Diskussion:Elbherzogtümer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Formales Ende 1867?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schleswig[Quelltext bearbeiten]

Schleswig als Elbherzogtum? Das hatte nie eine Grenze an der Elbe und wird gern mit Holstein zusammen erwähnt, dabei differiert die Geschichte der beiden Herzogtümer doch sehr --RoterSand 15:19, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt eine genaue Darstellung, welche Herzogtümer gemeint sind. Zudem fehlt ein Beleg. Warum wird der Plural verwendet? Bitte überarbeiten. --Philipp Wetzlar 18:08, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

"irreführend"[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung im Artikel gibt den Anschein, als sei "Elbherzogtümer" eine Art Propagandaausdruck. Auch wenn es da eine Fußnote gibt, derzufolge der Ausdruck zumindest "irreführend" sei - ich finde das ein wenig weitgehend und verallgemeinernd. Dazu würde ich mir außerdem wünschen, nicht nur den Sammelband als solchen, sondern auch den genauen Beitrag bzw. dessen Autor zu erwähnen. Außerdem gibt es sicherlich in der Literatur auch andere Meinungen - wenn es überhaupt thematisiert wird. Zu bedenken ist, dass z.B. die "Rheinlande" nicht unbedingt so heißen, weil jedes einzelne Teilgebiet direkt am Rhein liege.Z. (Diskussion) 16:16, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Der Begriff ist tatsächlich nicht ohne nationalistische Aufladung. Habe den Artikel außerdem von Territorialgeschichte auf Begriffsgeschichte umgemodelt. --Schoener alltag (Diskussion) 21:30, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Formales Ende 1867?[Quelltext bearbeiten]

Die Herzogtümer Holstein, Schleswig und Lauenstein gab es durchaus auch noch nach 1867 – nicht nur im Titel des Landesherrn, dies bis 1918. Von einer „formalen“ Aufhebung der Bezeichnung ist nichts zu finden. Im Gegensatz zu Hannover und Kurhessen, bei denen in den bezüglichen Regelungen immer vom „vormaligen“ Königreich resp. Kurfürstentum ausdrücklich die Rede ist, werden die „Herzogtümer Schleswig und Holstein“ jedenfalls zunächst immer als bestehend angesprochen. Erst ab 1869 werden die Bezeichnungen „Provinz“ oder „Regierungsbezirk“ amtlich durchgängig verwendet. Vereinzelt ist auch vom „vormaligen Herzogthum Schleswig“ die Rede. --Hvs50 (Diskussion) 21:21, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten