Diskussion:Freda Wuesthoff

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 149.225.4.185
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Im Artikel steht Freda Wuesthoff durfte als so genannte "Halbjüdin" ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen. Im "Blatt für Patent- Muster- und Zeichenwesen" vom 31. August 1933 heißt es Dr. Freda Herzfeld-Hoffmann (ihr damaliger Name) wurde auf eigenen Antrag aus der Liste der Patentanwälte gelöscht. Das Berufsverbot für jüdische Anwälte kam meines Wissens erst einige Jahre später. --149.225.4.185 20:47, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten