Diskussion:Gestaltungsklage

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von HilmarHansWerner in Abschnitt "Änderung der Rechtslage"??
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Liste der Gestaltungsklagen - Ehescheidung?[Quelltext bearbeiten]

Hallo an alle, ist die Klage auf Ehescheidung nach §1564 BGB keine Gestaltungsklage oder müsste diese noch mit in die Liste aufgenommen werden? --Michael2791 (Diskussion) 09:27, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

"Änderung der Rechtslage"??[Quelltext bearbeiten]

die einleitende feststellung des artikels "Die Gestaltungsklage ... dient der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch ein Urteil" verblüfft einen juristischen laien (und wikipedia-artikel sind u.a. für solche geschrieben); diese:r denkt: das urteil ändert die gesetze, denn otto-normal-verbraucher versteht unter "rechtslage" die aktuelle gesetzeslage. könnten hier also bitte leser-gerecht die vom allgemeingebrauch abweichenden wörter bzw. begriffe geklärt werden? was wäre z.b. eine "Rechtsänderung"? wenn der richter in einem urteil sagt: "der Beklagte schuldet nicht 10.000,-, sondern nur 1.000,-." - inwiefern ändert sich dann das "recht"? danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:57, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten