Diskussion:Entgeltpunkte

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Diskussion:Este in Abschnitt Das Renten-System ist falsch
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Österreich?

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  • Hier geht es wohl um deutsches Rentenrecht? Ich weiß schon, Österreich ist nicht die Welt, aber wenigstens der Hinweis, daß dies (vermutlich) nur in Deutschland so gehandhabt wird, gehört dazu.. MfG Helmuti pdorf 15:07, 3. Mär 2004 (CET)
  • man dankt! MfG Helmuti pdorf 10:35, 4. Mär 2004 (CET)

Definition Entgeltpunkt

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  • § 66 SGB VI liefert keine Legaldefinition für die Frage, was ein Entgeltpunkt ist. Streng genommen müsste eine Legaldefinition wie folgt aussehen Entgeltpunkte (Definition)... Hieran fehlt es. Im Übrigen wird überhaupt nicht gesagt, was ein Entgeltpunkt ist. Die Existenz von Entgeltpunkten vorausgesetzt, wird in § 66 SGB VI nur ausgeführt, unter welchen Maßgaben Entgeltpunkte zur persönlichen Gesamtpunktzahl zu addieren sind.
  • Ich halte diesen Artikel für sehr überarbeitungswürdig. Der Unterschied zwischen "Entgeltpunkten" und "persönlichen Entgeltpunkten" wird nicht erläutert. Auch hat die Zuordnung von Entgeltpunkten für bestimmte Zeiten (bspw. Kindererziehung) nichts mit der "Berechnung" der Entgeltpunkte zu tun. Ich werde bei Zeiten mal einen Versuch starten, dass ganze neu zu fassen. -- Bojar 15:32, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Höhe 2005?

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Woher kommen die 29.569 Euro für 2005? In der Tabelle von Durchschnittsentgelt stehen andere Zahlen! --Plenz 18:51, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

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Zu Entgeltpunkte gibt es einen Artikel. Wieso scheitert ein Link-Versuch hinein in den Fettdruck? --Stephan Klage 17:59, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Beispiel

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Die Aussagen über die Verzinsung bei der kapitalgedeckten Versicherung stimmen m.E. nur, wenn sich der Durchschnittslohn zwischen den beiden betrachteten Jahren nicht ändert. Steigt der Durchschnittslohn stark an, so hätte jemand, der im zweiten Jahr 150% verdient und im ersten 50% insgesamt wesentlich mehr eingenommen als jemand, der in beiden Jahren 100% hatte. (Was sollen übrigens die vier Nachkommastellen?) Kko (Diskussion) 12:22, 19. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hi Kko,

also erstmal von hinten nach vorne: Entgeltpunkte werden mit vier Nachkommastellen notiert. Damit wird die Rente im Prinzip Cent genau berechnet und Rundungsfehler minimiert. Und es entsprich zwei Nachkommastellen wenn es als Prozent ausgedrückt wird. 0,0001 EP unterschied summieren sich in 45 Jahren auf 13 cent Unterschied. Und nun zur eigentlichen Frage: Es geht ja nicht darum, wieviel jemand eingenommen hat, sondern um die aus den Beiträgen resultierenden Rentenansprüche. Ja, der geschilderte Fall ist tatsächlich begrenzt auf die Annahme, dass die Verzinsung höher ist als die Lohnentwicklung. dies würde nur gelten, wenn die Beiträge vorschüssig gezahlt, also auch das zweite Beitragsjahr verzinst wird... Wird das zweite (bzw. letzte) Jahr/Monat nicht verzinst, da wäre das letzte Jahr weniger wichtig als das erste/davor liegende. Sollte die Löhnesteigung über der Verzinsung liegen, dann hätte die Person die später mehr verdient am Ende mehr Vermögen. sie hat aber auch mehr beiträge gezahlt. während die Zinsen deutlich weniger am ersparten ausmachen würden. Können wird auch gerne rausnehmen mit der verzinsung... Es geht ja auch um die Rente und darum, dass das "letzte" jahr nicht wichtiger/unwichtiger ist, als das erste... --Bojar (Diskussion) 20:11, 19. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Mindestentgeltpunkte

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Gehören nicht die sogenannten Mindestentgeltpunkte auch hierher? Sie betragen in den alten Bundesländern 0,0833 Punkte pro Monat (1 Punkt im Jahr z. B. für Kinderziehungszeiten) und 0,0625 Punkte pro Monat (0,75 Punkte im Jahr) in den sogenannten Beitrittsgebieten (vor 1989?). siehe u. a. http://www.rechtspraxis.de/neu/rechtsinformationen/sozialrecht/informationen-zur-rentenberechnung/wie-berechnen-sich-die-persoenlichen-entgeltpunkte . --Dgarte (Diskussion) 17:59, 27. Nov. 2014 (CET)Beantworten

gefunden an anderer Stelle: Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. --Dgarte (Diskussion) 18:14, 27. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Beispiel - Einkommen oberhalb BBG

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Lieber glglgl,

ich finde Deine Änderung nicht gut/zielführend. Denn tatsächlich gibt es diesen Wert nicht, sondern das Einkommen wird nur bis BBG Ost verbeitragt und aus. Deine Ergänzung dies sei hypothetisch geht ein wenig unter und ist auch unklar, denn was heißt "in dieser Kombination"? Ich würde daher Deine Änderungen rückgängig machen wollen, wollte dies hier aber kurz zur Diskussion stellen. Über eine entsprechenden Austausch wäre ich dir dankbar, bitte auch hier, denn hier gehört es hin. Danke und bis denn Bojar (Diskussion) 10:10, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Meine Änderung hat die Bewandtnis, daß der genannte Wert zunächst der "theoretisch" Richtige ist, jedoch nachträglich gedeckelt wird. Die Alternative, wie sie vorher war, nämlich daß in der Zeile mit 66000 der Betrag 57600 mit irgendwas multipliziert wird, ist m. E. ebensowenig eingängig. Ich schlage daher vor, es so zu belassen, aber den Wert, der tatsächlich angewendet wird, prominenter herauszustellen.
Ohnehin frage ich mich, ob dieses Feld (wie auch das Feld links oben drüber, d. h. Beitragsbemessungsgrenze Ost / Entgeltpunkte West) überhaupt einen Sinn hat – schließlich sind diese beiden Kombinationen eigentlich nicht anwendbar, da sie sich wiedersprechen – oder verstehe ich das falsch? --glglgl 10:38, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Grundsätzlich wird nichts "nachträglich" gedeckelt. Das Einkommen wird jeweils bis zur BBG verbeitragt (West wie Ost). Die BBG ist im Osten nur niedriger als im Westen. Ich zahle also bei einem Einkommen in Höhe der BBG Ost sowohl in West als auch in Ost Beiträge auf mein gesamtes Einkommen, da jeweils <= BBG. Bei einem Einkommen in Höhe der BBG West (welches auch im Osten möglich ist), zahlen ich eben tatsächlich und nicht nur theoretisch im Westen Beiträge auf das gesamte Einkommen, im Osten sind nur Einkommen bis zur BBG Ost beitragspflichtig, also zahle ich auch nur darauf Beiträge. Das überschießende Einkommen ist dann Beitragsfrei. Für die Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) wird dann das beitragspflichtige Einkommen (in höhe der BBG Ost) mit dem Faktor der Anlage 10 hochgewertet und ins verhältnis egesetz zum Durchschnittsentgelt (west). insofern ist es sicherlich verwirrend, aber so wie ursprünglich dargestellt richtig... Vielleicht ist eine andere Darstellung sinnvoller...? Ich denke mal darüber nach. LG Bojar (Diskussion) 17:38, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ok, dann ist die Aufmachung vielleicht wirklich verwirrend: wenn man die 57600 € nur als Beispiel ansieht, der zufällig genau der BBG Ost entspricht, die man aber auch im Westen verdienen kann, dann hat das von mir bemängelte Feld mit 1,79 tatsächlich seine Berechtigung. Und auch das in dieser Diskussion strittige Feld ist unter diesem Aspekt korrekt - natürlich kann man auch im Osten 66000 € verdienen, liegt dabei über der BBG und wird daher von dieser gedeckelt/betroffen. Ich habe die Änderung nun im wesentlichen rückgängig gemacht, aber einen erläuternden Satz ergänzt. --glglgl 09:12, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das Renten-System ist falsch

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Das Rentensystem halte ich für Betrug! Rechnen wir mal. Nehmen wir einen 20jährigen der genau diese 32.100 Euro (2.675 im Monat) verdient um genau einen Rentenpunkt zu bekommen: Also bei 2.675 Euro brutto monatlich zahlt er Lohnsteuerklasse 1 an Lohnsteuer 348,83 Euro und an Rentenversicherung 250,11 Euro. Im Jahr zahlt er also 3001,32 Euro an Rentenversicherung. Gehen wir von 47 Arbeitsjahren (Rente mit 67) aus sind das 141062,04 Euro die er in die Rentenversicherung insgesammt eingezahlt hat. Rente bekommt er (1 Rentenpunkt) 31,03 Euro und das mal 47 Jahre = 1458,41 Euro. Um das an Rente rauszubekommen was er eingezahlt hat müßte er 96 Monate Rente beziehen, erst ab dann würde er "plus" machen. Also kann er 8 Jahre von dem "leben" was auch wirklich eingezahlt hat. Also ist er dann 67 + 8 = 75. Abgesehen das die wenigsten 75 Jahre alt werden, sind die 1458,41 Euro Rente die er bekommt auch noch brutto! Er hat also beim einzahlen schon Steuern bezahlt und nun wenn ans auszahlen der Rente geht muß er noch mal Steuern zahlen, nur dafür das Vater Staat auf sein eingezahltes Geld "aufgepaßt" hat. Nett, würde ich sagen. Kommt aber noch besser: Hätte er das Geld, anstatt in die Rentenkasse einzuzahlen in sein Kopfkissen gesteckt hätte er bei 1458,41 Euro Rente keine Abzüge. Hätte er seine eingezahlten 250,11 Euro monatlich auf eine Bank gebracht und hätte dort festlegend 3% bekommen bei seiner moantlichen Sparrate, hätte er nach 47 Jahren 306.218,51 Euro. Also 165156,47 Euro mehr als bei Vater Staat. Dann würden seine 306.218,51 Euro bei einer monatlichen Auszahlung von 1458,41 Euro Rente 209 Monate, gute 17 Jahre bis er 84 ist (also 67 + 8 = 84). Selbst festlegend 1% bekommt er nach 47 Jahren 179.927,09 Euro. 38.865,05 Euro mehr als bei Vater Staat angelegt.

Das ganze System, es dürfte deutlich geworden sein ist verarsche. Das tollste sit die "Doppelsteuer". Die einzige Frage die sich stellt, warum da zum Himmel noch keiner dem Vater Staat gesagt hat das es so nicht geht. Und die zweite Frage, was würde passieren wenn ich sage, nein ich zahlen meine rentenbeiträge monatlich nicht an den lieben Vater Staat, ich packe sie ins Kopfkissen oder auf die Bank? Gruss

dieser Abschnitt wurde von einem fürsorglichen Benutzer gelöscht, weil ja keine "Doppelbesteuerung" vorliegen würde und damit das "ganze Beispiel falsch sei". Dazu: Egal wie es genannt wird, fakt ist man zahlt zwei mal Steuern, beim einzahlen in die Rentenkasse und beim auszahlen wenn man in Rente ist. Abgesehen von dem Namen, der Rest (das es bei Vater Staat angelegt wird und bei jeder Bank mehr bringen würde) ist ja wohl mehr als zutreffend. Gruss
Das ist völliger Unsinn.
  • 1. Die Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung sind zum großen Teil steuerfrei, weil als Sonderausgaben abzugsfähig. Zur Zeit zwar zu rd. 84 % nur teilweise, dafür ist aber auch die spätere Rente nur zum entsprechenden Teil steuerpflichtig. Jeder, der nachweisen kann, dass dennoch eine Doppelbesteuerung stattfindet, kann eine entsprechende Änderung seiner Einkommensteuerveranlagung beantragen. Und jeder der lesen kann, kann das in § 10 EStG nachlesen.
  • 2. Die Arbeitgeberbeiträge sind vollständig steuerfrei und bei der obigen Berechnung überhaupt nicht berücksichtigt.
  • 3. Eine Verzinsung mit 3 % über einen Zeitraum von 47 Jahren, bei monatlicher Zinszahlung, ist völlig unrealistisch. Abgesehen davon, dass bei dieser Rechnung die (geringe) Steuer auf die Zinserträge nicht berücksichtigt wurde.Este (Diskussion) 09:30, 20. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Rente die es für 4 Jahre Bundestag gibt

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Für jedes Mandatsjahr erhalten Mitglieder des Bundestages (MdB) 2,5 Prozent der Diät als Pension. Steigen ihre Bezüge, erhöhen sich auch die Pensionen. Derzeit liegen die Diäten bei 9542 Euro. Ein Jahr Bundestag bringt rechnerisch 238,55 Euro Pension. Dafür müsste ein Durchschnittsverdiener knapp acht Jahre arbeiten. Für eine vierjährige Legislaturperiode bekommen MdBs schon 954,20 Euro Pension. So viel erhält ein Arbeitnehmer nach knapp 31 Jahren, in denen er immer den Durchschnittslohn verdient hat.