Diskussion:Doppelte Mehrheit

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hotte07 in Abschnitt Ständemehr in der Schweiz
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Der BEgriff doppelte Mehrheit stammt mitnichten aus dem Entwurf für einen VerfassungsVERTRAG (es ist KEINE Verfassung!) sondern aus dem Vertrag von Nizza! 84.56.117.129 20:16, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Den Begriff kann ich im Nizza-Vertrag nicht finden; dort ist von „Qualifizierter Mehrheit“ die Rede. --KaPe, Schwarzwald 14:12, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Quadratwurzel-Gewichtung[Quelltext bearbeiten]

"Der mit diesem Stimmengewichtungsverfahren [Quadratwurzel] ermittelte jeweilige Machtindex der Mitgliedsstaaten trägt den nationalen Stimmrechten der jeweiligen Bevölkerung (...) mehr Rechnung, als die proportionale Stimmverteilung allein nach der jeweiligen Bevölkerungszahl(...)": Was, bitte, ist hier genau mit "nationalen Stimmrechten" gemeint? /Boccanegra 80.58.205.35 18:00, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ob dir die Neuformulierung hilft? Am Beispiel verdeutlicht: Die Schweden stellen 11% der EU-Bevölkerung. Mit der Quadratwurzel-Gewichtung würde in 11% aller Kombinationen der Stimmabgaben der 27 Staaten die Beschlussfassung von einem schwedischen JA/NEIN abhängen. --KaPe, Schwarzwald 14:12, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ständemehr in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel: "Für das Ständemehr werden 20 Vollkantone mit je einer Stimme gezählt, die sechs Halbkantone mit je einer halben Stimme. Das Ständemehr beträgt demzufolge dreizehn Stimmen."

Wenn ich jetzt rechne, dann ergeben doch 20 "Vollstimmen" plus 6 "Halbstimmen" 23. Die Hälfte von 23 wiederum sind 11,5. Reichen dann nicht zwölf Stimmen für die absolute Mehrheit oder hab ich 'nen ganz miesen Denkfehler? --Hotte07 (Diskussion) 14:09, 29. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Mir hat's keine Ruhe gelassen. Daher habe ich weiter recherchiert (bei Wikipedia natürlich) und beim Artikel Ständemehr folgenden Abschnitt gefunden:
"Ermittlung des Ständemehrs
Die sechs ehemaligen Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben aus historischen Gründen je eine halbe Standesstimme (Art. 142 Abs. 4 BV). Die übrigen 20 Kantone jeweils eine ganze Standesstimme. Somit ergeben sich 23 Standesstimmen.
Das Ständemehr bei einer Vorlage ist erreicht, wenn eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist. Ein Gleichstand, also 11,5 zu 11,5 Standesstimmen [...] zählt als Ablehnung."
Dies stützt ja meine oben gemachte These der zwölf Stimmen. Das hab ich im hiesigen Artikel mal ganz mutig geändert. --Hotte07 (Diskussion) 15:35, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten