Diskussion:Diskontsatz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stywiz in Abschnitt Wertpapierpensionsgeschäft
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Wertpapierpensionsgeschäft[Quelltext bearbeiten]

Entfernt:

 An ihre Stelle waren die Wertpapierpensionsgeschäfte getreten. Betrug deren Anteil an der Gesamtrefinanzierung 1980 lediglich 6 %, so machten sie 1994 bereits 69,7 % aus.


Keine Ahnung was dieser Satz soll und warum da das Wort "Betrug" mitten drinsteht. Da er ohne Quelle ist, konnte ich den Satz nicht berichtigen und stelle ihn hier in die Diskussion. Vielleicht kann jemand von Euch den Satz richtig stellen, belegen und wieder einfügen. --Stywiz (Diskussion) 06:36, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten


Änderung[Quelltext bearbeiten]

"Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare für abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem eine Bank Wechsel bei der Zentralbank verpfänden (Änderung: verkaufen) (rediskontieren) kann." - Der Wechsel wird verkauft und nicht verpfändet, da bei einer Verpfändung der Wechsel wieder zurück erhalten werden könnte. (Verpfändung wäre eine Lombardierung und keine Diskontierung).

--|V|@X 09:34, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Diskont = Discounter?[Quelltext bearbeiten]

Kik bewirbt sich selbst als Textil-Diskont. Ich wurde aber hierher weitergeleitet. Ist ggf. eine BKS sinnvoll? TheReincarnator 16:24, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich meine, nein, weil hier Diskont eine falsche Rückübersetzung des englischen discount and allowance bedeuten soll, was zu einem sinnentstellenden Ergebnis führt. Demnach ist die Diskontierung weiterhin eine Variante im Kreditgeschäft, die u. a. eine zeitverzögerte (Rück-)Zahlung zum Ziel hat. Allowance ist hierbei der eigentlich gewährte Nachlass des Preises im Sinne eines Rabattes. Hierher bekam der discount retail store seinen Namen. Der Begriff Textil-Diskont(-Markt) ist also bestenfalls bei Ratenzahlung sinnvoll. --100humbert (Diskussion) 14:13, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten