Diskussion:Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Zuständigkeitsprobleme

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Ich verstehe nicht, wieso es Zuständigkleitsprobleme geben soll. Die Verordnung behandlet die Zustellung und Vollstreckung innerhalb der EU. Es müsste dann auch Konflikte mit der Zuständigkeit des EuG und des EuGH in Markensachen geben. Wie gesagt, ich verstehe das Problem nicht.

Gruß Christof Augenstein -- 195.30.33.98 10:41, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab's nicht geschrieben, verstehe das aber so: Das EPÜ ist und das EPLA wäre eine Regelung außerhalb der EU. Die EU kann somit formal keine EU-weit verbindlichen Rechtssetzungen via dem EPLA vornehmen oder anstreben. Und: Wenn die EU-Mitglieder gewisse Kompetenzen im Rahmen der EG/EU-Verträge bereits an die EU abgetreten haben, dann können betroffene Themen nur durch die EU geregelt werden (indem die EU die ihr zugewachsenen Kompetenzen wahrnimmt). Die Mitgliedsländer können/dürfen dann nicht mehr an den EU-Organen vorbei im betroffenen Politikfeld (staatsübergreifendes) Recht setzen, ohne die EU-Verträge zu verletzen. Wäre schön, dies in dem Absatz klarzustellen. Wer/Was verletzt genau wessen/welche Zuständigkeit, und warum? (Dürfte mit der angegebenen Quelle zusammenhängen: "EU-Verordnung ... über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".) Wer vertritt die Einschätzung, dass es Zuständigkeitsprobleme gibt, und wer vertritt ggfs. das Gegenteil? --Sarge 01:17, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

NPOV: Die Diskussion um das EPLA

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Die Argumente der EPLA-Befürworter und -Kritiker sind nicht neutral dargestellt. Die Argumente der Kritiker werden direkt vom Autor widerlegt (ohne auch nur auf Gegenargumente von Befürwortern zu verweisen) und nehmen effektiv weniger Raum ein als die "Widerlegung". Die Argumente der Befürworter bleiben unkommentiert stehen. Angesichts der Kontroversität des Themas sollte dies glattgezogen werden. --Sarge 01:44, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich bin auf diese Diskussionsseite gegangen, um nachzusehen, ob es exakt diesen Punkt hier schon gibt...  ;-) Will heißen, bin der gleichen Meinung, diese beiden Abschnitte können unmöglich so stehen bleiben (leider kenne ich mich mit dieser Sache aber Null aus und kann nichts beitragen/verbessern). -- Zopp 12:43, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe folgenden Teil herausgenommen: "Dabei übersehen sie, dass auch nationale Gerichte softwaregestützte Patente durchaus bestätigt haben.[11] Entscheidende Frage ist, ob ein Patent ein technisches Problem löst, weniger wichtig ist dabei, ob das Patent zur Lösung Software oder andere Mittel vorschlägt. Im Übrigen behandelt das EPLA die Voraussetzungen der Patentierbarkeit nicht, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit Verfahrensfragen zur Durchsetzung von Patenten." Denn der erste Satz ist kein Widerspruch zur Kritik (er würde die Kritik nur dann entkräften, wenn alle nationalen Gerichte der Rechtssprechung des EPA entsprechende Urteile gefällt hätten). Der zweite Teil stellt ja gerade das Fallrecht (die Interpretation von "technisch") und die neue Zuständigkeit des EPA ("Verfahrensfragen") und dessen umstrittener Rechtssprechungspraxis, die sich in dem kritisierten Fallrecht äußert, dar.
Auch den Satz "von einer Zunahme der Verfahren wegen der Gerichtsgebühren ist nichts bekannt" habe ich herausgenommen, erstens geht er nicht auf die Kritik ein (es geht nicht um Gerichtsgebühren sondern betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten), zweitens können durchaus auch höhere Kosten entstehen, siehe zum Beispiel Kapitel 7 Harhoff 2009 "Economic Cost-Benefit Analysis of a Unified and Integrated European Patent Litigation System" bzw. zur Zunahme der Anzahl Gerichtsverfahren ebenda in Kapitel 4. Übrigens dort auch in der Zusammenfassung (Kapitel 8) die Sorge um niedrigere Standards durch Fallrecht.
Allerdings scheinen die Links zu no-lobbyists-as-such tot zu sein.--Man 14:55, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Habe auch die toten Links ersetzt. -- Man 15:08, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Noch ein Nachtrag zu den Kosten: auch die Gerichtskosten werden als höher eingeschätzt, wenn man (was wohl häufig der Fall ist), nur in ein oder zwei Ländern klagt, das jedenfalls ist die Kritik in den Quellen. -- Man 15:19, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 00:23, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten