Diskussion:Gebrauchspistole

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tom in Abschnitt Defekter Weblink gefixt
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Begrenzter Bezug des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Artikel bezieht sich einzig auf die Regeln deutscher Sportverbände und Schiesswettbewerbe, kann somit nicht als allgemeine Definition Gebrauchspistole gelten. Zudem Rechtschreibefehler korrigiert. Werden nicht auch die Regeln der anderen deutschsprachigen Länder beschrieben, so schlage ich Verschieben auf Gebrauchspistole (Bundesrepublik Deutschland) vor.--Hmaag 13:31, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Das Handwörterbuch der Kriminologie stellt den Begriff allgemein dar, also sehen es keineswegs nur deutsche Sportverbände so. [1].--Avron 16:22, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Habe die allgemeine Verwendung so belegt.--Avron 20:32, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink gefixt[Quelltext bearbeiten]

  • Defekter Weblink|Bot=GiftBot|Lauf=2015-10

|1=wba=20110626123738 http://www.schoeffelding.de/fetsch/WaffenInfo/Sportordnung/spo_aenderung1.pdf

GiftBot (Diskussion) 00:54, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

wurde gefixt. --Tom (Diskussion) 16:31, 17. Apr. 2018 (CEST)Beantworten