Diskussion:Gustav Wilke (Jurist)

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Struktur des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die enzyklopädische Bedeutung Wilkes ergibt sich aus seiner Rolle bei der Entstehung des neuen BGB-Kommentars, weshalb ich dazu Literatur eingefügt habe. Die diesbezügliche Darstellung im Abschnitt Palandt könnte missverstanden werden dahingehend, dass Wilke als Herausgeber vorgesehen war, aber dazu nicht kam. Tatsächlich hat Wilke aber ab 1935 die Bearbeiter koordiniert, also die Gesamtredaktion der 1. Auflage erledigt, während Palandt dafür nur die Verantwortung übernehmen konnte, nachdem er 1938 für das fast fertig gestellte Werk seinen prominenten Namen gegeben (und Vorwort und Einleitung hinzugefügt) hatte. Demgegenüber ist der Schienbeinbruch von Wilkes Vorgesetztem und der Nachfolger in der Funktion als persönlicher Referent eines Staatssekretärs nicht relevant. Auch Wilke selbst wäre nur als OLG-Rat und Ministerialrat allein keine relevante Person gewesen.--Lexberlin (Diskussion) 11:02, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten