Diskussion:Fritz-Hubert Gräser

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Rechtsungültige Verleihung des Eichenlaubs mit Schwertern zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes[Quelltext bearbeiten]

  • Schwerter am 8. Mai 1945 (154. Verleihung)

VV der Truppe ging am 29. April 1945 bei HPA ein. Major Domaschk forderte: „Führerentscheidung!“, General Maisel bemerkte: "Ich schlage Verleihung vor! 30.04". In der hs. Vorschlagsliste für höhere Stufen des RK zum EK ist lediglich der Eingang des VV am 29. April 1945 vermerkt. Kein Hinweis auf Verleihung. Bei Kriegsende unerledigt. Die Verleihung ist aus der Sichtweise der OdR über die „Dönitz-Anordnung“ erfolgt. Nach einem Gutachten der WASt. ist diese „Anordnung“ nicht rechtswirksam. Die Verleihungsnummer 154 wurde von der OdR vergeben. Das Verleihungsdatum ist eine Annahme der OdR.
Quelle: Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939–1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S.134
--Nimro 21:12, 29. Apr. 2010 (CEST)Beantworten