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:10, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 vom 11. Juli 2021 (erl.)

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@R2Dine : Ist eine andere Verordnung.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:23, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Ja, danke, hab es jetzt gesehen. R2Dine (Diskussion) 22:58, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke auch, hat sich damit erledigt.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:02, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten