Diskussion:Die Auslöschung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 77.0.86.46 in Abschnitt Strafrecht
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Falsche Kritik

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Habe den Film gesehn und fand ihn wunderbar, habe danach die Kritik von Christian Buß (Spiegel Online)gelesen und war entsetzt. Dort wird der Film stark verissen. So ist die hier zitierte Kritik auch nicht für diesen Film bestimmt, sondern soll einen anderen Film "Vergiss mein nicht" als besseres Beispiel beschreiben. Halte ich daher an dieser Stelle für unpassend. Man sollte sicher auch ein Zitat von Buß hier einbringen, aber besser nicht dieses. MfG Sarah Werner (nicht signierter Beitrag von 77.184.195.209 (Diskussion) 22:45, 11. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt 100%. Ich habe es auskommentiert. Grüße --Bergfalke2 (Diskussion) 22:06, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Strafrecht

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Auch nach deutschem Recht würde hier wohl aus den genannten Gründen Tötung auf Verlangen verneint werden. An das Mordmerkmal Heimtücke wäre bei Giftbeimischung in den Brei zu denken, allerdings verlangt die Rspr. hierzu eine bewußt feindselige Willensrichtung des Täters, die hier sicher nicht gegeben ist. Also bliebe es Totschlag, evtl. minder schwerer Fall. --77.0.86.46 00:33, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten