Diskussion:Freiwilliger Wehrdienst

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Stubenviech in Abschnitt Wie wird das richtig geschrieben?
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Auslandsverwendung[Quelltext bearbeiten]

Ergänzung zum letzten Satz : Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.


-> Das ist zu belegen, denn meiner Meinung nach stimmt das nicht!

217.81.219.116 15:27, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Also es kommt immer drauf an wo man eingesetzt wird, wenn man zu einem Verband kommt der "Combat Ready" ist ist es warscheinlicher als zu einer Instanthaltungstruppe für den Bw Fuhrpark ;)

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Folgendes: Aktueller Stand (06/2009) ist, dass man nicht nur der Vewendung im Ausland, sondern auch der Versetzung und Stationierung in einer KRK-Einheit (Kriesenreaktionskräfte) zustimmen muss. Natürlich ist die Verwendung in so einer Einheit bzw. allgemein im Ausland von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst entsendet nicht jede Einheit Soldaten ins Ausland (KfAusbZ z.B.). Auch muss in einer Truppengattung in der viele FWDLer entsendet werden (PzGren z.B.) jeder Soldat die nötige Ausbildung haben. Dies ist u.a. eine gewissen Ausbildung auf seinem Posten (Spezialgrundausbildung SGA, Stabsdienstlehrgänge, Ausbildung für spezielle Waffen) und die auslandsvorbereitende Ausbildung. Daher ist ein Einsatz auch von der Reststehzeit des Soldaten abhängig. Daher: Ein Auslandseinsatz ist ein "kann" für einen FWDLer. Ob es dazu kommt, hängt größtenteils von der Truppengattung und der Ausbildung des einzelnen Soldaten ab. -- N7bor 19:16, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Wo kommt denn bitte dieser Unfug her? Es gibt keine KRK-Einheiten mehr, seit der letzten Reform (gen. Transformation unterscheidet man zwischen RK/SK. Und nebenbei man muß als FWDLer nicht der Versetzung in eine EK Einheit zustimmen! Das WPflG ist da eindeutig, lediglich die Zustimmung zu einem Auslandseinsatz ist für einen Wehrpflichtigen notwendig. --Koffer 17:17, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe im Juni bei meinem Spieß den Wisch unterschrieben, auf dem wörtlich von KRK gesprochen wird. Ist wohl Banane. Wir stimmen aber überein, dass die Zustimmung zum Auslandseinsatz pflicht ist. Warum hast du im Artikel zumeist eingefügt? MkG N7bor 16:36, 21. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

FWDL gibt es seit 01. Januar 1996.--Carlos Eggenstein 19:21, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wehrdienstzuschlag[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Neuregelung des Wehrdienstzuschlag seit Neuregelung des Grundwehrdienstes? Seite 1. Juli hat ja jeder bereits am dem 7. Monat den Status FWDL. In einigen Einheiten war im Juli ziemliches Chaos im Bezug auf den Sold bzw. den Zuschlag und hieß es am Anfang, dass man erst ab dem 10. Monat (so wie vorher bei W9) den Zuschlag erhält. Mittlerweile vermehren sich aber die Gerüchte, dass es wohl doch schon ab dem 7. Dienstmonat den Zuschlag gibt. Weiß hier jemand etwas genaues? (nicht signierter Beitrag von 62.156.247.78 (Diskussion) 00:24, 15. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Veraltet[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist startk veraltet, da es den FWDL als solchen nicht mehr )gibt! Es gibt nun seit 01.07.2011 den FWD (der bekanntlich vom 1. Monat an freiwillig ist). Auch erhält man als FWD-ler einen deutlich höheren Wehrsold als die ehemaligen FWDL-ler! (nicht signierter Beitrag von 91.15.243.236 (Diskussion) 01:18, 8. Jul 2011 (CEST))

Bist du dir da sicher? Jemand der im Januar 2011 einberufen wurde kann doch durchaus für 23 Monate unterschrieben haben und dann jetzt noch bis Dezember 2012 im Dienst sein, oder nicht? Demnach gäbe es den FWDL (Person) noch bis zum Jahr 2013.--Thyrael 15:49, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Kindergeld-Ansprüche[Quelltext bearbeiten]

Ich würde hier gerne noch den Abschnitt des Anspruchs auf Kindergeld einfügen und zur Diskussion stellen. Eventuell hat ja jemand im S1-Bereich gedient und kann weiterhelfen?

Bei mir stellt sich aktuell die Situation dar, dass ich als momentaner Student und ehemaliger FWDL-er (23 Monate) mit Erreichen des 25. Lebensjahres trotzdem "nur" weitere 9 Monate Anspruch auf das Kindergeld habe. Versprochen wurde mir seitens des S1-Bereichs innerhalb der Bundeswehr immer, dass der "Status des Wehrdienstleistenden in vollem Umfang erhalten" bleibe, d.h. kostenlose med. Versorgung, Fahrberechtigungsausweis, kostenfreie Truppenverpflegung etc. Daher nahm ich auch folgerichtig an, dass meine zusätzlich abgeleisteten 15 Monate Wehrdienst ebenfalls auf den Kindergeldanspruch angerechnet werden.

Dem ist aber keineswegs so!

Irgendwelche Ergänzungen/Vorschläge?

PS: Der Artikel ist nicht überflüssig, wie oben diskutiert, da solche Fragen wie meine durchaus im Laufe der Zeit immer wieder aufkommen können. Der Status als FWDL-er ist ein Teil der Bundeswehr-Geschichte und hat viele Menschen beeinflusst. Somit möchte zumindest ich aus meiner Sicht heraus diese Informationen als gespeichert und allgemein zugänglich wissen.

MfG BR (nicht signierter Beitrag von 92.206.125.106 (Diskussion) 18:37, 28. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Wie wird das richtig geschrieben?[Quelltext bearbeiten]

Moin, blöde Frage: Ist die Schreibweise Freiwillig Wehrdienst Leistende (alles groß) so richtig? MfG --Stubenviech (Diskussion) 21:02, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Oder doch eher: Freiwillig Wehrdienstleistende? --Stubenviech (Diskussion) 21:44, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten