Diskussion:Höchstbeitragsgrundlage

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 213.227.166.119
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im Jahr 91 scheint sich bei der Erhöhung ein Rechenfehler eingeschlichen zu haben, will ihn aber nicht korregieren weil ev ja doch ein spezieller Grund warum das stimmen kann vorhanden sein könnte.

PS: lieber Maxian, wenn "der Staat" jeden Euro nehmen würde könnt "er" die Steuern gleich auf 100% setzen, für den Fall dass die Frage nicht reine Polemik ist ein Grund ist dass die Leistung also die Pensionshöhe damit ebenfalls gedeckelt ist. dh der Höchstbeitragsgrundlage entspricht bei der erhaltenen Leistung auch eine Höchstpension bzw. ein höchst mögliches Arbeitslosengeld. (nicht signierter Beitrag von 213.227.166.119 (Diskussion) 11:58, 14. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Ich habe jetzt nicht genau nachgeprüft, woher der alte Wert kam, aber Deine Änderung ist zumindest rechnerisch richtig. --NeoUrfahraner (Diskussion)

Grund[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird kein Grund für die Existenz einer Höchstbeitragsgrunglage genannt, nur das sie existiert. Warum sich der Staat, der sich sonst nicht weigert nach jederm Euro zu greifen, scheut ab der Grenze sich Geld zu nehmen, wird nicht erklärt. Bitte um Ergänzung --Maxian D-C (Diskussion) 16:38, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten