Diskussion:Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von UHT in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Gibt es gewichtige die gegen eine Verschiebung auf "''Gerichtsorganisation'' in den ehemaligen deutschen Kolonien" sprechen, analog zu allen anderen Artikeln auf Gerichtsorganisation? Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:08, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Wenig. Dieser Artikel geht zurück auf die Diskussion:Liste historischer deutscher Gerichte. Mein eigentlicher Plan war, analog der Hauptliste Liste historischer deutscher Gerichte entsprechende Teillisten, hier eben Liste der Gerichte der ehemaligen deutschen Kolonien zu erstellen. Unter Benutzer:Karsten11/Liste historischer deutscher Gerichte findest Du den Zwischenstand. Bei der Arbeit habe ich aber festgestellt, dass reine Listen wenig hilfreich sind, weil die Hauptartikel, die die Gerichtsorganisation erläutern, fehlen. Je nachdem, wie umfangreich das Thema ist, habe ich daher teilweise „Liste der Gerichte in …“, Artikel „Gerichtsorganisation in …“ oder (wenn Liste und Gerichtsorganisation sich die Waage halten, wie hier) „Gerichte in …“ erstellt. Mein Herz hängt nicht an den Lemmata. Wenn wir aber verschieben, sollten wir das aber einheitlich handhaben. Schau mal unter Benutzer:Karsten11/Liste historischer deutscher Gerichte und poste Deine Meinung.--Karsten11 (Diskussion) 11:50, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Also nach erstem Überfliegen der dortigen Diskussion würde ich folgendes Schema befürworten: Wir machen jeweils sowohl Artikel Gerichtsorganisation in XY als auch Liste der Gerichte in XY, die sich eben gegenseitig ergänzen und schenken uns die Zwitter-Artikel Gerichte in XY. Das scheint bislang auch bei den existierenden Gerichten doch ganz gut zu funktionieren, als Liste deutscher Gerichte (besser wohl Liste der Gerichte in Deutschland) und Gerichtsorganisation in Deutschland. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:16, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Also aufteilen der Artikel in einen Listen- und einen Fachteil?--Karsten11 (Diskussion) 13:14, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Joa, hauptsächlich die listenfähigen Teile auslagern und mit vielen hübschen Bildern und Zahlen präsentabel verzieren, wobei ich eine gewisse Redundanz gar nicht störend fände. Im thematisch entfernten Portal:Orgel haben wir auch immer z.B. den Fachartikel Orgellandschaft Hamburg und Liste der Orgeln in Hamburg. Aus anderem Anlass hab ich mir übrigens mal Marc Grohmann: Exotische Verfassung: die Kompetenzen des Reichstags für die deutschen Kolonien in Gesetzgebung und Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreichs (1884–1914). Mohr Siebeck, 2001, ISBN 978-3-16-147532-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). bestellt; darin scheint noch weiteres Material für den Fachartikel zur Gerichtsorganisation enthalten zu sein. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:56, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten