Diskussion:Generalstaatsanwaltschaft

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2003:C2:8F2B:BE00:19EB:EBBA:3147:CE47 in Abschnitt Zuständigkeit nur auf Hamburg bezogen
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Hallo , ich hätte gern gewußt an wen ich mich wenden kann wenn die Generalstaatsanwaltschaft versagt bzw. die Ermittlungen einstellt. Die übergeordnete Stelle ist wer ??? (nicht signierter Beitrag von 91.40.120.200 (Diskussion | Beiträge) 17:21, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

das ist hier aber kein Hilfe-Forum. Im Übrigen sollte man schon lesen können... 85.180.235.145 01:14, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zuständigkeit nur auf Hamburg bezogen[Quelltext bearbeiten]

Die Auflistung der Zuständigkeit deutscher Generalstaatsanwaltschaften ist dem Beispiel Hamburg entnommen, was aber nirgends kenntlich gemacht wird und verwirrend ist. Ich bin über folgenden Punkt und daraufhin über die Quellenangabe gestolpert:

"Stellungnahmen zu sonstigen Beschwerden, über die das Oberlandesgericht Hamburg zu entscheiden hat"

Quelle ist eine Seite der Justiz Hamburg. Die spricht natürlich nicht für andere Bundesländer. Man könnte im Text ergänzen, dass es sich um das Beispiel aus Hamburg handelt. 2003:C2:8F2B:BE00:19EB:EBBA:3147:CE47 23:05, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten