Diskussion:FS1 (Fernsehsender)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von H7 in Abschnitt Lemma
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Vollprogramm?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für diese Typisierung durch die KommAustria irgendwo einen offiziellen Beleg? Nur zur Erinnerung: Vollprogramm und Spartenprogramm sind medienrechtliche Begriffe, die man nicht beliebig verwenden kann, sondern für die es eine offizielle Quelle gibt: In Österreich die KommAustria (rtr.at). Und dort finde ich nirgendwo den Hinweis, dass es sich um ein Vollprogramm handelt. Ich finde aber auch nirgendwo einen Hinweis, dass es ein Spartenprogramm ist. Ich finde allerdings hier ein Indiz, dass "Community-TV in Österreich" von dieser Typisierung möglicherweise ausgenommen ist, denn es heißt wörtlich unter "Strukturschwächen", es gäbe "Hohe Konkurrenz durch TV-Vollprogramme", und anhand dieser Formulierung kann man indirekt ableiten, dass FS1 NICHT zu den Vollprogrammen gehört. Demgegenüber steht, ebenfalls durch die KommAustria belegt, dass "Dorf TV" etwa zur Hälfte ein Vollprogramm sei (Beleg). Für FS1 finde ich keinen Beleg, weder für Voll- noch für Spartenprgramm. Findet jemand was? Ohne Beleg sollte wahrscheinlich dieses Attribut in der Infobox leer bleiben oder der Hinweis "(nicht verfügbar)" eingeblendet werden. --H7 (Diskussion) 09:32, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Problem: Die KommAustria typisiert das Programm - Vollprogramm oder Spartenprogramm? - von Rundfunkveranstaltern in Österreich nicht, sondern scheint bei erfolgreichen Lizenzvergaben für terrestrische Verbreitung den Angaben der Antragsteller (vermutlich soweit diese nicht irreführend sind?) zu folgen: gut ersichtlich aus der Lizenz für Okto, die von dir dort als Beleg eingefügt wurde, und die einen Programmtyp beschreibt, den es gesetzlich nicht gibt. Folglich belegen die Lizenzen (KOA) nur die Eigenangaben der Sender, und vermutlich hatte Dorf TV "Vollprogramm" in den Antragsunterlagen. Ist deshalb der Sender Okto kein Vollprogramm, nur weil er etwas anderes in der Lizenz anführt? Oder der Sender FS1 nicht, der als Kabelrundfunkveranstalter einen Veranstalter-Eintrag bei der RTR aufweist (hier) aber keine Lizenz (Lizenzen gibt es nur in der Terrestrik)? Meiner Ansicht nach kann die RTR-KommAustria eine mögliche Belegstelle sein, aber nicht die einzige, da a.) Typisierungen nicht in ihrem Aufgabenbereich liegen b.) weite Teile des Rundfunks ohne terrestrische Verbreitung überhaupt nicht zuordenbar wären. Bezüglich des allgemeinen Status von "Community TV in Österreich" meine ich, dass die Sender eindeutig Vollprogramme sind, da sie - Umkehrschluss - über den Programmauftrag des Verband Community Fernsehen_Österreich, wo sie alle Mitglieder sind, Sparte ausschliessen. Das gefundene Indiz wurde nicht von der RTR verfasst, sondern von einem Externen der FH St. Pölten, und hilft meiner Ansicht nach nicht viel weiter, da es unklar bleibt, wie der Experte das gemeint hat. Für die Einschätzung des Senders FS1 habe ich über Websuche etwas anderes gefunden: es gibt versteckt im Impressum ( hier) „Angaben zum Mediendienst Fernsehen, Programmart: Vollprogramm, 24h“, die ich im Lemma bei der Infobox als Beleg mit dem Hinweis „Eigenangabe lt. Sender“ einfügen kann. Für weitere mögliche Belege bin ratlos, woher die kommen könnten? Shark-Spark (Diskussion) 17:03, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Entschuldigung; aber dann möchte ich einwenden, dass ServusTV lange Zeit auf der eigenen Homepage von "Vollprogramm" sprach, so auch bei uns im Artikel behauptet, als bei der KommAustria noch "Spartenprogramm" in den Unterlagen stand. Ich habe das mehrmals mit Bezug auf Beleg von rtr.at revertiert, bis der Sender zuerst in Österreich, später dann auch in Deutschland die Anerkennung als Vollprogramm erhalten hat. Bei der Programmgestaltung dieses Senders hatte mich das auch selbst schon gewundert, dass diese Anerkennung nicht schon viel früher kam. Könnte natürlich im Fall einer Selbsteinstufung auch mit Kosten (für eine allfällige Verwaltungsgebühr) verbunden gewesen sein, weshalb ein Sender länger mit Änderungen wartet, das weiß ich allerdings nicht. --H7 (Diskussion) 09:31, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten
PS: Habe ich das richtig verstanden, dass in Österreich keine Lizenz erforderlich ist, wenn man nur im Kabel vertreten ist? Das wäre dann ein Unterschied zu Deutschland. Und übrigens: Zumindest von Deutschland bin ich mir sicher, dass im Fall eines Vollprogramms ein Privileg besteht, wonach der Sender dann ein Anrecht auf die Verbreitung im Kabel hat, ohne an den Kabelnetzbetreiber Gebühren für die Einspeisung bezahlen zu müssen. Dafür hat er bestimmte Verpflichtungen bei der Programmgestaltung (Nachrichten, Sendeplätze für Drittanbieter etc.) Zumindest das setzt ja voraus, dass eine neutrale Stelle die offizielle Typisierung vornimmt, sonst könnte sich ja jeder Anbieter als Vollprogramm bezeichnen. Wenn das in Österreich anders ist, kann auf eine neutrale Typisierung verzichtet werden. --H7 (Diskussion) 10:43, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten
PS2: Hier (Seite 9) steht, Fs1 sei sehr wohl lizenziert. Darin enthalten ist offenbar auch eine DVB-T-Verbreitung (auch wenn der Sender davon bisher keinen Gebrauch gemacht hat). Leider finde ich nirgendwo den Zulassungsbescheid. Ich vermute noch immer, dass da dann auch Sparten- oder Vollprogramm belegt wäre. Wenn denn der Bescheid verfügbar wäre. --H7 (Diskussion) 10:55, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kategorien[Quelltext bearbeiten]

@Shark-Spark: Es mag ja sein, dass der Sender Bürger- und Menschenrechte thematisiert, aber wenn da die Kategorien Kategorie:Menschenrechtsorganisation und Kategorie:Bürgerrechtsorganisation hinzugefügt werden, dann wundere ich mich schon. Gibt es zuverlässige und neutrale Belege dafür, dass der Sender gleichzeitig eine solche Institution ist? Ich kann's mir fast nicht vorstellen. --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 23:26, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Da FS1 auch der alte Name von ORF eins ist, wäre eine Änderung des Begriffs in den Klammern im Lemma angebracht. --178.4.45.150 13:22, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich schlage daher FS1 (Regionalfernsehen) vor. --178.4.45.150 13:23, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ein WP:BKH zur Abgrenzung (natürlich mit Link auf ORF1) würde statt einer Verschiebung vermutlich reichen. Eine Abgrenzung auf Lemmaebene ist ja unter der BKS FS1 (d.h. klammerfreies Hauptlemma) bereits ersichtlich. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 14:18, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten