Diskussion:Guido Schmidt (Richter)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Garbe-Emden in Abschnitt Tätigkeit während des NS-Regimes
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Tätigkeit während des NS-Regimes[Quelltext bearbeiten]

In diesem Amt war er auch während der Zeit des Nationalsozialismus tätig, wobei er auch in dieser schwierigen Zeit nur unter der Maxime von Recht und Gerechtigkeit urteilte.

Es wäre schön, wenn diese Aussage auch belegt würde. --Malabon (Diskussion) 21:43, 2. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


Diese unkritische Würdigung erfordert eine Ergänzung:

Unter Vorsitz von Guido Schmidt erließ der 4. Zivilsenat das Urteil vom 05.12.1956, Az.: IV ZR 201/56, in welchem über die damals als "Zigeuner" bezeichnete Volksgruppe der Sinti und Roma ausgeführt wird: " Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist."

Zum 60. Jahrestag dieses Urteils hat sich der Vorsitzende des 1. Strafsenats des BGH für das in erschreckender Weise von nationalsozialistischem Gedankengut gebürgte Urteil entschuldigt. (nicht signierter Beitrag von Garbe-Emden (Diskussion | Beiträge) 14:03, 12. Feb. 2016 (CET))Beantworten