Diskussion:Gesundheitsmarkt

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Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Karl 3 in Abschnitt Begriff „Leistungsträger“
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Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Leere oder vermutlich abgearbeitete URL-Liste; Einbindung kann dann entfernt werden

GiftBot (Diskussion) 06:04, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

@wowo2008 Danke für die umfangreiche Überarbeitung!

Nach dem ersten Lesen hätte ich folgende Überlegungen: Die Aussagekraft der Tabelle "Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP)" würde gesteigert, wenn sie um eine geeignete Outputgröße ergänzt würde. Häufig wird hierfür die durchschnittliche Lebenserwartung genutzt, z.B. bei einer Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Pressemitteilung • 10.05.2023 Lebenserwartung: Deutschland in Westeuropa unter den Schlusslichtern, hier:[1]. Zurückgegriffen werden könnte z.B. auf die Liste der Länder nach durchschnittlicher Lebenserwartung.

Überlegung zum Abschnitt Erster und zweiter Gesundheitsmarkt: "Da es auch medizinische indizierte Leistungen für privat Versicherte gibt und diese noch obigen Definitionen zum „zweiten Gesundheitsmarkt“ zugerechnet werden müssten, ist eine derartige Aufteilung nicht sinnvoll." Z.B.in Sebastian Klinke Oktober 2005 – normative Bestimmung des Begriffs „medizinische Notwendigkeit“ in Lexika und SGB V - Internetversion, hier [2] werden Verwendungen des Begriffs "medizinische Notwendigkeit" dargestellt. Von daher dürfte es m.E. keine Unterschiede zwischen GKV und PKV geben. Oder gibt es für die zitierte Aussage Quellen? --Karl 3 --Karl 3 (Diskussion) 18:17, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Auch medizinisch indizierte Leistungen der PKV gehören lt.Abgrenzung BMG zum "ersten Gesundheitsmarkt". Unbelegte Aussage daher gelöscht! --Karl 3 (Diskussion) 15:41, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Begriff „Leistungsträger“[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Anbieter wird als Oberbegriff „Leistungsträger“ eingeführt. Im folgenden Abschnitt Marktpreis ist von Leistungserbringern die Rede. Da der Begriff Leistungsträger im Sozialrecht bereits anderweitig belegt ist, schlage ich vor, einheitlich den Begriff Leistungserbringer zu verwenden. --Karl 3 (Diskussion) 15:54, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten