Diskussion:Drei-Objekt-Grenze

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Daceloh in Abschnitt Gewerbliches Unternehhmen
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BFH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Urteil im Text genannt wird, entspräche es gutem Stil, dieses Urteil als Quelle anzugeben und zu verlinken. So ist der Artikel nichts Anderes als Geschwafel. --2001:A61:303D:F601:3C90:7CD0:6308:5709 17:35, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Es gibt Dutzende Urteile zum gewerblichen Grundstückshandel. Wenn man ein einzelnes rausgreift und hier verlinkt, wird das ganze nicht präziser. Daceloh (Diskussion) 08:55, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Gewerbliches Unternehhmen[Quelltext bearbeiten]

Es bedarf mitnichten lediglich einer Nachhaltigkeit, damit ein gewerblicher Grundstückshandel begründet wird. Wenn schon, dann sollte man auf alle Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG eingehen, nur nur auf eines.

Ich habe die Nachhaltigkeit herausgenommen, Daceloh (Diskussion) 21:45, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten